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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
bereits zugelassen (vgl. GVP 1993/94 S. 171), ist aber im Gesetz noch nicht ausdrücklich geregelt. Es handelt sich dabei allgemein um Personen, welche im Zeitpunkt der Befragung weder als Beschuldigte noch als 18 StPO). Die notwendige Verteidigung nach einer bestimmten Haftdauer vorzu- sehen ist angezeigt, handelt es sich doch beim Freiheitsentzug um eine ein- schneidende Massnahme. Im Vorentwurf zu einer Sch welche häufig mittels Strafbefehl erledigt werden können, eine Verteidigung notwendig machen würde, handelt es sich bei der Ansetzung einer längeren Dauer weitgehend um eine Ermessensfrage, bei der man mit
2437.2 - Antwort des Regierungsrats
Angaben auf den be- reinigten Listen. Die Gründe für diese Abweichungen waren unterschiedlich. Es handelte sich um die folgenden Fälle: - Bei der Publikation der bereinigten Listen im Amtsblatt vom 15. August hatte die Angabe des Jahrgangs auf dem handschriftlich ausgefüllten Wahlvorschlag anders gelesen. Es handelte sich um einen reinen Übertragungsfehler. Auf eine Medienmitteilung wurde hier verzichtet. - Im Falle «Architekt» einer Kandidatin in «Architektin», dies in der Überzeugung, dass es sich um einen Verschrieb handeln musste. Diese Annahme erwies sich nachträglich als falsch. - Die Staatskanzlei hat des Weiteren in
2435.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2435.2 Laufnummer 14794 Interpellation von Andreas Hausheer betreffend Angebotsabbau für die Busbenützer der Linie 6 (Steinhausen–Zug) in den wichtigen Hauptverkehrszeiten (Vorlage Nr. 243
2443.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
klar darauf hin, dass es sich in den meisten Fällen lediglich um eine Verschiebung ins nächste Jahr handelt und nicht um e f- fektive Entlastungen der Investitionsrechnung. Die geplanten grossen Investiti
2559.1 - gedruckter Bericht
Verzeichnissen, SR 0.172.030.4) – Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) – Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) – Verordnung hung. Am deutlichsten haben sich die Auswirkungen bei der Exportwirtschaft gezeigt. Auch die Handelsbilanz mit Dienstleistungen lieferte einen negativen Beitrag. Die konjunkturellen Auswirkungen der F 2 Gleich Kommentar Einfluss-/Plangrössen Vorabklärungen Lex Koller sind seit 2015 auch im Handelsregisterbereich nötig. 4 Laufende Rechnung (Globalbudget) Rechnung 2014 Budget 2015 Budget 2016 Abw. in Fr
2569.3b - Beilagen 2 bis 7
eines Gemeinwesens ist, umso stärker naturgernäss deren Verbesserung in den Vordergrund politischen Handeins tritt. Umso eher stellten auch die Senkung von Aus- gaben und/oder die Erhöhung von Einnahmen eigene gesetzliche Handlungsgrundlage für den Kantonsrat (Frage 5) 18 Eine Grundlage auf Gesetzesebene für das Handeln des Kantonsrats ist insofern nicht erforderlich, als mit § 34 Abs. 6 KV eine verfassungsrechtliche Bedeutung, welche gernäss beabsichtigter Vorgehensweise einzeln dem Referendum unterliegen. Es handelt sich mit anderen Worten um eine Teil- und keine Variantenabstimmung. Variantenabstimmungen sind aber
2569.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Mitarbeit des Kantonsrats an- gewiesen. 2. Vorbemerkungen und Ausgangslage 2.1. Vorbemerkungen Es handelt sich bei diesem Geschäft um eine sehr komplexe Vorlage, weshalb wir uns erlau- ben, folgende Hinweise
1676.1 - Gedruckter Bericht
schaftsbetrieben 1 (0) Handelsbetriebe 8 (32) Grosshandel (Import, Export, Lager, Transport, Verteilung) 3 (9) Verbraucher- und Supermärkte 1 (2) Klein- und Detailhandel 3 (17) Handel mit Gebrauchsgegenständen im Aufbau. Zielorientierung im Lernprozess soll helfen, eigene Lösungswege finden zu ler- nen, handelndes und forschendes Lernen zu ermöglichen und sein eigenes Tun bzw. seinen eigenen Lernerfolg realistisch Maturitätsausweise und eidgenössisch anerkannte Diplomzeugnisse abgegeben: Schule Maturitätsausweise Handelsdiplome Institut Montana, Zugerberg 7 (10) Institut Dr. Pfister, Oberägeri 32 (20) 2 (5) Total 39 (30)
2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
15053 5. Projektbeschrieb, Kosten und personelle Auswirkungen 5.1. Neue Ausgabe Bei dieser Ausgabe handelt es sich nicht um eine gebundene Ausgabe gemäss § 26 des Fi - nanzhaushaltgesetzes vom 31. August
2572.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
eingespart werden. Im Weiteren wird der Sitzungsablauf dadurch geordneter und damit effizienter. Es handelt sich um eine Investition mit einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis. Zusätzlich ist die Transparenz

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