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2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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betreffend einer Änderung des Schulgeset- zes vom 27. September 1990 (SchulG; BGS 412.11). Dabei handelt es sich - von wenigen Ausnahmen abgesehen - um eine formelle Bereinigung, die sich im Sinne und Interesse zu Unklarheiten geführt. Mit der vorliegenden Bereinigung sollen diese Mängel behoben werden. Es handelt sich dabei um unklare oder sich widersprechende Gesetzesbestimmungen. So werden beispielsweise die Anträge, welche eine weitergehende materielle Änderung des Schulgesetzes verlangen, abgelehnt. Es handelt sich dabei um die Einführung der Grundstufe, die Änderung der geltenden Klassengrössen, die Gewä
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2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
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als wichtiges Gremium und Ansprechpartner für die Regierung etabliert hat. Sie nimmt Stellung zu Handen des Kantons und der Gemeinden in Schulfragen. Auf diese Weise konnte viel Konsens in diesem Bereich einem Schüler fällt unter Absatz 5 (U n- terzuckerung während des Unterrichts bedarf richtiges Handeln der Lehrperson), während eine Operation, die während des Schuljahres erfolgte, jedoch die Gesundheit übrigen Daten regelt, soll neu zu Absatz 6 werden. Begründung: Bei den schulrelevanten Daten (Abs. 5) handelt es sich um Daten, welche sich tatsächlich auf den Schulunterricht auswirken können. Zur Illustration
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2196.2 - Antwort des Regierungsrates
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Wachstum weiter möglich sein soll. Ein weiterer Wachstumsindikator ist das Nettowachstum der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Dort zeigt sich seit dem Rekordjahr 2007 eine deutliche Verlangsamung
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2198.3a - Beilage 1
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ERZIEHUNGSRAT DES KANTONS ZUG AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL Sitzung vom 4. März 2005 Versandt am 21. März 2005 Neue Schulferienordnung A. Gemäss § 10 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 27. September 1990 legt de
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1190.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ziffer 1.3 betreffend Bruttoverbuchung der Finanzausgleichszahlungen an den Bund. Bei dieser Position handelt es sich praktisch ausschliesslich um Anteile des Kantons an Bundeseinnahmen, wie der direkten Bu
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1193.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vorweggenommen wird. 3. Zusammenfassung und Anträge Die Motion geht fälschlicherweise davon aus, dass der Handel mit Bauland im Kan- ton Zug allzu schleppend verlaufe. Die Wohnbautätigkeit beweist das Gegenteil
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1191.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ausmass zu erhöhen. 6.3.5 Frühwarnsystem über finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung unterhält zu Handen der Regierung und des Kantonsrates ein Frühwarnsystem, um die finanziellen Auswirkungen von Einnahmen-
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1192.1 - Motionstext
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modells vorzulegen. 2. Die Motion sei an der Kantonsratssitzung vom 27. November 2003 sofort zu be- handeln und erheblich zu erklären. 3. Es ist im Rahmen des Staatsvoranschlages 2004 dem Obergericht ein zu-
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1224.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1426.1/1022.2/ 1165.2/1306.2/1224.2 (Laufnummer 12008) A. MOTION VON ROLF SCHWEIGER BETREFFEND ERLEICHTERUNGEN FÜR HALTER VON MOTORFAHRZEUGEN MIT ELEKTRISCHEM ANTRIEB (VORLAGE N
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1226.1 - Postulatstext
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Postulat im Sinne von § 39, Abs. 2 der Geschäftsordnung zusammen mit dem Hauptgeschäft sofort zu be- handeln und erheblich zu erklären. Begründung: Anlässlich der 1. Lesung des KRB betreffend den Beitritt zur