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1051.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Grundbuchamt Hochbauamt Dienstleistungszentrum Vermessungsamt Landwirtschaftsamt Hochbauamt Betrieb Handelsregister und Konkursamt Volkswirtschaftsdirektion Direktionssekretariat Amt für öffentlichen Verkehr 1051
1067.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR.1067.1 (Laufnummer 11015) STAATSVORANSCHLAG 2003 BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 6. NOVEMBER 2002 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Dam
2218.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einfluss auf die Gestaltung der Wahlzettel nehmen. Beurteilung: Die Nachteile überwiegen. Zudem handelt es sich um ein für den Kanton Zug unübliches Sys- tem. Es ist problematisch, im Kanton Zug, der -
2207.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 27. März 2014; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2207.7 (Laufnummer 14645) Gesetz über die Videoüber
2207.9 - Ablauf der Referendumsfrist 2. September 2014
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 929) 1 Ablauf der Referendumsfrist: 2. September 2014; Vorlage Nr. 2207.9 (Laufnummer 14714) Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugängl
2212.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gemeinde Cham zwischen der Autobahn A4 und Rumentikon und ist mit Betonplatten hart verbaut. Es handelt sich um ein privates Gewässer im Besitz der Bo- denverbesserungsgenossenschaft Oberwil-Cham. Das Erholungsfunktion, können die Bundessubventionen weiter ansteigen.» Gemäss Auskunft des Baudirektors handelt es sich beim Tobelbach um ein reines Renaturie- rungs-/Revitalisierungsprojekt und nicht um ein
2210.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
der künstlerischen Ausschmückung beizuziehen.» Bei der vorliegenden Instandsetzung und Erweiterung handelt es sich nicht um einen Neubau. Somit besteht keine Pflicht zum Beizug der Kommission zur Förderung
2233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Uferkonstruktion sieht vor, auf deren gesamter Länge eine neue Spundwand abzuteufen. Dabei handelt es sich um einen speziellen Spundwandtyp, we l- cher mit integrierten Spundwandpfählen verstärkt
2242.1 - Motionstext
Punkt b) Im Kanton Zug ist die Grundstückgewinnsteuer im Gesetz des Kantons Zug geregelt, faktisch handelt es sich jedoch um eine gemeindliche Steuer. Im Steuergesetz des Kantons Zug fehlt es an einer Norm
2261.2 - Antwort des Regierungsrates
«Verweisung» von konkreten Erwerbsgeschäften durch das Grundbuch- und Vermessungsamt, das Handelsregisteramt oder auf Gesuch der Erwerberin/des Erwerbers, welche eine natürliche oder juristische Person samt werden insgesamt 20 Stellenprozente für den Vollzug der Lex Kol- ler aufgewendet. Beim Handelsregister fallen praktisch keine Geschäfte an. 3. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 20. August 2013 Mit vorzüglicher die «erste Aufsichtsbehörde» ist diejenige der be- schwerdeberechtigten Behörden im Verfahren. Es handelt sich, gestützt auf das Bundesgesetz, um: Die Direktion des Innern als kantonale beschwerdeberechtigte

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