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2074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kosten für den Kanton Zug können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau bezif- fert werden, denn es handelt sich um denjenigen Zinsertrag, der dem Kanton entgeht, weil er den Darlehensbetrag nicht anderweitig
2077.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2033.2/2077.2 Laufnummer 14020 Motion von Franz Hürlimann betreffend Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivil- gesetzbuches für den Kanton Zug (Vorlage Nr.
2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Solarenergiepotenzial von Gebäuden, die im Eigentum von natürlichen oder jurist ischen Personen stehen, handelt es sich - entgegen der Auffassung des Datenschutzbeauftragten - nicht um personenbezogene Daten im sondern um Sachdaten. Diese können der Allgemeinheit über www.zugmap.ch zugänglich gemacht werden. Es handelt sich dabei um Geodaten des kommunalen Rechts, die gestützt auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Geoi
2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nz unterteilt. Im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz werden Richtziele wie Selbstständiges Handeln und Selbstvertrauen weiterentwickeln, Wahrnehmungsfähigkeit diffe- renzieren, Einfühlungsvermögen
2079.2 - Antwort des Regierungsrates
über den Vieh- handel KRB vom 11. Nov. 1943 933.11 Konkordat über die Fischerei im Zugersee KRB vom 20. Nov. 1969 942.22 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse KRB vom 25. Januar
2086.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2086.2 Laufnummer 13987 Interpellation von Andreas Hürlimann und Stefan Gisler betreffend Sozial- und Lohndumping im Kanton Zug vom 13. Oktober 2011 (Vorlage Nr. 2086.1 - 13906) Antwort de
2084.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpellation auch im Lichte dieses Gesprächs. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass Richtplan und Handeln der Behörden darauf abzielen, die Nachteile von überirdisch geführten Starkstromleitungen auf Ka
2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
unkontrollierter Macht geschützt werden. Zudem wird Vertrauen und Bürgernähe geschaffen, indem die handelnden Behörden ihre Aktionen plausibel und verständlich darlegen müssen 10 “. Das Öffentlichkeitsprinzip nzip stellt zwar kein verfassungs- mässiges Grundrecht dar, aber die Transparenz staatlichen Handelns ist notwendige Voraus- setzung, um verschiedene Grundrechte wahrzunehmen. Die Transparenz dient damit Aufgaben erfüllen. Wenn Organisationen oder Personen Bestimmungen über Gebühren oder Tarife erlassen, handeln sie hoheitlich und unterstehen diesbezüglich dem Öffentlichkeitsprinzip. Gerade bei derartigen r
2226.3a - Synopse
(Laufnummer 14465) § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eige- nem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verant- wortlich. 2 Die Geschäfte von untergeordneter Bedeutung durch Präsidialverfügung erledigen. 2 Der Gemeindepräsident handelt für den Gemeinderat, wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind. Er tut dies wenn möglich im E
2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bezeichnung der in § 3 genannten Institutionen so anzupassen, dass di e- se mit dem Eintrag im Handelsregister übereinstimmt. Im Rahmen eines Rückkommensantrages wurde schliesslich darüber diskutiert, ob es beizubehalten, aber unter Anpassung der Bezeich- nung der Kantonalbank gemäss Eintrag im Handelsregister (Zuger Kantonalbank). Die Kommission spricht sich mit 9:1 Stimmen bei einer Enthaltung dafür beizubehalten, aber unter Anpassung der Bezeich- nung des Kantonsspitals gemäss Eintrag im Handelsregister (Zuger Kantonsspital). Die Kommission spricht sich mit 9:1 Stimmen bei einer Enthaltung dafür

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