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2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Synopse Änderung Schulgesetz (Bereinigung) per 1. August 2013 Geltendes Recht Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 21. März 2013; inkl. Än- derungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2198.4 (L
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2198.3c - Beilage 3
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Synopse Beilage 3 Schulgesetz Bereinigung per 1. August 2013 Geltendes Recht Antrag Regierungsrat vom 20. November 2012 an Kantonsrat Antrag Bildungskommission vom 23. Januar 2013 an Kantonsrat Antrag
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2199.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schüler glückli- cherweise zwar selten antreffen, bei denen jedoch jede Minute zählt und korrektes Handeln absolut erforderlich ist. Lebensrettende Sofortmassnahmen kommen - wie es der Name sagt - überall
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2200.1 - Interpellationstext
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die Volksabstimmung bildete. Wir stellen deshalb der R e- gierung folgende Fragen: 1. Bei der TZB handelte es sich ursprünglich um eine zweispurige Verbindungsstrasse mit einer Kapazität von etwa 20'000
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2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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verbessern, sondern gleichzeitig auch präventiv wirken und der fehlbaren Person die Fol- gen ihres Handelns vor Augen führen. Damit das kantonale Ordnungsbussenverfahren greifen kann, muss die Sach- und vertreten, denn Übertretungen stellen neben den Verbrechen und Vergehen die leichteste Form strafbaren Handelns dar. Dem trägt schliesslich auch das Strafgesetz- buch Rechnung. Dass der Versuch einer Übertretung verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2 BV). Danach muss staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und gleichzei- tig verhältnismässig sein. Es wäre deshalb unver
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2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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diejenigen Kriterien und Messgrössen verstanden, die für die Berechnung des ZFA einbezogen werden. Dabei handelt es sich - neben den modellspezifischen Parametern gemäss Gesetz - um den Kantonssteuerertrag sowie Grundlagen 2.1 Mechanismen und Eckwerte des heutigen ZFA Beim heutigen innerkantonalen Finanzausgleich handelt es sich um einen rein horizontalen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ohne Beteiligung des Kantons geringer als jene der anderen Gemeinden. Bei den am stärksten wachsenden Gemeinden Cham und Risch handelt es sich um Nehmergemeinden, die eine hohe wirtschaftliche Dynamik aufweisen. Die Gebergemeinden
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2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Varianten nicht umfangreiche Abklärungsarbeiten vorgenommen werden sollten, sondern dass mit dem vo r- handenen Material gearbeitet werden solle. Der Regierungsrat solle die vorhandenen Zahlen aufbereiten. E
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2165.08a - Synopse
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gefährdet, e) die Information ist nicht oder nur mit unverhält- nismässigem Aufwand möglich, f) es handelt sich um Journaleintragungen. § 38c (neu) Informationspflicht – Einschränkung der Informationspflicht
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2165.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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gefährdet; e) die Information ist nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich; f) es handelt sich um Journaleintragungen. § 38c (neu) Informationspflicht – Einschränkung der Informationspflicht
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2165.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Sicherheit und Ord- nung unmittelbar von einem Tier oder Gegenstand aus, richtet sich das poli- zeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand sowie gegen diejeni- ge Person, welche die tatsächliche oder