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2398.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2398.2 Laufnummer 14839 Motion von Gabriela Ingold, Thomas Lötscher und Leonie Winter betreffend dringliche Änderung der NFA parallel zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) (Vorlage Nr
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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dass die Exekutive und die Verwaltung die Gesetze und Beschlüsse richtig anwenden, zweckmässig handeln und das Ermessen korrekt ausüben. Die Oberaufsicht des Kantonsrats ergibt sich gemäss herrschender im Bereich der Rechtsprechung erteilen, wenn diese in ihrem administrativen bzw. institutionellen Handeln das Recht missachten oder verletzen. Systemati- sche Fehlurteile, die Gerichte und Regierungsrat 41 KV – als Oberaufsichtsbehörde nur Kritik zum Ausdruck bringen und Empfehlungen für kritisches Handeln abgeben. Die Oberaufsicht zwingt zur öffentlich wahrnehmbaren Rechenschaftsable- gung und soll so
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2433.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2433.3 Laufnummer 14837 Änderung des Energiegesetzes Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 28. November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die vo
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2450.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gültigkeit behalten. Dazu finden sich im Bericht des Regierungsrats jedoch keine Ausführungen. Es handelt sich um folgende Bestimmungen: § 2 1 Die Vorbereitungsphase eines Bauvorhabens wird durch Beschluss
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2463.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sport und Sportförde- rung in erster Linie Aufgabe von Privaten, Verbänden, Vereinen und Gemeinden. Handelt es sich bei einem sportlichen Bereich um eine staatliche Aufgabe, sind in erster Linie die Gemei
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2470.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2470.1 Laufnummer 14856 Bestätigung der vom Kanton zu wählenden Mitglieder des Bankrates und der Revisionsstelle der Zu- ger Kantonalbank für die Amtsdauer 2015–2018 (bis Generalversammlun
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2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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en, dass die Datenschutzstelle ein Globalbudget erhält, jedoch nicht damit, dass sie jährlich zu handen des Kantonsrates einen neuen Leistungsauftrag mit Zielen formulieren muss und der Regierungsrat dazu von § 7 Abs. 3–7 des Organisationsgesetzes zum Leistungsauftrag sind sinngemäss anwendbar.» Dabei handelt es sich um folgende Bestimmungen zur Steuerung der Verwaltungstäti gkeit: 3 Der Leistungsauftrag keine Notwendigkeit, dass die Ombudsstelle und die Datenschutzstelle in jeder Hinsicht gleich be- handelt werden müssen. Die Aufgabenstellung ist sehr unterschiedlich, weshalb sich meiner Ansicht nach auch
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2474.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vectoring, Fibre to the Street (FTTS) und Fibre to the Building (FTTB). Bei FTTC, FTTS und FTTB handelt es sich um sog. Glasfaserhybrid Technologien, bei denen die Glasfasern bis in die Quartiere (FTTC)
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581.10a - Beilage 1
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geeinigt hat (vgl. Beilage 4). 2. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Raffael Brogna gemäss Handelsregisterauszug ledig- lich über Kollektivzeichnungsberechtigung zu zweien verfügt. Allein deswegen könnte ch nicht zu; der Entscheid ist nicht einschlägig. Im Gegensatz zum dort behandelten Sachverhalt handelt es sich vorliegend ja nicht um Regierapporte, die nicht unterzeichnet wurden. Die vorbehaltlose des Bestellers liege, welche Leistungen er bezahlen wolle und welche nicht. Im vorliegenden Fall handelt es sich gerade – und das ist der ent- scheidende Unterschied zum zitierten Bundesgerichtsentscheid
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823.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Exekutive und der Verwaltung sachlich, organisatorisch und personell unabhängig sind. Konkret handelt es sich in erster Linie um das Verwaltungsgericht, ausserdem um unabhängige Re- kurskommissionen