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2182.1 - Antwort des Regierungsrates
Antwort auf Frage 2: Beim erwähnten Gesetz über die Public Corporate Governance des Kantons Luzern handelt es sich um einen Mantelerlass. Es wird nicht ein eigenständiges Gesetz geschaffen, sondern es werden
2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dritte können sowohl natürliche oder juristische Personen oder Per- sonengesellschaften des Handelsrechts als auch staatliche Stellen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sein. Im Rahmen als Ersatz von Überwachungspersonal eingesetzt werden, handelt es sich um Bilder von Personen, welche deren Identifizierung gestatten. Es handelt sich somit um Personendaten. Insofern stellt das Einholen wachung des öffentlichen und des öffentlich zugänglichen Raums (Videoüberwachungsgesetz, VideoG). Es handelt sich um einen neuen Erlass. Dieser hat seinen Ursprung in der Motion von Andreas Hausheer vom 8.
2207.4a - Synopse
(ID 929) Spezial-Synopse 2207 - Videoüberwachungsgesetz VideoG Antrag des Regierungsrats vom 4. Dezember 2012; Vorlage Nr. 2207.2 (Laufnummer 14212) [M10K1] Antrag der vorberatenden Kommission vom 8.
2207.3a - Synopse
Synopse Videoüberwachungsgesetz VideoG Antrag des Regierungsrats vom 4. Dezember 2012; Vorlage Nr. 2207.2 (Laufnummer 14212) Antrag der vorberatenden Kommission Videoüberwachungsgesetz; Vorlage 2207.3
2207.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat (1. Teil, ohne § 9)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) Ergebnis der 1. Lesung (1. Teil, ohne § 9) im Kantonsrat vom 31. Oktober 2013; Vorlage Nr. 2207.5 (Laufnummer 14487) Gesetz über die Videoüberwachung des öffentli
2207.2 - Antrag des Regierungsrates
Gesetz über die Videoüberwachung des öffentlichen und des öffentlich zugänglichen Raums (Videoüberwachungsgesetz, VideoG) vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kanto
2207.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
sowie vier mobile bzw. semistationäre Einheiten belaufen sich auf rund 726'000 Fran- ken. Dabei handelt es sich um eine Schätzung, denn die Ausschreibungen sind auf Anfang 2014 vorgesehen und erst dann Investitionsausgaben in den Jahren 2014 bis 2016 an. Bei den im Jahr 2013 erwähnten 70'000 Franken handelt es sich um Ausgaben für Projektierungsarbeiten , die zum Teil bereits im 2012 budgetiert waren, jedoch
2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
s o- der einzelnen seiner Mitglieder übertragen kann, vermag alleine nicht zu befriedigen. Zwar handelt es sich hierbei um eine Delegationsnorm, die jedoch die Übertragung bestimmter Ge- schäfte nur in der Gemeindebehörden und der Kommissionen sowie die Akten der erledigten Geschäfte geregelt. Es handelt sich hierbei um ein beschränktes Öffentlichkeitsprinzip auf kommunaler Ebene. Bis zur Umsetzung der lediglich diejenigen Aufgaben, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erfüllt werden. Ein Gemeinwesen handelt in Ausübung hoheitlicher Gewalt, wenn es ei- nen Entscheid trifft, wodurch eine oder mehrere Personen
2123.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Vorlage Nr. 2123.3 Laufnummer 14202 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 22. November 2012 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Die
2123.3a - Synopse
14202_2123_3_Synopse.Docx Synopse zum Übertretungsstrafgesetz: Antrag der beratenden Kommission "Übertretungsstrafgesetz" Antrag des Regierungsrates vom 6. März 2012 Antrag der Kommission 1. Abschnitt

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