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1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mehr- kosten vornehmen zu können. In der Zwischenzeit hat sich ergeben, dass diese Aussage nicht haltbar ist, da anfänglich die Kosten zur Herstellung von durch- gehenden Transportketten an den Knotenpunkten Grundsatzes der Nachfrageorientierung im öffentlichen Verkehr gemäss Teil- richtplan Verkehr nicht haltbar ist. d) Variante Zusammenlegung von Regionalbuslinien Auf der Grundlage des Konzepts „Bahn und Bus SBB-Strecken zwischen Baar und Rotkreuz sowie zwischen Zug und Walchwil 1171.1 - 11286 3 neun neue Haltestellen gebaut. Fünf bestehende Bahnhöfe werden technisch auf die Bedürfnisse der Stadtbahn angepasst
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1171.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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von Baar nach wie vor gewährleistet ist. Zudem verkehren verschiedene andere Buslinien nach ihrem Halt am Bahnhof Baar auch weiterhin über die Dorfstrasse. Angesichts der massgeblichen Investitionen des Die Vertreter des Amts für öffentlichen Verkehr konnten schlüssig nachwei- sen, dass mit neuen Haltestellen beim Kreuzplatz und auf der Dorfstrasse vor der Einfahrt der Bahnhofstrasse eine gute Erschliessung
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1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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müssen. Wenn die Bundesregelung wider Erwarten an der zweiten Teilrevision KVG scheitern sollte, halten wir es für richtig, die Prämienverbilligung nach bisheriger bewährter kantonaler Regelung im Rahmen 5 Ausstellung der Verfügung spätestens 6 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen Wir halten eine solche Vorschrift für zu einschränkend. Oft liegen die Gründe für Ver- zögerungen bei den g
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1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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geltende Bestimmungen des bisherigen Gesetzes und passt sie den Rechtsgrundlagen an. Andererseits bein- haltet sie die Einführung von zusätzlichen Bestimmungen, welche die voran- gegangenen Änderungen des Sc
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1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommissions- mehrheit. Die Kommission liess in diesem Zusammenhang das von der Baudirektion vorge- haltene Argument nicht gelten, wonach die baulichen Änderungen gemäss des vom Kantonsrat genehmigten Sic gegen den Regen ge- schützt werden können. Das Vordach soll jedoch im Interesse einer sauberen Buch- haltung ohne Beanspruchung der Kostenposition „Unvorhergesehenes“, sondern als Zusatzoption realisiert werden ahmen wurden seither im Kanton Basel- Stadt wieder abgeschafft. Der Kanton Aargau sowie der Bund halten die seither ein- geführten Zutrittskontrollen aufrecht. In acht Kantonen wurden zudem bauliche Ver-
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1116.2 - Antwort des Regierungsrates
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und Jugendarbeiter des Kantons Zug vertreten Jugendlichen gegenüber einheitliche Richtlinien und Haltungen bezüglich Suchtmittelkonsum Zielgruppen sind also einerseits Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter wer trinkt, sucht häufiger die Be- rauschung. Nebst dem in der Tat oft bedenklichen Cannabis-Konsum halten wir auch den steigenden Alkohol- und Tabak-Konsum insbesondere bei Jugendlichen für problematisch
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1139.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gewaltprävention kann nur vernetzt und letztlich auch gestützt auf eine gesamtgesellschaftliche Grund- haltung sinnvoll betrieben werden. Dazu gehört auch, dass Opfer und mögliche Tatzeugen allfällige Übergriffe
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1189.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1189.2 (Laufnummer 11449) INTERPELLATION VON MARKUS JANS BETREFFEND STAND DER SOZIALEN INTEGRATION VON AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDERN IM KANTON ZUG (VORLAGE NR. 1189.1 - 11331) A
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1105.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1105.3 (Laufnummer 11345) MOTION VON HEINZ TÄNNLER BETREFFEND UNVEREINBARKEITSREGELUNG BEZÜGLICH MITGLIEDER DES VERWALTUNGSGERICHTS NACH § 55 DES GESETZES ÜBER DEN RECHTSSCHUTZ
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1143.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gewaltprävention kann nur vernetzt und letztlich auch gestützt auf eine gesamtgesellschaftliche Grund- haltung sinnvoll betrieben werden. Dazu gehört auch, dass Opfer und mögliche Tatzeugen allfällige Übergriffe