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1344.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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"eine Flut" von Publikationen handelt. 26 Publikationen mussten vertieft über- prüft werden. Es handelt sich dabei um insgesamt externe Kosten von rund einer halben Million Franken pro Jahr. Davon entfallen weitere Gruppe von Publikationen richtet sich an die Klientschaft staatlicher Dienstleistungen. Es handelt sich hier um Werbe- und Informa- tionsmassnahmen, insbesondere im Schul- und im Kulturbereich (vgl Publikationen ausser deren sieben sind ebenfalls in elektronischer Form abrufbar. Bei den sieben handelt es sich im Wesentlichen um wissenschaftliche Publikationen. Selbstverständlich ist die Publikation
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1342.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1342.3 (Laufnummer 11826) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG DES KANTONS AN INNOVATIONSFÖRDERUNGSMASSMAHMEN BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 19. SEPT
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1342.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1342.4 (Laufnummer 11827) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG DES KANTONS AN INNOVATIONSFÖRDERUNGSMASSMAHMEN BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 3. NO
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1348.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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diese Fehler - es kann sich bei einer solchen Zahl wohl nicht nur um fahrlässig begangene Fehler handeln - zu beheben. Wir können und wollen den Veranlagungsbehörden nicht verbieten, das geltende Recht
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1350.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Antrag Bei der folgenden Änderung des Richtplantextes V 3.8 und der Legende zur Teilkarte V 3.8 handelt es sich um eine kleine Anpassung, konkret um eine textliche Korrektur ohne materielle Änderung des
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1347.2 - Antwort des Regierungsrates
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nicht zusätzlich rekrutierten Mitarbeitenden ein- setzten. Bei den restlichen drei Arbeitgebern handelte es sich um Deutsche, welche die Arbeiten mit ihren deutschen Mitarbeitenden ausführten. Mit nur
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1365.2 - Antwort des Regierungsrates
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Regierungsrat wie folgt Stellung nimmt: Vorbemerkungen Beim Ereignis vom 19. bis 22. August 2005 handelte es sich um ein ausserordentli- ches Niederschlagsereignis, welches von der statistischen Häufigkeit
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1366.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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in eingemieteten Räumen an der Grienbachstrasse in Zug oder die schon länger eingeführte Handelsmittelschule bei der Kantonsschule in Zug zur Wahl steht: Bildung ist ein Standortvorteil. Der Kanton Zug
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1377.1a - Beilage
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–prävention verstärkt würden. Die Fachdirektorenkonferenz sollte die Vereinbarung bis zum Januar 2005 zu Handen der Kantone verabschieden. Im Gegenzug sollte der Bund die Gesetzesrevision aussetzen. Am 19. Mai Als nachteilig wäre dagegen zu werten, dass es sich nicht um eine interkantonale Justizbehörde handeln würde, sondern dass kantonale Richter über eine interkantonale Angelegenheit urteilen würden. Dem könnte. 4. Anwendbares Recht Art. 11 Allgemein Art. 12 Publikationen Art. 13 Verfahrensrecht Für das Handeln der Vereinbarungsorgane ist das anzuwendende Recht zu bezeichnen. Für das Verfahren der Vereinba
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1376.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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pro Jahr, was bedeutet, dass er real nicht anwächst. Dies ist ein Indiz dafür, dass mit den vor- handenen Ressourcen sorgfältig umgegangen wird. Position 32: Passivzinsen Diese Position enthält namentlich Zweckbindung (Aufwand) Mehrbelastung durch den Interkantonalen Lastenausgleich + Fr. 4.6 Mio. zu a): Es handelt sich bei den 121.4 Mio. Franken um den Totalbetrag der NFA- Mehrbelastung für den Kanton Zug gemäss len, vertikalen Finanzausgleich entfallen im Rahmen der ZFA (2. Paket). Bei den 25 Mio. Franken handelt es sich um den Planbetrag des Jahres 2007, welcher in den Folge- jahren nicht mehr eingestellt ist