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3064.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3064.1 Laufnummer 16251 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Wohnen im Alter vom 3. März 2020 Die SP-Fraktion hat am 3. März 2020 folgende Interpellation eingereicht: Das «Gesetz über
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2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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13/37 die logische Fortsetzung der Umfahrung Cham–Hünenberg UCH zum Autobahnanschluss Rot- kreuz und halte für Hünenberg künftige Optionen offen. Ohne diesen Bügel sei die Erreichba r- keit des Autobahnanschlusses verschieben. Die Gemeinde Baar möchte den Buskorridor Unterfeld in die erste Priorität und den Neubau Haltestelle Sennweid (V 5.2-15 in Priorität 3) in die zweite Priorität aufnehmen. Der VCS und die Alternative 4.8-5 Ausbau SBB-Trassee zwischen Zug und Chollermüli auf drei Spuren 2 3 3 ÖV V 5.2-15 Neubau Haltestelle Sennweid 2 3 3 ÖV V 5.2-17 Abstellanlage Zug Bahnhof (Zug) / Unterfeld (Baar) 2 Ergänzt mit "Teil
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3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Son- nenenergie, insbesondere im Siedlungsgebiet und an öffentlichen Gebäuden (E.15.7). Zurück- haltung ist bei der Windkraft geboten. Grosse Einzelanlagen oder Windparkanlagen mit mehr als zwei Turbinen uch und die Netze relevant. Auch diese Aspekte werden in die Motionsbeantwortung miteinbezogen. Haltung der Zuger Regierung Die Zuger Regierung teilt das Anliegen des Motionärs und der Mitunterzeichnenden
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2845.4a - Beilage Synopse
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(ID 1468) Word-Synopse Gesetz über die Zuger Kantonalbank: Totalrevision [M09] Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018; Vorlage Nr. 2845.2 (Laufnummer 15731) [M10K1] Antrag der vorberatenden Kommis
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2855.1a - Beilage 1: Projektdokumentation ZVB
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58.3m2 U215.00 Magazin Konsignation 55.1m2 U227.00 Archiv ZVB 7 Trocken 35.6m2 U211.00 Haltestelleninfrastruktur 141.4m2 U217.00 Reserve 157.9m2 UK U nt er zu g 30 5c m a b Bo de n U244.00 Archiv strategische 1:1500 29 25Neubau RDZ/Verwaltung - Projektdokumentation 0 10 20 Situationsplan l Mst.: 1:1000 Haltestelle Schutzengel An der Aa Ge neral-Guisan-Strasse A ab ac hs tra ss e Arenaplatz 17.08.196 1 RRB General-G
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2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Relationen. Bei diesen Vorhaben werden ge- nau definierte Infrastrukturelemente (Haltestellendach, Haltekanten etc.) mitfinanziert. Bei A n- lagen für die Stadtbahn (Haltestellen, Stellwerkanlagen, Gleise) Mehrkosten des Kantons beteiligen sich gemäss GöV die Gemeinden zu 20 Prozent im Verhältnis der Haltestellenabfahrten pro Gemeinde. Erhöhung der Abgeltung im regionalen Personenverkehr pro Jahr (Brutto inkl. iheit bestehen wird, handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 26 Abs. 2 des Finanzhaus- haltgesetzes vom 31. August 2006 (BGS 611.1). Aus diesem Grund ist dafür kein zusätzlicher Kantonsratsbeschluss
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711.31-19-1.de.pdf
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nsel Raum Casino - Fridbach (Zug) L 10–M 10 11 Verlängerung Haltestelle Schutzengel für Züge mit grosser Kapazität K 9 15 Neubau Haltestelle Sennweid (Baar) G 11 Der Kanton konkretisiert zusammen mit der Es dient vorwiegend der lokalen Erschliessung und zeichnet sich deshalb durch eine grössere Haltestellendichte und weniger direkte Linienführungen aus. Zur Gewährleistung der Anschlüsse ist ein möglichst zwischen Zug und Chollermüli auf drei Spuren (K 8–K 10) Öffentlicher Verkehr V 5.2-15 Neubau Haltestelle Sennweid (G 11) Öffentlicher Verkehr V 5.2-17 Abstellanlage Zug Bahnhof / Unterfeld (Baar) (Teil
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nsel Raum Casino - Fridbach (Zug) L 10–M 10 11 Verlängerung Haltestelle Schutzengel für Züge mit grosser Kapazität K 9 15 Neubau Haltestelle Sennweid (Baar) G 11 Der Kanton konkretisiert zusammen mit der Es dient vorwiegend der lokalen Erschliessung und zeichnet sich deshalb durch eine grössere Haltestellendichte und weniger direkte Linienführungen aus. Zur Gewährleistung der Anschlüsse ist ein möglichst zwischen Zug und Chollermüli auf drei Spuren (K 8–K 10) Öffentlicher Verkehr V 5.2-15 Neubau Haltestelle Sennweid (G 11) Öffentlicher Verkehr V 5.2-17 Abstellanlage Zug Bahnhof / Unterfeld (Baar) (Teil
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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ng vertraulich zu be- handeln, soweit diese Vereinbarung nicht eine Offenlegung vorsieht. Vorbe- halten bleibt die Auskunftspflicht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Art. 50 Statistik
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(Zug) Zwischenergebnis 3 L 10– M 10 5 Verlängerung Haltestelle Schutzengel für Züge mit grosser Kapazität Zwischenergebnis 3 K 9 6 Neubau Haltestelle Sennweid (Baar) Zwischenergebnis 3 G 11 M 4.6 Busverkehr Es dient vorwiegend der lokalen Erschliessung und zeichnet sich deshalb durch eine grössere Haltestellendichte und weniger direkte Linien- führungen aus. Zur Gewährleistung der Anschlüsse ist ein möglichst Die Gemeinden stellen bei der Revision der Nutzungsplanung sicher, dass die Grundnutzung bei den Haltestellen der Stadtbahn und bei Bushaltestellen mit grosser Nachfrage genügend hohe Dichten zulässt. S 5