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2803.2 - Antwort des Regierungsrats
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und gutgeschrieben wird. Seite 2/5 2803.2 - 15754 Das Zuger Handelsregisteramt akzeptiert seit November 2017 für die Bezahlung von Handel s- registergebühren Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel. Das der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt hat. Es besteht keinerlei Währungsrisiko. Das Handelsregisteramt ist noch in einem weiteren Bereich mit der Thematik kon frontiert. So können Kryptowährungen deren Kurse stiegen nur moderat. Bei den «typischen» Käuferinnen und Käufern von Kryptowährungen handelte es sich vor allem um technikinteressierte jüngere Personen. Diese verfügten aufgrund ihres jugendl
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2803.1 - Interpellationstext
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gesellschaft KPMG Schweiz für das Blockchain- und Krypto-Geschäft zuständig. Bei Kryptowährungen handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, die nicht über Banken laufen, sondern ausschliesslich von Privaten festzuhalten und später der Steuerverwaltung anzugeben. Wer im grösseren Stil mit Kryptowährungen handelt und keine oder nur ungenaue Angaben machen kann, der sollte laut Lampert mit einer Steuerberatung Jahre? b) Können potentiell interessante Einnahmen für die Staatskasse generiert werden? c) Oder handelt es sich bei der ganzen Entwicklung nicht eher um ein hochriskantes «Himmelfahrtskommando», dem in
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2802.1 - Antwort des Regierungsrats
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rinnen und Finanzdirektoren (FDK) wahr. Bei der Arbeit in interkantonalen Direktorenkonferenzen handeln die Regierungsratsmitglieder in der Regel ohne Instruktionen. Aus verwaltungsökonomisch naheliegenden
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2812.2a - Beilage: verkehrstechnisches Gutachten
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Verkehrsbelastungen auf der Artherstrasse, aber auch im Stadtzentrum Zug sehr hoch und folglich handelte es sich um den Zustand E2 (siehe Seite 11). Be- stimmte Tage (beispielsweise Wetter) mit ausser um 09:00 Uhr auf der Zugerbergstrasse und auf der Artherstrasse Stau / stockender Verkehr. Somit handelt es sich um einen ausserordentlichen Tag, wenn noch zu dieser späten Zeit das Zentrum von Zug überlastet
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2813.2 - Antwort des Regierungsrats
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Zug und dessen Bevölkerung aktuell und in absehbarer Zukunf t von besonderer Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei um die folgenden Bereiche: a) Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttät igem Extremismus
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2812.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2812.2 Laufnummer 15803 Interpellation von Moritz Schmid betreffend Busbevorzugung an der Artherstrasse (Mänibach) (Vorlage Nr. 2812.1 - 15639) Antwort des Regierungsrats vom 19. Juni 2018
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2814.2 - Antwort des Regierungsrats
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üblich ist, tangiert es die Unabhängigkeit einer bzw. eines einzelnen Mitarbe itenden nicht. Es handelt sich nicht um eine individuelle Vergünstigung undM damit um keinen Konflikt mit dem Ge- schenkan Markenvertretern bereits ein entsprechender Vertrag» u n- terschrieben a) Um welche Markenvertreter handelt es sich hier? b) Wer unterschrieb die Verträge? Zu a) Mit Markenvertreterinnen und Markenvertretern
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2814.1 - Interpellationstext
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Mitarbeitern für andere Verkehrsmittel –Töffs, Vespas, E-Bikes und normale Velos – Rabatte auszu- handeln und anzubieten? a. Wenn ja: Hat man diesbezüglich bereits Anstrengungen unternommen? b. Wenn nein: Markenvertretern bereits ein entsprechender Vertrag unterschrieben. a. Um welche Markenvertreter handelt es sich hier? b. Wer unterschrieb die Verträge? 5. Kann sich die Regierung auch vorstellen, den
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2823.8a - Beilage 1 Auszug Protokoll
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Denkmäler von nationaler Bedeutung (ISOS-Objekte). Vom Kanton als schützenswert beurteilte Objekte handeln Sie in Ihrer Präsentation ab Folie 21ff ab. Prof. Dr. iur. Peter Hänni: Genau so ist es. Kommiss Informationen protokolliert.). Die Präsentation ergänzende Informationen: − Folien 11/12/13: Es handelt sich um kürzlich angepasste Bestimmungen zu den drei Bun- desinventaren, welche die Frage der kantonalen
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2823.3a - Synopse
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ege und Ar- chäologie in grundlegenden Fragen; b) Antragstellung an die Direktion des Innern zu- handen des Regierungsrates 1. für die Einstufung und Eintragung von Denk- mälern in das kantonale Denkm