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2844.15 - Antrag des Regierungsrats (gesundheitspolizeiliche Tätigkeiten)
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Bewilligung zur Herstellung, zum Handel und zur Abgabe von Heilmitteln: 65 bis 340 (Verlängerung solcher Bewilligungen: die Hälfte) 18. Bewilligung zur Herstellung, zum Handel und zur Abgabe von Heilmitteln:
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2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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fte/554 4 https://kr-geschaefte.zug.ch/gast/geschaefte/1714 Seite 4/19 2845.1 - 15730 Materiell handelt es sich beim Kantonalbankgesetz um einen Gesellschaftsvertrag zwischen dem Kanton und den Privat Banken und Sparkassen sowie die weiteren finanzmarktrechtlichen Bestimmungen des Bundes. § 2 Zweck Es handelt sich hierbei um eine standardmässige Zweckumschreibung für eine Kantonalbank. Der Zweck der Bank positivem Resultat bereits erfolgt. Seite 18/19 2845.1 - 15730 5. Statuten Bei den beiliegenden Statuten handelt es sich um einen ersten Entwurf. Die endgültigen Statu- ten werden von der Generalversammlung auf
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2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Diskussion. Die Kommission stimmt § 1 Abs. 1 und 2 einstimmig zu. 4.2. § 2 Zweck Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine allgemein formulierte, möglichst knappe Stan- dard-Zweckbestimmung für eine Kantonalbank Nidwaldner und die St. Galler Kantonalbank verfügen über solche risikobasierten Abgeltungsmodelle. Dabei handelt es sich um eine Art Versicherungsprämie: je höher das Risiko für Kantonalbank und damit Kanton, desto
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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ts mit Sitz in Zug. Sie besteht auf un- bestimmte Dauer. 2 Die Bank ist am 7. März 1892 ins Handelsregister eingetragen worden. Artikel 2 Zweck 1 Die Bank bezweckt den gewinnorientierten Betrieb einer Mandate im obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die zur Eintragung ins Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register verpflichtet sind. Mandate in verschiedenen Mandate im obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die zur Eintragung ins Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register verpflichtet sind. Mandate in verschiedenen
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2845.2 - Antrag des Regierungsrats
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Auflösung 1 Die Auflösung der Gesellschaft regeln die Statuten. 2 Mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nach Abschluss der Auflösung und Liquidation tritt dieses Gesetz ausser Kraft. 3 Die Staatskanzlei Staatskanzlei stellt fest, dass die Auflösung, Liquidation und Lö schung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt ist. Sie veröffentlicht ihre Feststellung im Amtsblatt und bereinigt die Gesetzessammlungen
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2858.2 - Antwort des Regierungsrats
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Fragen finden sich vorab in der Bundesverfassung, 1 etwa hinsichtlich der Subsidiarität staatlichen Handelns (Art. 5a), der Eigenverantwortung des Individuums (Art. 6), des Rechts auf Hilfe in Notlagen (Art
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2858.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2858.1 Laufnummer 15760 Interpellation von Willi Vollenweider betreffend ausserordentliche Lagen: Wie stellen Kanton und Gemeinden im Kanton Zug den Schutz der Bevölkerung und der kritisch
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2857.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2857.2 Laufnummer 15870 Interpellation von Rita Hofer und Anastas Odermatt betreffend BYOD-Strategie durchdenken (Vorlage Nr. 2857.1 – 15751) Antwort des Regierungsrats vom 18. September 2
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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besteht die eingangs erwähnte Obhutspflicht fort. Von Aktivit ä- ten, welche durch die professionell handelnde Lehrperson nicht verantwortet werden können, ist abzusehen. Frage 5: Werden trotz des Auftrags,
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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durch Unterbewertung von Aktiven oder durch Überbewe r- tung von Passiven. Sie können aufgrund handelsrechtlicher Bewertungsvorschriften oder auf- grund von Abschreibungen und Rückstellungen entstehen, die Sitz in der Schweiz hat. Gleichzeitig sollen die Bestimmungen zum Steuerort des Liegenschaft s- handels präzisiert werden, um die Übersichtlichkeit des Gesetzes zu e rhöhen und Auslegungs- schwierigkeiten des schweizerischen Rechts an in- ternationale Standards ist. Will die Schweiz im internationalen Handel nicht benachteiligt wer- den, drängt sich ein zukunftsorientierter Umbau der Unternehmenssteuern