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1252.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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regeln, die gemäss Regierungsratsbeschluss vom 28. Okto- ber 2003 zwingend enthalten sein müssen. Es handelt sich dabei um folgende Berei- che: Rechtsgrundlagen, Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Vertragsbeginn Beiträge sind die nach Abzug aller Erträge verbleibenden Restkosten. Gegenüber der heutigen Regelung handelt es sich dabei aber nicht mehr um eine Defizitdeckung. Artikel 4bis Artikel 5 Artikel 6 Die beiden
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1251.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nur im umgekehrten Fall, in dem Verwaltungsvermögen seinen Zweck in Finanzvermögen ändert, selber handeln (§ 36 Bst. f FHG). Da es um eine neue Ausgabe von mehr als 500'000 Franken geht, ist die Referen
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1251.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1251.4 (Laufnummer 11597) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND DÄCHER DER LIEGENSCHAFT HOFSTRASSE 15 IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOM
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1266.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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öffentlichrechtliche Gebietskörperschaften angemessen finanziell beteiligen. Bei der Einwohnergemeinde handelt es sich um eine solche öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft. Im Jahr 2003 wurden 68 neu geschaffene
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1266.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1266.5 (Laufnummer 11745) GESETZ ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG (KINDERBETREUUNGSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 31. MAI 2005 Sehr ge
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1277.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Arbeitsschutzbestimmungen folgende Erlasse gelten: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) sowie Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Unfallver- sicherungsgesetz). Diese
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1278.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1278.2 (Laufnummer 11690) INTERPELLATION VON EUSEBIUS SPESCHA BETREFFEND FAMILIENPOLITIK DES KANTONS ZUG ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 22. MÄRZ 2005 Sehr geehrte Frau Präsiden
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1293.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bereichen Werbung/Sponsoring, Abgabeverbot an Minderjährige sowie beim Nichtraucherschutz nötig. Dabei handelt es sich um einen langwierigen Prozess. Der Grobfahrplan sieht ein Vernehmlassungsverfahren für 2006 Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Jura, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich. Meist handelt es sich dabei im Wesentlichen um die Adaptierung von Artikel 19 ArGV (SR 822.113) auf die Ge- gebenheiten
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1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Dabei wurde diskutiert, ob der Regierungsrat allenfalls mittels Kommissionsmotion zum konkreten Handeln aufgefordert werden soll. Nachdem Gesundheitsdirektor Joachim Eder zusicherte, dass diese Themen
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1293.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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der Tabakkonsum rückläufig. 5. Kantone Tessin und Basel-Landschaft Die Tessiner Regierung hat zu Handen des Parlaments eine Botschaft erlassen, wo- nach öffentlich zugängliche Räume rauchfrei werden müssen