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2074.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Kosten für den Kanton Zug können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau bezif- fert werden, denn es handelt sich um denjenigen Zinsertrag, der dem Kanton entgeht, weil er den Darlehensbetrag nicht anderweitig
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2077.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2033.2/2077.2 Laufnummer 14020 Motion von Franz Hürlimann betreffend Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivil- gesetzbuches für den Kanton Zug (Vorlage Nr.
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2075.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Solarenergiepotenzial von Gebäuden, die im Eigentum von natürlichen oder jurist ischen Personen stehen, handelt es sich - entgegen der Auffassung des Datenschutzbeauftragten - nicht um personenbezogene Daten im sondern um Sachdaten. Diese können der Allgemeinheit über www.zugmap.ch zugänglich gemacht werden. Es handelt sich dabei um Geodaten des kommunalen Rechts, die gestützt auf § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Geoi
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2076.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nz unterteilt. Im Bereich der Selbst- und Sozialkompetenz werden Richtziele wie Selbstständiges Handeln und Selbstvertrauen weiterentwickeln, Wahrnehmungsfähigkeit diffe- renzieren, Einfühlungsvermögen
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2079.2 - Antwort des Regierungsrates
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über den Vieh- handel KRB vom 11. Nov. 1943 933.11 Konkordat über die Fischerei im Zugersee KRB vom 20. Nov. 1969 942.22 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse KRB vom 25. Januar
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2086.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2086.2 Laufnummer 13987 Interpellation von Andreas Hürlimann und Stefan Gisler betreffend Sozial- und Lohndumping im Kanton Zug vom 13. Oktober 2011 (Vorlage Nr. 2086.1 - 13906) Antwort de
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2084.2 - Antwort des Regierungsrates
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Interpellation auch im Lichte dieses Gesprächs. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass Richtplan und Handeln der Behörden darauf abzielen, die Nachteile von überirdisch geführten Starkstromleitungen auf Ka
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2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unkontrollierter Macht geschützt werden. Zudem wird Vertrauen und Bürgernähe geschaffen, indem die handelnden Behörden ihre Aktionen plausibel und verständlich darlegen müssen 10 “. Das Öffentlichkeitsprinzip nzip stellt zwar kein verfassungs- mässiges Grundrecht dar, aber die Transparenz staatlichen Handelns ist notwendige Voraus- setzung, um verschiedene Grundrechte wahrzunehmen. Die Transparenz dient damit Aufgaben erfüllen. Wenn Organisationen oder Personen Bestimmungen über Gebühren oder Tarife erlassen, handeln sie hoheitlich und unterstehen diesbezüglich dem Öffentlichkeitsprinzip. Gerade bei derartigen r
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2226.3a - Synopse
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(Laufnummer 14465) § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eige- nem Namen und ist gegenüber den Angehörigen der anderen Gemeinde verant- wortlich. 2 Die Geschäfte von untergeordneter Bedeutung durch Präsidialverfügung erledigen. 2 Der Gemeindepräsident handelt für den Gemeinderat, wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind. Er tut dies wenn möglich im E
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2226.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Bezeichnung der in § 3 genannten Institutionen so anzupassen, dass di e- se mit dem Eintrag im Handelsregister übereinstimmt. Im Rahmen eines Rückkommensantrages wurde schliesslich darüber diskutiert, ob es beizubehalten, aber unter Anpassung der Bezeich- nung der Kantonalbank gemäss Eintrag im Handelsregister (Zuger Kantonalbank). Die Kommission spricht sich mit 9:1 Stimmen bei einer Enthaltung dafür beizubehalten, aber unter Anpassung der Bezeich- nung des Kantonsspitals gemäss Eintrag im Handelsregister (Zuger Kantonsspital). Die Kommission spricht sich mit 9:1 Stimmen bei einer Enthaltung dafür