Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

7591 Inhalte gefunden
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
Kanton Zug 412.113 Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen * Vom 5. Juni 1982 (Stand 1. Februar 2017) Der Bildungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 17 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 2
Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. August 2016) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
Normalarbeitsvertrag Privathaushalt
auf Änderungen dieses Normalarbeitsvertrages oder wichtiger, das Arbeitsverhältnis im Privathaus- halt tangierende Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. 2 Der Normalarbeitsvertrag Priv
Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG)
Kanton Zug 215.71 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Vom 29. März 2012 (Stand 1. Januar 2013) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 46 Abs. 4 des Bu
215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
Kanton Zug 215.711 Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV­ZG) Vom 18. Dezember 2012 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §
Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
of Records). 1) BGS 411.214 18 414.413 7. Disziplinarordnung § 50 Hausordnung 1 Die Studierenden halten sich an die von der Schulleitung erlassene Haus­ ordnung der Pädagogischen Hochschule Zug. § 51
711.31-16-1.de.pdf
el Raum Casino - Fridbach (Zug) L 10 - M 10 11 Verlängerung Haltestelle Schutzengel für Züge mit grosser Kapazität K 9 15 Neubau Haltestelle Sennweid (Baar) G 11 Der Kanton konkretisiert zusammen mit der Es dient vorwiegend der lokalen Erschliessung und zeichnet sich deshalb durch eine grössere Haltestellendichte und weniger direkte Linienführungen aus. Zur Gewährleistung der Anschlüsse ist ein möglichst zwischen Zug und Chollermüli auf drei Spuren (K 8 - K 10) Öffentlicher Verkehr V 5.2-15 Neubau Haltestelle Sennweid (G 11) Öffentlicher Verkehr V 5.2-17 Abstellanlage Zug Bahnhof (Zug) / Unterfeld (Baar)
Hausordnung für die Interkantonale Strafanstalt Bostadel, Menzingen (Zug) (Hausordnung Bostadel)
werden, soweit keine gesetzli- chen Schranken bestehen. Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden in- haltlich nicht kontrolliert. 8 Für die Urlaubsgewährung sind die Richtlinien der Konkordatskonferenz wegleitend
751.31 - Gesetz über den öffentlichen Verkehr
die Grundsätze im Verbundtarif;1) f) kann mit Transportunternehmungen Vereinbarungen über den Unter­ halt von Bahnhaltestellen abschliessen. 3 Die zuständige Direktion a) koordiniert den öffentlichen Verkehr; Anfangs­ und Endhaltestellen sowie alternative Betriebsformen fest; b) legt den Preis für eine Haltestellenabfahrt gemäss § 5 Abs. 3 fest; c) erlässt den Beschluss über die Bestellung des Angebots im öffentli­ Bahnab­ fahrt wird dabei gegenüber einer Busabfahrt doppelt gewichtet. 3 Der Preis für die Haltestellenabfahrt wird vom Kanton mindestens alle 4 Jahre so festgelegt, dass damit nach Abzug der Beiträge Dritter
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
Gemeinde. 2 Die Justizbehörden nehmen die Verfahrenshandlungen grundsätzlich an ihrem Sitz vor und halten Sitzungen in den ihnen zugewiesenen Räumlich­ keiten ab. 3 Die Verfahrens­ oder Prozessleitung kann

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch