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1554.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
grundsätzlich vom Wert der erbrachten Leistung auszuge- hen haben. Bei den Einbürgerungsgebühren handelt es sich um das Entgelt für die Bearbeitung und Prüfung des Einbürgerungsgesuches sowie den Entscheid obrigkeitlichen Funktion (gemäss § 16 kant. BüG) und somit als Behörde handeln. Bei der Einbürgerung handelt es sich um einen Verwaltungsentscheid. 4 1554.1 - 12411 2.2 Bundesgerichtsentscheide vom 9. Juli erachtete aber Bemühungen im Parlament um einen indirekten Gegenvorschlag als gangbaren Weg. Dabei handelt es sich um die Vorlage, die der Ständerat aufgrund einer parla- mentarischen Initiative von Thomas
1555.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ne. Eine besondere Bedeutung kommt den sogenannten "Koordinationsgesprächen Zug- Zürich" zu. Es handelt sich hier um eine Arbeitsgruppe, die seit vier Jahren besteht und die sich jährlich mindestens ein-
1555.1 - Postulatstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1555.1 (Laufnummer 12414) POSTULAT DER CVP-FRAKTION BETREFFEND STRATEGIE DES KANTONS ZUG FÜR DIE VERMEHRTE INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT IM METROPOLITANRAUM ZÜRICH (HINWENDUNG Z
1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Regierungsrat diese (und weitere) Ansätze anpassen konnte, wenn das Bundesgesetz geändert wurde. Zwar handelte es sich um eine Kann-Vorschrift, doch wurden mittels Regierungsratsbeschluss die Maxima durchwegs Revision des alten Einführungsgesetzes im Rahmen einer Totalrevision ein neues Gesetz zu erlassen. Es handelt sich hier um eine Ausnahmesituation bezüglich Verfahren. Es konnte aus Zeitgründen noch keine interne
1559.03 - Ergänzender Bericht und Antrag des Regierungsrates
e ebenfalls Ergänzungsleistungen er- halten sollen. Hier haben wir materiell keine Neuerung, es handelt sich um eine Fortführung der Gesetzgebung, die der Kantonsrat 2002 beschloss: Schon heute sind nur
1559.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 1559.5 Laufnummer 12578 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Bericht und Antrag der vorberatenden Ko
1559.08 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 1559.8 Laufnummer 12645 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung vo
1564.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Banken und Bundesstellen, sondern auch die Zahl der Neuansiedlungen: 2007 stieg die Zahl der im Handelsregister eingetragenen Firmen um netto über 1600 (Vorjahr 1400) und diese Entwicklung hält an. Steuerlich ng. Schliesslich kann ein parlamentarischer Vorstoss zur Priorisierung des Stadttunnels Zug be- handelt werden. 2. Ausgangslage und rechtliche Grundlage Im kantonalen Richtplan vom 28. Januar 2004 wird
1732.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bereits heu- te im kantonalen Richtplan aufgenommenen Abbaugebiete noch zusätzliche Kiesreserven vor- handen sind. Durch fünf Arrondierungen der heutigen Abbauperimeter könnten diese Reserven von rund 2.2 Mio überhaupt noch abbaubar bleiben (abbautechnische Hindernisse, Fortschreiten der Auffüllung o. ä.). Es handelt sich um folgende fünf Arrondierungen: Bez. Gebiet Kiesvolumen 1 Äbnetwald West, Cham ca. 300'000 werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Kiesabbau auch um ein nati- onales Interesse handelt und somit eine Interessenabwägung grundsätzlich nötig ist. Mit der detaillierten Interessenabwägung
1733.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
rund 2'900 m2 Reste jungsteinzeitlicher Seeuferdörfer aus der Zeit von 3500-2450 vor Christus. Es handelt sich um sehr bedeutende Funde, trotzdem wird zugunsten des Bauvorha- bens darauf verzichtet, die Schichten auf ei- ner Höhe von 414.00 - 414.50 m ü.M. lokalisieren. Bei den angetroffenen Spuren handelt es sich um die Überreste von mindestens zwei jungsteinzeitlichen Seeufersiedlungen der Horge- ner wertung und Publikation ans kantonale Museum für Urgeschichte(n). Bei der Fundstelle «Bachgraben» handelt es sich um ein schützenswertes Denkmal nach § 5 des Denkmalschutzgesetzes. Die Fundstelle ist im

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