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2841.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Buchten mit Kunstbauten und Landerwerb führen. Hinzu kommt, dass jeder behindertenkonforme Haltestellenumbau individuell auf seine Verhältnismässigkeit zu prüfen ist. Diese Beurteilung kann nur im Rahmen Fussgängerübergängen den Ausschlag. Die im Rahmen von Strassensanierungen übliche Überprüfung der Haltstellentypen zugunsten der Verkehrssiche r- heit müsste entfallen. Ausserdem werden Bushaltestellen in T Busbuchten oder wann Fahrbahnhaltestellen realisiert werden sollen. Die Wahl des geeigneten Haltestellentyps hat demgemäss nach einer eingehenden Interessenab- wägung zwischen den Bedürfnissen der ver
2846.1 - Antwort des Regierungsrats
Hält der Regierungsrat an seiner damaligen Beurteilung und der vom Bundesgericht b e- stätigten Haltung fest, dass das riesige Grundwasservorkommen im Gebiet Äbnetwa ld– Hatwil langfristig als Trinkwa
2781.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Busbuchten benötigen grössere Landflächen und sind teurer. Sie halten jedoch die Fahrbahn frei, so dass der MIV während des Haltevorgangs weiter zirkulieren kann. Demgegenüber fü h- ren Fahrbahnhaltestellen für die Ausgestaltung von Haltestellen des öffentl i- chen Verkehrs nicht nach dem Strassentyp. Für den Variantenentscheid viel wichtiger ist der Umstand, ob sich eine Haltestelle auf einer Haupt- oder N lehrt uns, dass praktisch in jedem Einzelfall individuell entschieden wer- den muss, welcher Haltestellentyp der richtige ist. Sehr oft geben betriebliche oder sicherheits- technische Aspekte (Einhaltung
2827.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Grundzüge der räumlichen Entwicklung bis 2040 als strategische Reserve im Eigentum des Kantons zu halten und zu einem späteren Zeitpunkt zu en twickeln. 6.4 Gaswerkareal, Zug Das Gaswerkareal, Zug, mit
2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2818.1 Laufnummer 15661 Teilrevision des Kantonsratsbeschlusses über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (Verwaltungsgebührentarif) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 23. J
2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
Seite 1 von 13 Statuten der Zuger Kantonalbank (Version vom 20.10.2017, clean) ________________________________________________________________________________ Das Gesetz über die Zuger Kantonalbank (
2845.2 - Antrag des Regierungsrats
Prozent der letztjähri­ gen Dividende auf seinem im relevanten Geschäftsjahr durchschnittlich ge­ haltenen Anteil am Aktienkapital zusammen mit der Dividende ausbezahlt. 1) SR 220 2) SR 952.0 2 [Geschäftsnummer]
2921.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
an die Kantone weitergeleitet werden sollen, rückte der Regierungsrat von seiner ursprünglichen Haltung ab, am Standort in Steinhausen ein maximales Kontingent von 350 Personen zu planen. Diese Zahl wurde
2921.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Schwankungsreserve von 1 00 Plätzen geäussert. Einstimmig beschloss die Kommission für Hochbau, die Haltung des G e- meinderates zu dieser spezifischen Frage (mit Schwankungsreserve einverstanden oder nicht) ohne Schwankungsreserve ausgerichtet werden soll. Im Bericht der Kommission für Hochbau wird die Haltung des Gemeinderates zum Abklärungs- auftrag auf den Seiten 3 und 4 erwähnt. Dabei wird auf ein Schreiben
2926.2 - Antwort des Regierungsrats
den land- wirtschaftlich genutzten Böden angestrebt werden. Mit einer Netto -Erhöhung des Humusge- halts kann Kohlenstoff im Boden gebunden, die Wasserspeicherkapazität erhöht und die Nährstoffspeicherung

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