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1588.2a - Beilage
starke wirtschaftliche Kraft erleichtert es, internationale und nationale Vorgaben in konkretes Handeln umzusetzen. Kanton und Gemeinden sind Vorbilder. Informierte Ein- wohnerinnen und Einwohner messen
1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1603.1 (Laufnummer 12527) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND OBJEKTKREDIT FÜR PLANUNG UND UMBAU DES KANTONALEN ZEUGHAUSES IN ZUG FÜR DAS OBERGERICHT DES KANTONS ZUG SOWIE FÜR DARAU
1622.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
vorgesehen sind. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass es sich dabei um ei- nen Landschaftsarchitekten handeln soll und dass damit einem Wunsch der Gemeinde Cham entsprochen worden sei. Der Regierungsrat schreibt
1623.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1623.1 (Laufnummer 12585) INTERPELLATION VON FELIX HÄCKI BETREFFEND ZAHLUNGEN AN DIE CARITAS VOM 18. DEZEMBER 2007 Kantonsrat Felix Häcki, Zug, hat am 18. Dezember 2007 folgende
1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
ein Instrument verfügen, mit dem sie die wichtigsten Risikokriterien bestimmen und dementsprechend handeln könnten. Die Interpellantin und die Interpellanten stellen in diesem Zusammenhang dem Regierungsrat dem 18. Altersjahr gilt (die bisherige untere Al- tersgrenze von sieben Jahren wurde angehoben), handelt es sich im Gegensatz zum Er- wachsenenstrafrecht nicht um ein Tat-, sondern um ein Täterstrafrecht
1638.1 - Antwort des Regierungsrates
17. Dezember 2002 und vom 28. Oktober 2003 zur Teilrevision des eidgenössischen Waffengesetzes zu Handen des Bun- desrates Stellung genommen. In diesen Vernehmlassungen begrüsste er die Abschaffung der Das Waffenrecht beschlägt ein Rechtsgebiet, das alle Kantone gleich stark betrifft. Bei der NFA handelt es sich demgegenüber um ein Regelwerk, das für den Kanton Zug zu ei- ner grossen finanziellen Belastung
1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Juni 2004 erklärte das für die Umsetzung der IVTH zuständige "Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH)" die Brandschutznorm und 18 Brandschutzrichtlinien per 1. Januar 2005 als verbindlich (IVTH; SR 946.513). 25 vgl. für den Kanton Zug: Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (IVTH; BGS 942.22). Seite 10/18 1653.1 - 12667 § 15 Bewilligungspflicht in unserem Feuerschutzgesetz bis- her noch nicht verwendete Terminologie, ist nicht zweckmässig, handelt es sich doch gerade bei der Feuerschau um eine Funktion und nicht um eine Person. Eine Änderung der
1689.1 - Gedruckter Bericht
c) Überdurchschnittlicher Kleider- und Wä scheverbrauch (beispielsweise bei Ser vicepersonal, Handelsreisenden u. a. m.): bis CHF 50.– pro Monat. d) Fahrten zum Arbeitsplatz Öffentliche Verkehrsmittel: Effektive Bürgschaft, Garantievertrag 2 4 einfache Gesellschaft 2 2 Innominatverträge 20 21 Gesellschafts- und Handelsrecht 11 19 Wertpapierrecht 1 – Immaterialgüterrecht 4 2 unlauterer Wettbewerb 1 2 Privatversicherungsrecht Bürgschaft, Garantievertrag 1 1 einfache Gesellschaft 1 1 Innominatverträge 3 2 Gesellschafts- und Handelsrecht 3 1 Wertpapierrecht – – unlauterer Wettbewerb – – Privatversicherungsrecht 1 3 Schuldbetreibungs-
1728.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
npassungen gemäss § 34 und § 45 des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1) zu erwarten. Es handelt sich dabei um den Ausgleich der kalten Progression bei den Steuerabzügen per Steuerjahr 2009 (§ 34
1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Ausgabe stehen. Auf alle Fälle erwartet die Stawiko zu gegebener Zeit einen Investitionsantrag zu Handen des Kantonsrates. Seite 9/12 1728.2 / 1749.1 - 12885 / 12911 Sicherheitsdirektion: Im Projekt SD3590

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