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2377.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
chen Schulzeit übernehmen müssten. 2377.1 - 14649 Seite 9/29 Beim Vorschlag des Regierungsrates handelte es sich um einen Kompromiss, da die ursprüng- lich mit der letzten Änderung des Schulgesetzes ( dieser Richtp lananpassung wurde die so- genannte Variante 12 als Bestvariante ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Variante, welche vier Mittelschulstandorte vorsieht: Zug Lüssiweg (Langzeitgymnasium Änderungen eingegan- gen, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Kantonsratsvorlage sind. Es handelt sich dabei um Anträge der ALG betreffend die Ansetzung von früheren Einschulungsstichtagen, die Ver-
2423.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
folgender Eckwert be- sondere Beachtung: «Bundesvorgaben oder -leistungen gelten für das kantonale Handeln als Referenzgrössen.» Mit anderen Worten zielt das Entlastungsprogramm 2015–2018 unter ande- rem
2431.2 - Antwort des Regierungsrats
Kantons Zug und seiner gesamten Volkswirtschaft die Dienste einer zeitgemässen Hypothekar- und Handelsbank zur Verfügung. Sie soll ihrer Kundschaft sichere und zinstragende Anlagemöglichkeiten bieten und
2430.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zuge- wiesen (Art. 117 Abs. 1 ParlG). Die zuständige Kommission arbeitet einen Erlassentwurf zu- handen des Rates aus (Art. 117 Abs. 2 i.V.m. Art. 111 ParlG). Damit eine Standesinitiative erfolgreich ist
2428.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zuge- wiesen (Art. 117 Abs. 1 ParlG). Die zuständige Kommission arbeitet einen Erlassentwurf zu- handen des Rates aus (Art. 117 Abs. 2 i.V.m. Art. 111 ParlG). 2428.2 - 14983 Seite 3/4 Damit eine Stand
2441.2 - Antwort des Regierungsrats
Halt der Interregio -Züge in Rotkreuz (Vorlage Nr. 2012.2–14082) vom 15. Mai 2012 dargelegt. Zudem handelt es sich nicht um ein bestelltes Angebot gemäss Art. 28 ff. PBG, bei welchem über ein ordentliches
581.10b - Beilage 2
Phase laufend Entscheide gefällt werden müssen. Abgesehen vom nachträglich ein- gebauten Kraftraum handelte es sich nicht um Entscheide, welche verspätet erkannt und getroffen worden sind. Eine wesentliche der Ausführung geklärt werden müssen, ob es sich zumindest teilweise um eine Bestel- lungsänderung handelt und welche Kostenfolgen für den Bauherrn daraus resultieren. Nachtrag Nr. 34: Elektroinstallationen aufgeführten Nachträgen Nr. 34 und Nr. 58 hätte die Frage, ob es sich um eine Bestellungsänderung handelt oder nicht, vorab durch den Projektleiter des Hochbauamtes geklärt werden müssen wie auch die Frage
754.09b - Beilage 2
Phase laufend Entscheide gefällt werden müssen. Abgesehen vom nachträglich ein- gebauten Kraftraum handelte es sich nicht um Entscheide, welche verspätet erkannt und getroffen worden sind. Eine wesentliche der Ausführung geklärt werden müssen, ob es sich zumindest teilweise um eine Bestel- lungsänderung handelt und welche Kostenfolgen für den Bauherrn daraus resultieren. Nachtrag Nr. 34: Elektroinstallationen aufgeführten Nachträgen Nr. 34 und Nr. 58 hätte die Frage, ob es sich um eine Bestellungsänderung handelt oder nicht, vorab durch den Projektleiter des Hochbauamtes geklärt werden müssen wie auch die Frage
762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
einer ersten Majorz- vorlage im September 1997 - erneut beauftragt werden sollte, dem Kantonsrat zu- handen des Zuger Volkes Bericht und Antrag zur Änderung der Kantonsverfassung betreffend Wahlverfahren zu jähriger juristischer Berufserfahrung und / oder eingehender Erfahrung im psycholo- gischen Bereich handeln (zu denken wäre etwa an Rechtsprofessoren, ehemalige erfahrene Richter und Psychologen; allenfalls Verwaltungs- gericht bezüglich Wählbarkeitsvoraussetzungen für ein Richteramt nicht erfüllt. Es handelt sich hinsichtlich solcher Kandidaturen aufgrund des nunmehr geltenden Ma- jorzverfahrens aber jedenfalls
754.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 581.11/754.10 (Laufnummer 12077) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DEN NEUBAU DER STRAFANSTALT ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 13. JUNI 2006 Sehr

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