-
2809.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
statuiert eine verfassungsrechtliche Verpflichtung der Kantone zur Ausrichtung der Sozialhilfe. Es handelt sich bei der Sozialhilfe primär um ein kantonalrechtliches Institut. Sofern den Sozialhilfebehörden
-
2811.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
seit 18.12.2014) legt die Konkordatskommission dem Kantonsrat jährlich eine Aufstellung der b e- handelten Geschäfte zur Kenntnisnahme vor. Die Kenntnisnahme durch den Kantonsrat erfolgt mittels Kantons
-
2809.1 - Motionstext
-
Grundlage, die eine verdeckte Überwachung umfassend, klar und detailliert regelt. Da eine solche fehlt, handelt es sich bei der Überwachung seitens der Invalidenversicherung grundsätzlich um eine unrechtmässige
-
2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
werde der Grundsatz unterstrichen, dass es sich bei der Amtsenthebung nur um die «ultima ratio» handeln könne. Dem Antrag der Einwohnergemeinden Oberägeri, Unterägeri, Cham, Hünenberg und Wa lchwil steht Gremien im Sinne der Allgemeinheit handelten, nicht in Verdacht gerieten, im Eigeninteresse zu handeln und so innerhalb der Gremien allfällige ung e- eignete Mitglieder selbständig zum Rücktritt bewegt zu werden. 4.4. Verfahrensgrundsätze / Rechte der betroffenen Person Beim Amtsenthebungsverfahren handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches, genauer um ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Um dem S
-
2816.1 - Antwort des Regierungsrats
-
(WEF) vom 23. bis 26. Januar 2018 in Davos ersucht. Gemäss Bundesbeschluss vom 22. September 2015 1 handelt es sich beim WEF nicht um einen privaten Anlass, sondern um ein ausserordentliches Ereignis von Bedeutung
-
2824.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken vom 9. Juni 1996 (Wirt schaftsgesetz, BGS 513.81). 3 Gastgewerbegesetz vom 1. Dezember 1996 (LS 935.11). 4 Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Fasnacht vom 15. September 1997 (Gastgewerbegesetz, GaG; SRL 980). 5 Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken vom 10. September 1997 (Gastgewer- begesetz; SRSZ 333.100). 2824.2 -
-
2826.2 - Antwort des Regierungsrats
-
sich ab und zu Klein- handel (auch «Ameisenhandel» genannt) erkennen und aufdecken. Dabei handelt es sich vie l- fach um Hanfkonsumierende, welche ihren Eigenbedarf durch den Handel mit Cannabisproduk- ten Regulierung von Kon- sum, Anbau und Handel von Cannabis steht meist nicht eine Legalisierung oder Liberalisierung in dem Sinne zur Diskussion, dass Anbau, Handel und Konsum vom Cannabis vollkommen freigegeben ist. Konkret verbietet das Betäubungsmittelgesetz den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und den Handel von Betäubungsmitteln des W irkungstyps Cannabis (Art. 8 Bst. d. BetmG) sowie den Konsum und die
-
2825.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von älteren Arbeitnehmenden von der WHO und der OECD zu Handen der Schweiz abgegebenen Empfehlungen gesetzgeberisch zu befolgen. 2. Der Kantonsrat des Kantons Zug
-
2825.1 - Petitionstext
-
Unterschriftenliste vom 22.01.2018 Petition Alter hat Potenzial - zum Wohl der Zuger Bevölkerung und für den Kanton Zug als Arbeitgeber Anne Mäder Bundesplatz, 15 6300 Zug, Schweiz AN: Kantonsrat und
-
2826.1 - Interpellationstext
-
straffrei. 2 Der Bund erlässt Vorschriften über den gewerblichen Anbau und die Herstellung sowie den Handel mit Stoffen und Präparaten des Wirkungstyps Cannabis. 3 Die Abgabe von Stoffen und Präparaten des