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1259.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1259.2 (Laufnummer 11620) MOTION VON CHAMER KANTONSRÄTINNEN UND KANTONSRÄTEN BETREFFEND UNTERSTÜTZUNG DER PLANUNG DER VERZWEIGUNG BLEGI IM NATIONALSTRASSENPROJEKT 6-SPUR-AUSBAU
1261.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1261.1 (Laufnummer 11553) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND EINFÜHRUNG EINER FRIST ZUR ERLEDIGUNG ERHEBLICH ERKLÄRTER VORSTÖSSE (KLEINE PARLAMENTSREFORM)
1260.1 - Antwort des Regierungsrates
Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen, und nicht zuletzt auch finanzpolitische Fragen. Es handelt sich also um eine sensible und anspruchsvolle Thematik, deren Behandlung einer sachlichen, gründlichen rhaben kurzerhand in eine Einladung für "eine informelle Stellungnahme" umzubenennen. Materiell handelt es sich um eine Vernehmlassung, und für diese gilt gemäss der entsprechenden Ver- ordnung des Bundes
1269.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1269.1 (Laufnummer 11568) MOTION VON WERNER VILLIGER, KARL NUSSBAUMER UND THOMAS VILLIGER BETREFFEND FÖRDERUNG DES ERWERBS VON WOHNEIGENTUM MITTELS BAUSPAREN VOM 30. SEPTEMBER 2
1277.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Anträge Seite 34 1. Das Wichtigste in Kürze Im Rahmen der Uruguay-Runde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) schlossen eine Reihe von Staaten, zu welchen auch die Schweiz gehörte, in den frühen relevanten Markt die gegenwärtigen und potentiellen Wettbewerbs- verhältnisse sowie die Stellung der Handelspartner prüft. Die Nichtunterstellung kann von einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber sowie von nössischen, sondern auch die vom kantonalen Recht betroffenen Auftraggeberinnen und Auftraggeber. Es handelt sich hier um eine Frage des Wettbewerbsrechts, für dessen Regelung der Bund zuständig ist (Art. 96
1275.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
zu würdigen und mit zu tragen. Im Weiteren wird ausgeführt, dass wohl im Jahr 2008 auf die vor- handenen Reserven zurückgegriffen werden müsse, um die Auswirkungen der NFA- Mehrbelastung abzufedern. Mit
1300.17 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sich mit der Amtsdauer und der Wahlart der Be- hörden befasst. Dies, weil es sich um Übergangsrecht handelt und solche Bestim- mungen gemäss 7. Titel dorthin gehören und weil bereits § 5 der Schluss- und Über- Gemeindeschreiber ergibt sich nämlich - ohne aus- drückliche Regelung - nur aus § 84 Absatz 1 GG. Es handelt sich dabei um einen sog. Auffangtatbestand, der dem Gemeinderat all jene Kompetenzen zuordnet, die § 69 GG erlässt der Grosse Gemeinderat demnach die Ge- meindeordnung. Bei dieser Gemeindeordnung handelt es sich um einen Gemeinde- beschluss im Sinn von § 84 Absatz 1 GG, womit Kompetenzen vom Gemeinderat
1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1426.1/1022.2/ 1165.2/1306.2/1224.2 (Laufnummer 12008) A. MOTION VON ROLF SCHWEIGER BETREFFEND ERLEICHTERUNGEN FÜR HALTER VON MOTORFAHRZEUGEN MIT ELEKTRISCHEM ANTRIEB (VORLAGE N
1303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung verteilt. Der verstärkte Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln führt so zu mehr Effizienz in allen Gemeinwesen. Auch die Zuger Gemeinden sind aufgrund der Debatten
1306.1 - Motionstext
nieder. Warum sollte man diesen Käufern keinen Steuerrabatt gewähren? Bei erdgasbetriebenen Motoren handelt es sich konstruktiv um nahezu normale Verbrennungsmotoren. Diese Motoren lassen neben der weiteren

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