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822.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1797.3 / 822.6 Laufnummer 13126 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 - 2011 und Motion der Kommission Parlamentsreform betreffe
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981.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verwaltung» in der Grössenordnung von 50 Mio. Franken ausgemacht haben. Die Finanzdirektion nahm zu Handen der Staatswirtschaftskommission in einem Kurz- kommentar vom 8. August 2002 dazu Stellung und kam eingegangen, die sich im Rahmen von laufenden Projekten bereits in Bearbeitung befinden. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die zum Teil umfassende Gesetzesänderungen erfordern, welche durch den Kantonsrat
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2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sein Die Applikation ISOV Steuern ist seit 1995 in Betrieb. Bei der Steuerapplikation ISOV Steuern handelt es sich um eine komplexe Applikation, die für die Kantone Zug und Solothurn von der Firma IBM entwickelt
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2390.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und zur Wiederherstellung von Wäldern, sofern es sich um Wälder mit besonderen Schutzfunktionen handelt (§ 24 Abs.1 Bst. b und c EG Wald- gesetz). Im kantonalen Richtplan wird betreffend Holz und Holzzuwachs gleichen Zug wird auf die wichtige Rolle der Kantone und Akteurinnen und Akteure hingewiesen. Es handelt sich dabei nicht um Vorgaben, sondern um eine Erwartung, die zeigt, welchen Beitrag Kantone und Seite gemäss vorliegender Motion verbin d- liche Bestimmungen zur Förderung von einheimischem Holz einfügt, handelt er im Sinne der vom Bundesrat festgelegten Waldpolitik 2020, der Ressourcenpolitik Holz und des
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2394.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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bertragung wird ein derartiger Gewinn re alisiert und besteuert. Bei der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich gemäss § 1 Abs. 3 StG um eine Gemeinde- steuer, weshalb sie auch ausschliesslich durch die ns». Wird ein Grundstück einer juristischen Person oder aus dem Geschäftsvermö- gen veräussert, handelt es sich (in der Regel) nicht um einen Tatbestand der Grundstückge- winnsteuer im Sinne von § 189
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2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Beteiligungsspiegel (Seite 354) Beim Druck ist eine Zeile des Beteiligungsspiegels verloren gegangen. Es handelt sich um die Beteiligung an der Parkleitsystem AG Zug, an welcher der Kanton 5600 Namenaktien hält Franken im Anhang zur Jahresrechnung aufgeführt und dem Kantonsrat zur Genehmigung beantragt. Es handelt sich dabei um die drei mit «Status abgeschlossen» bezeichneten Objektkredite auf der Seite 363. Die der Pädagogischen Hochschule Zug, die seit 1. August 2013 als kantonale Anstalt geführt wird. Es handelt sich um die Nachfolgeorganisation der P ä- dagogischen Hochschule Zentralschweiz, Teilschule Zug
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2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2404.2 Laufnummer 14911 Motion der SP-Fraktion betreffend Neuregelung der finanziellen Belastung bei Entscheiden der Kindes- und Er- wachsenenschutzbehörde Bericht und Antrag des Regierung
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2424.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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zwischenzeitlichen internationalen Entwic k- lungen zu beachten sein. Die Verabschiedung der Botschaft zu Handen des Parlaments ist für das erste Semester 2015 geplant. Abhängig von der Dauer der Beratungen im
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2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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nahmen. Der Kanton Zug hat sich strategisch nie an den Aufwandbesteuerten orientiert. Viel- fach handelte es sich dabei um Pensionierte, die hier eine günstige Wohnung mieteten und in eine tiefe Steuerkategorie Steuersätze), so dass der höhere Mietwert infolge Nutzniessung nicht gross ins Gewicht fällt. Meistens handelt es sich bei Personen, die sich eine Nutzniessung einräumen lassen, nicht um Bedürftige. In jenen rund 650 Fälle, wobei die durchschnittliche steuerliche Mehrbe- lastung 1200 Franken beträgt. Es handelt sich damit nicht um ein dringendes Anliegen. Der Verweis auf abweichende Praxen in anderen Kantonen
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2424.3b - Synopse (Steuergesetz)
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vorberatenden Kommis- sion vom 5. Dezember 2014; Vorlage Nr. 2424.3 (Laufnummer 14853) b) Gewinne aus dem Handel mit Grundstücken na- türlicher Personen, wenn im Kanton lediglich eine Steuerpflicht aus Grundeigentum