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1252.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
regeln, die gemäss Regierungsratsbeschluss vom 28. Okto- ber 2003 zwingend enthalten sein müssen. Es handelt sich dabei um folgende Berei- che: Rechtsgrundlagen, Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Vertragsbeginn Beiträge sind die nach Abzug aller Erträge verbleibenden Restkosten. Gegenüber der heutigen Regelung handelt es sich dabei aber nicht mehr um eine Defizitdeckung. Artikel 4bis Artikel 5 Artikel 6 Die beiden
1251.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nur im umgekehrten Fall, in dem Verwaltungsvermögen seinen Zweck in Finanzvermögen ändert, selber handeln (§ 36 Bst. f FHG). Da es um eine neue Ausgabe von mehr als 500'000 Franken geht, ist die Referen
1251.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1251.4 (Laufnummer 11597) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND DÄCHER DER LIEGENSCHAFT HOFSTRASSE 15 IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOM
1266.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
öffentlichrechtliche Gebietskörperschaften angemessen finanziell beteiligen. Bei der Einwohnergemeinde handelt es sich um eine solche öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft. Im Jahr 2003 wurden 68 neu geschaffene
1266.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1266.5 (Laufnummer 11745) GESETZ ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG (KINDERBETREUUNGSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 31. MAI 2005 Sehr ge
1277.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Arbeitsschutzbestimmungen folgende Erlasse gelten: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) sowie Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Unfallver- sicherungsgesetz). Diese
1278.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1278.2 (Laufnummer 11690) INTERPELLATION VON EUSEBIUS SPESCHA BETREFFEND FAMILIENPOLITIK DES KANTONS ZUG ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 22. MÄRZ 2005 Sehr geehrte Frau Präsiden
1293.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bereichen Werbung/Sponsoring, Abgabeverbot an Minderjährige sowie beim Nichtraucherschutz nötig. Dabei handelt es sich um einen langwierigen Prozess. Der Grobfahrplan sieht ein Vernehmlassungsverfahren für 2006 Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Fribourg, Jura, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich. Meist handelt es sich dabei im Wesentlichen um die Adaptierung von Artikel 19 ArGV (SR 822.113) auf die Ge- gebenheiten
1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Dabei wurde diskutiert, ob der Regierungsrat allenfalls mittels Kommissionsmotion zum konkreten Handeln aufgefordert werden soll. Nachdem Gesundheitsdirektor Joachim Eder zusicherte, dass diese Themen
1293.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
der Tabakkonsum rückläufig. 5. Kantone Tessin und Basel-Landschaft Die Tessiner Regierung hat zu Handen des Parlaments eine Botschaft erlassen, wo- nach öffentlich zugängliche Räume rauchfrei werden müssen

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