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1334.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
--) Total inkl. MwSt Fr. 279'760.-- (Fr. 258'800.--) 3.2. Finanzierung Beim vorliegenden Kredit handelt es sich um einen Objektkredit gemäss § 25 des Fi- nanzhaushaltgesetzes vom 28. Februar 1985 (BGS
1334.3 - Zwischenbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
aussagekräftige Unterlagen zu unterbreiten. 2. Weiteres Vorgehen Unsere nicht ständige Kommission handelt nach den allgemeinen Regeln von § 22 des Kantonsratsbeschlusses über die Geschäftsordnung des Ka
2191.0 - gedruckter Bericht
und abgeschlossen Gleich 6 Überwachung der im Kanton ansässigen Handelsfirmen betreffend Verbraucher­ sicherheit Bevölkerung, Handelsbetriebe 10% (=40 Betriebe) der im Kanton ansässigen, zum Teil internationalen August 2009 (EG OR, BGS 216.1) − Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) − Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) − Bundesgesetz ittlungs­ und Personalverleihagenturen (AV) und für Handelsreisende (HR) Private Personalvermittlungs­ und Personalverleihagenturen, Handelsreisende > 80% AV innert 10 Arbeits­ tagen ab Vollständigkeit
2224.1 - Antwort des Regierungsrates
die gesetzlichen Behandlungs- und Erledigungsfristen bei sieben Vorstössen nicht eingehalten. Es handelt sich um drei Motionen mit je einer bereits gewährten Fristerstreckung bis Ende 2012 und vier Int
2093.1a - Beilage
Luzern – FH Zentralschweiz 15 Die Parlamente haben die Oberaufsicht über die Fachhochschule. Sie handeln durch die Interparlamentarische Fachhochschulkommission. Die Interparlamentarische Fachhochschul
2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
unterstütze die Geschäftsbearbeitung, sichere die Nachvollz iehbarkeit und Transpa- renz staatlichen Handelns und sei Grundlage für die Langzeitarchivierung. Er führte weiter aus, heute sei die Kontrolle noch n aufgrund des unmittelbaren sachlichen Zusammenhangs im Rahmen des vorliegenden Geschäftes be- handelt werden könnten, dass die Regierung zu diesen Punkten aber vor der Debatte im Ka n- tonsrat nicht
2115.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2115.1 Laufnummer 13992 Motion von Thiemo Hächler, Cornelia Stocker und André Wicki betreffend Ergänzung von künftigen Kantonsratsvorlagen mit Kurzlesetexten vom 9. Februar 2012 Die Kanton
2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Persönlichkeitsr echte der Be- troffenen tangieren und müsste nach den Grundsätzen des staatlichen Handelns auf einer g e- setzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig welche von der Polizei ausgeht, sondern um einen Datentransfer sowohl von wie auch zur Polizei handelt (vgl. Kommissionbericht vom 3. Juli 2006, Vorlage Nr. 1412.3/1413.3 – 12087, S. 13 ff.). Nach Art Zustimmung der vorgesetzten Stelle, wenn es sich bei der straf- baren Handlung um eine Übertretung handelt und im Fall einer Verurteilung von einer Strafe abzusehen wäre (§ 93 Abs. 2 GOG). Seite 6/10 2121
2120.2 - Antwort des Regierungsrates
gesetzlichen Aufgaben erfüllt. Bei der Unterbringung von Asylsuchenden 2120.2 - 14033 Seite 3/4 handelt es sich um eine gesetzliche Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden, die ein koordiniertes
2137.2 - Antwort des Regierungsrates
der Erneuerung der Einwohnerkon- trolllösung um ein komplexes Projekt mit vielen Projektbeteiligten handel t, sind auch die Grün- de für die Projektverzögerung vielfältig. Die im Projekt «Erneuerung der a aus dem Projekt ausgestiegen sei. Daraufhin hat die Direktion des Innern eine Risikoanalyse zu Handen des Projektausschusses erarbeitet, die unter anderem aufzeigte, dass der Ausstieg des Entwicklungs- hat im Zusammenhnag mit dem Projektstopp vom 29. Januar 2013 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zu Handen der Gemeindepräsidien und des Regierungsrats klären muss, welche Optionen sich bieten und sinnvoll

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