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999.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. März 2003
Strafprozessordnung für den Kanton Zug Änderung vom 19. Dezember 2002 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Die Strafprozessordnung für den
999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
999.1 - 10822 weshalb an einer klaren gesetzlichen Rechtsmittelfrist als Verwirkungsfrist festzu- halten ist. In Absatz 3 wird die Möglichkeit vorgesehen, dass nach mündlicher Eröffnung des Urteils bzw
999.04 - Änderungen der erweiterten Justizprüfungskommission
äussern. 4Erfolgt die Haftanordnung im Rahmen einer Einvernahme sind die Angaben im Protokoll festzu- halten und dem Verhafteten ist eine Kopie auszu- händigen. 5Im Hinblick auf eine allfällige Sicherheitshaft
999.05 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Strafprozessordnung für den Kanton Zug Änderung vom ............ 2002 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Die Strafprozessordnung für den
999.02 - Antrag des Obergerichtes
Strafprozessordnung für den Kanton Zug Änderung vom ............ 2002 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Die Strafprozessordnung für den
2435.2 - Antwort des Regierungsrats
Beschwerden aus Cham, lehnt der Stadtrat ab und schlägt als Alternative vor, die Linie 7 nach einem Halt von ca. 10 Minuten von der Dammstras- se via reformierte Kirche nach Cham zu führen. Auf diese Weise Abgeltungskosten des öffentlichen Verkehrs. Der Beitrag der Gemeinden berechnet sich aufgrund der Haltestellenabfahrten au f ihrem Ge- biet. - Für die Gemeinde Steinhausen hat der Angebotsausbau keine zusätzlichen zusätzlichen Kosten zur Folge. - Für die Stadt Zug erhöhen sich die Anzahl der Haltestellenabfahrten um rund 1.5 Pro- zent. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Aufwand von maximal 37 000 Franken. Dieser Betrag würde
2559.1 - gedruckter Bericht
Indikatoren und Zielgrössen 2016 Tendenz 2017–19 11 Kompetente und rasche Auskünfte zum Finanzhaus- haltgesetz Direktionen, Ämter, Gemeinden Einfache Anfragen sofort, komplexe Anfragen innert Wochenfrist b gute Erschlies- sung der Wohn- und Arbeits- gebiete Einwohner/innen, Pendelnde 295 Haltestellen und Bahnhöfe 287 Haltestellen und Bahnhöfe Gleich A Planung, Projektierung und Bauaufsicht von Bahnprojek- ten ist zuständig für den Schutz der Zuger Wälder, der Gewässer- und Wildlebensräume sowie die nach- haltige Nutzung von Holz-, Fisch- und Wildbeständen. Zu den Kernaufgaben des Amtes gehören das Planen und
2434.00 - Genehmigung durch den Bund
Generation des Agglomerationsprogramms zu beurteilen sein. 2.7 V5.3 Neubau Haltestelle Rotkreuz Ost Das Vorhaben Nr. 9 Neubau Haltestelle Rotkreuz Ost wird mit der vorliegenden Anpassung aus dem Richtplan gestrichen
2468.1a - Beilage 1
EDK | CDIP | CDPE |CDEP| Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Conference suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique Conferenza svizzera dei direttori cantonali d
2467.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2467.1 Laufnummer 14846 Änderung des Gesetzes betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantons- bürgerrechts vom 3. September 1992 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 9.

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