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1734.1 - Motionstext
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können, hat ver- schiedene Vorteile. Der Täterschaft wird ohne Verzögerung deutlich gemacht, dass ihr Handeln strafrechtlich relevant ist und nicht geduldet wird. Die Tatsache, dass das Erscheinen der Poli-
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1838.1 - Gedruckter Bericht
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Verwaltungsgericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2007/2008 1 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf § 60 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes erstatten wi
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1837.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 1837.1 Laufnummer 13127 Rechenschaftsbericht des Obergerichts für das Jahr 2008 Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 18. Mai 2009 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte D
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1565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Projektevaluation begleiten, Projekte geneh- migen, sich um Ko-Finanzierungen kümmern und zu Handen der ZVDK Bericht erstatten. Der Koordinationsstelle wird schliesslich die operative Umsetzung oblie-
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1567.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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vorgenommen wird. Die Stellen sind also auch im Jahr 2008 noch beim Kanton Zug zu budgetieren. Es handelt sich im Jahr 2008 jedoch um von Dritten finanzierte Stellen, für welche entsprechende Rückver- gütungen
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1568.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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notwendige Substanz ausgeschüttet wird, die im Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden und handelsrechtlich ausschüttungsfähig war; dies gilt sinngemäss auch, wenn innert fünf Jahren mehrere Beteiligte
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1570.1 - Motionstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1570.1 (Laufnummer 12459) MOTION VON CHRISTINA BÜRGI DELLSPERGER BETREFFEND EFFIZIENZSTEIGERUNGEN BEIM ENERGIEVERBRAUCH UND EINSATZ VON ERNEUERBAREN ENERGIEN BEI KANTONALEN BAUT
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1590.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission für das Gesundheitswesen
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Produktion und Verkauf auf Landwirtschafts- betrieben], Handelsbetriebe [Grosshandel, Verbraucher- und Supermärkte, Klein- und Detail- handel, Handel mit Gebrauchsgegenständen], Verpflegungsbetriebe [Kol von eidgenössischen Titeln durch den Regierungsrat auf kantonale Diplome ausgeweitet werden kann, handelt es sich beim vorliegenden Titelschutz um eine vernünftige Lösung. Sie trägt einerseits dem Patie
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1568.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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notwendige Substanz ausgeschüttet wird, die im Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden und handelsrechtlich ausschüttungsfähig war; dies gilt sinngemäss auch, wenn innert fünf Jahren mehrere Beteiligte
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1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Schaden zufügen würde. Sie erfolgt trotzdem, wenn sie ausdrücklich gewünscht wird. 3 Ist sofortiges Handeln geboten, kann die Aufklärung anschliessend er- folgen. § 36 Aufzeichnung 1 Über jede Patientin und