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1051.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grundbuchamt Hochbauamt Dienstleistungszentrum Vermessungsamt Landwirtschaftsamt Hochbauamt Betrieb Handelsregister und Konkursamt Volkswirtschaftsdirektion Direktionssekretariat Amt für öffentlichen Verkehr 1051
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1067.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR.1067.1 (Laufnummer 11015) STAATSVORANSCHLAG 2003 BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 6. NOVEMBER 2002 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Dam
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2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einfluss auf die Gestaltung der Wahlzettel nehmen. Beurteilung: Die Nachteile überwiegen. Zudem handelt es sich um ein für den Kanton Zug unübliches Sys- tem. Es ist problematisch, im Kanton Zug, der -
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2207.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 27. März 2014; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2207.7 (Laufnummer 14645) Gesetz über die Videoüber
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2207.9 - Ablauf der Referendumsfrist 2. September 2014
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) 1 Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2014; Vorlage Nr. 2207.9 (Laufnummer 14714) Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugängl
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2212.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gemeinde Cham zwischen der Autobahn A4 und Rumentikon und ist mit Betonplatten hart verbaut. Es handelt sich um ein privates Gewässer im Besitz der Bo- denverbesserungsgenossenschaft Oberwil-Cham. Das Erholungsfunktion, können die Bundessubventionen weiter ansteigen.» Gemäss Auskunft des Baudirektors handelt es sich beim Tobelbach um ein reines Renaturie- rungs-/Revitalisierungsprojekt und nicht um ein
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2210.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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der künstlerischen Ausschmückung beizuziehen.» Bei der vorliegenden Instandsetzung und Erweiterung handelt es sich nicht um einen Neubau. Somit besteht keine Pflicht zum Beizug der Kommission zur Förderung
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2233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der Uferkonstruktion sieht vor, auf deren gesamter Länge eine neue Spundwand abzuteufen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Spundwandtyp, we l- cher mit integrierten Spundwandpfählen verstärkt
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2242.1 - Motionstext
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Punkt b) Im Kanton Zug ist die Grundstückgewinnsteuer im Gesetz des Kantons Zug geregelt, faktisch handelt es sich jedoch um eine gemeindliche Steuer. Im Steuergesetz des Kantons Zug fehlt es an einer Norm
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2261.2 - Antwort des Regierungsrates
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«Verweisung» von konkreten Erwerbsgeschäften durch das Grundbuch- und Vermessungsamt, das Handelsregisteramt oder auf Gesuch der Erwerberin/des Erwerbers, welche eine natürliche oder juristische Person samt werden insgesamt 20 Stellenprozente für den Vollzug der Lex Kol- ler aufgewendet. Beim Handelsregister fallen praktisch keine Geschäfte an. 3. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 20. August 2013 Mit vorzüglicher die «erste Aufsichtsbehörde» ist diejenige der be- schwerdeberechtigten Behörden im Verfahren. Es handelt sich, gestützt auf das Bundesgesetz, um: Die Direktion des Innern als kantonale beschwerdeberechtigte