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2689.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2689.1 Laufnummer 15321 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (S 2 Siedlungsbegrenzungslinie; L 5.1 Kantonale Naturschutzgebiete; L 7 BLN-Gebiet; E 10 Störfal
2689.00 - Genehmigung des Bundes
Schweizerische Eidgenossenschaft \'-IJ</ Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundespräsidentin Swiss Confederation CH-3003 Bern. GS-UVEK Baudirektion des Kantons Zug Herr
2689.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
gezogen, dass sie der Firma einen verantwortungsvollen Ausbau/Erweiterung im Norden ermöglicht. Es handelt sich somit um einen Kompromiss. Dabei ist auch zu beachten, dass die neue Halle wieder zweigeschossig
2690.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services; GATS) wurde im Rahmen der sogenannten Uruguay-Runde 1994 abgeschlossen. Das GATS hat zum Ziel, den globalen Handel von Dien Dienstleistungen zu regeln und bestehende Handelshemmnisse abzu- bauen. Auch nach 1994 wurden weitere GATS-Verhandlungen geführt. Im Jahr 2002 verab- schiedete der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur sogenannten ist. Daraus entwickelten sich die multi- oder plurilateralen Verhandlungen eines Abkommens über den Handel mit Dienstleistun- gen (TiSA = Trade in Services Agreement). Das TiSA-Abkommen betrifft somit nicht
2690.1 - Postulatstext
Sinne eines Signals als TiSA-freie Zo- ne zu erklären. Begründung Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Tr a- de in Services [GATS]) sollte die Grundlage für
2697.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
seit 18.12.2014) legt die Konkordatskommission dem Kantonsrat jährlich eine Aufstellung der b e- handelten Geschäfte zur Kenntnisnahme vor. Die Kenntnisnahme durch den Kantonsrat erfolgt mittels Kantons
2704.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
28. Januar 2017 liess E.H. eine Kopie seines Schreibens an das Eidgenössische Justizdepartement zu Handen von Frau Simonetta Somm a- ruga der Justizprüfungskommission zur Kenntnis zukommen. Die Justizpr Eingaben von E.H. geht nicht klar hervor, welche Anträge er gegen welche Akteure stellt, vielmehr handelt es sich um ein Protestschreiben mit pauschalen, unsubstanzierten Vorwürfen und die Anrufung von Zuständigkeit der Justizprüfungskommission. Bei der durch den Kantonsrat ausgeübten Oberaufsicht handelt es sich um eine indirekte Aufsicht, w o- bei der Kantonsrat nicht unmittelbar Massnahmen ergreifen
2712.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
atsanwältInnen und UntersuchungsbeamtInnen, welche einzig bei Übertretungen eigenverantwortlich handeln können, von der Offenlegungspflicht zu befreien. Das Obergericht weist darauf hin, dass die Inte
2713.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
Gesetzmässigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksam- keit und Plausibilität des staatlichen Handelns (§ 18 Abs. 4 GO KR). Seit 2014 tut sie dies auch bei der KESB. Die Oberaufsicht bezieht sich auf
2716.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
chen Mitglieder des Gerichts (und der Ersatzmitglieder) noch zusätzlich Rechnung getragen. Zwar handelt es sich in vielen Fällen bei den Personen, die eine entsprechende Fachausbildung absolviert haben

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