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1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
19. Mai 2005 von der GDK-Plenarver- sammlung und am 16. Juni 2005 von der EDK-Plenarversammlung zu Handen der Ratifikation in den Kantonen verabschiedet. 4 1448.1 - 12078 3.4 Zuständigkeiten Die Interkantonale der Kantonsverfassung der Kantonsrat. Beim beantragten Beschluss zur Zustimmung zu den Änderungen handelt es sich um einen allgemein verbindlichen Beschluss, der im Kantonsrat einer zweimaligen Lesung (2
1452.2 - Antwort des Regierungsrates
befähigt Schülerinnen und Schüler, sich selber Hilfen zu holen; - ermöglicht forschendes, erfahrendes, handelndes Lernen; - sorgt für eine günstige, motivierende Lernatmosphäre; - ermutigt Schülerinnen und Schüler Schüler, eigene Lösungswege, Lernstrategien zu fin- den; - lässt Schülerinnen und Schüler ihr Handeln begründen, ihre Lernwege beschrei- ben; - ermöglicht verschiedene Arten von Reflexion, Selbsteinschätzung
1453.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
einige wenige ältere Pendenzen, aber das Untersuchungsrichteramt weiss, wo die Probleme liegen und handelt entsprechend. Die beabsichtigte Aufstockung der Stellen per 1. Januar 2007 wird zudem eine gewisse Zahl der anhängig gemachten Berufungen auf dem hohen Stand des Vorjahres. Bei diesen Berufungen handelt es sich vorwie- gend um aufwändige Wirtschaftsstraffälle. Da der Kantonsrat per 1. Januar 2007 eine
1454.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1454.2 (Laufnummer 12259) INTERPELLATION VON THOMAS BRÄNDLE BETREFFEND ABWASSERREGLEMENT DER STADTGEMEINDE ZUG (VORLAGE NR. 1454.1 - 12094) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 12. D
1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
n. Zum Beispiel ist der Bildungsrat zuständig, wenn es um wichtige Wei- terbildungsvorschläge zu Handen der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz geht. Zudem legt der Bildungsrat grundlegende Bedingungen gemessener Wahrung des Rentenanspruchs und allenfalls zusätzlicher Abgangsent- schädigung zu beenden. Es handelt sich also um eine mildere Form der Entlassung. Gegenüber der heutigen Regelung entscheidet neu anstelle
1455.1a - Beilage
… § 21 Organisation 1 Die Handelsmittelschule schliesst an die dritte Sekundarklasse an und dauert drei Jahre. 2 Sie schliesst mit dem eidgenössisch anerkannten Handelsdiplom gemäss den Vorschriften des Schulzeit werden unentgeltlich abgegeben. § 19 aufgehoben 33 B. Handelsmittelschule B. Wirtschaftsmittelschule § 20 Abs. 1 1 Die Handelsmittelschule vermittelt Kenntnisse des kaufmännischen Berufs und eine breite der Kantonsschule b) auf der Sekundarstufe II – die Kantonsschule: – das Gymnasium – die Handelsmittelschule – das Kantonale Gymnasium Menzingen – die Fachmittelschule – die Berufsvorbereitungsschule
1464.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ebote umfassen zur- zeit sämtliche Bahnlinien sowie 14 Buslinien. Gemäss der Bundesgesetzgebung handelt es sich bei diesem Teil des Regionalverkehrsangebots um eine Verbundauf- gabe von Bund und Kanton Richtplan, der vom Kantonsrat am 28. Januar 2004 beschlossen wur- de, zwei zentrale Projekte vor: Es handelt sich um die erste Teilergänzung der Stadt- bahn Zug und um einen leistungsfähigen Feinverteiler im Gesetzes über Strassen und Wege beantragt. 1464.1 - 12124 15 5. Die Vorlage im Einzelnen § 1 Angebot Es handelt sich um die Grundsätze, die bei der Planung und Ausgestaltung des öf- fentlichen Verkehrs im Kanton
1463.1 - Antwort des Regierungsrates
eboten bei ihrem Berufs- wahlentscheid unterstützt und auf die Berufsausbildung vorbereitet. Es handelt sich also bei den Brückenangeboten nicht - wie aus den einleitenden Ausführungen des Anfragers g
1462.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Überwachung der Anordnungen (§ 16 Abs. 2). Diese Regelung ermöglicht ein rasches und zielgerichtetes Handeln der Forstbehörden zur Verhütung von Waldschäden durch Feuer. 1462.2 - 12461 5 Im Bereich Wald sind einheitliche und immer von den gleichen Voraussetzungen ausgehende Gefahrenanalyse, ein rasches Handeln und, was für die Wirksamkeit der Massnahmen besonders wichtig ist, die schnelle und einheitliche
1472.1 - Interpellationstext
ion eingereicht: Noch vor kurzem war die Ambrosia in der Schweiz kaum ein Begriff. Schliesslich handelt es sich hier um eine Pflanze, die in den USA und Kanada heimisch ist. Das beifussblättrige Traubenkraut

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