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1506.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Über- gangsfrist in den Bereichen Sonderschulen und Behindertenheime. Bei den Programmvereinbarungen handelt es sich um mehrjährige öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Bund und einem Kanton zur Regelung
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1505.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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welches zurzeit 144.1 Mio. Franken beträgt. Seinen Aktienbesitz darf der Kanton nicht veräussern. Es handelt sich also um Verwaltungsvermögen. In § 23 Abs. 1 ist definiert, dass die Generalversammlung drei
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1522.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auch um solche handelt) gerichtlich geltend zu machen, da eine beachtliche Anzahl von Mängeln vor- handen ist, deren Behebung nur ein paar hundert oder wenige tausend Franken kosten dürfte. Mit Bezug auf seit dem 1. Januar 2007 aufgrund der gemachten Erfah- rungen bereits Massnahmen eingeleitet. Es handelt sich hierbei um die Folgen- den: a) Die Organisation wurde im Sinne von Sofortmassnahmen und vor gemäss § 47 der Kantons- verfassung zuständig, einem solchen Vereinbarungsentwurf zuzustimmen. Es handelt sich um ein operatives Geschäft. Der Regierungsrat stimmt dem Ver- gleich zu (Beilage). Die GU hat
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1520.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2010). Es gilt jetzt, die weitere Ent- wicklung genau zu beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig handeln zu können. Ein grosser Zeitdruck besteht nicht, zumal es von zuständiger Bundesseite noch im vergangenen
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1530.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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3. Zuständigkeit und finanzielle Auswirkungen Bei den Beiträgen gemäss Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3 handelt es sich um neue einmalige Ausgaben. Soweit die Beitragsleistungen Fr. 500'000.– nicht übersteigen halts- gesetzes dar, da diese Transaktion das Finanzvermögen des Kantons nicht vermin- dert. Es handelt sich dabei lediglich um eine Umbuchung. 4. Anträge Gestützt auf diesen Bericht b e a n t r a g e
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1530.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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der Stawiko ist der Meinung, dass die Höhe gemäss regierungs- rätlichem Antrag angemessen ist. Es handelt sich vor allem um Unterstützung von Berggemeinden. Die Stawiko wurde informiert, dass es gar nicht der Stawiko keine Voten abgegeben. 7. Zuständigkeiten Bei den Zahlungen gemäss Ziffern 3, 4 und 5 handelt es sich um neue einmalige Ausgaben. Die Beitragsleistungen für die Auslandhilfe (Ziffer 5) beträgt 2006 (BGS 611.1) dar, weil diese Trans- aktion das Finanzvermögen des Kantons nicht vermindert. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung. 8. Anträge Gestützt auf diesen Bericht b e a n t r a g e n wir
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1529.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1544.1/1529.2/1344.3/1354.3 (Laufnummer 12391) RECHENSCHAFTSBERICHT DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2006 _____________ ZWISCHENBERICHT ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2007 ZUR BERICHTERST
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1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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dürfen. Hingegen ist es belanglos, ob es sich bei den hoheit- Seite 3/15 1536.2/1734.2 - 13006 lich handelnden Angestellten der Zuger Polizei um zivile oder uniformierte Polizistinnen oder Polizisten oder um präventive Wir- kung. Der Täterschaft werde nämlich ohne Verzögerung deutlich gemacht, dass ihr Handeln strafrechtlich relevant ist und nicht geduldet wird. Das Ordnungsbussenverfahren habe für die De Sicherheit abzu- decken und in Erfüllung einer bestimmten klar definierten Aufgabe hoheitlich zu handeln und polizeilichen Zwang auszuüben. Die Ausbildung für Sicherheitsassistentinnen und -assistenten
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1538.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1538.2 Laufnummer 12690 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Gewalt im öffentlichen Raum (Vorlage Nr. 1538.1 - 12381) Antwort des Regierungsrates vom 1. April 2008 Sehr geehrter Herr
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1537.1 - Interpellationstext
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Schlägereien untersuchen will. Diese fragwürdige Kommunikation des Obergerichts und dieses übereilte Handeln werfen Fragen auf: 1. Haben auch Opfer in der Strafuntersuchung Anspruch auf unvoreingenommene und