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2281.2 - Antwort des Obergerichts
bei- den andern Beteiligten (vom Interpellanten "Angreifer" genannt), welche als Mittäter des Rauf- handels schuldig gesprochen wurden. Wie oben erwähnt, kann deshalb in materieller Hinsicht derzeit keine nicht in Rechtskraft erwachsen ist, das 'Fehlurteil' - sollte es sich tatsächlich um ein solches handeln - demnach einer justizinternen und förmlichen Kontrollmöglichkeit untersteht; die Kritik an einem
2279.2 - Antwort des Regierungsrates
mmen». Referenden - Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes über Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz); - Referendum gegen die Aufnahme von Kroatien in die bilateralen Verträge (wird zurzeit Einfluss auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz Einfluss haben, abstimmen kö n- nen. Es handelt sich um folgende Vorlagen: Volksinitiativen - Eidgenössische Volksinitiative «1:12 – für gerechte
2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
letzt bezogene und um die Teuerung aufgewertete Regierungsratsgehalt überstiegen. Eigen t- lich handelte es sich bei dieser «Vorruhestandsrente» nicht um eine versicherungsmäs sig vor- finanzierte Rente kommt, dass sich die Ansprüche auf eine Abgangs- entschädigung noch nicht verwirklicht haben. Es handelt sich mithin bei diesen Ansprüchen um blosse Anwartschaften, welche nicht als wohlerworben gelten
2301.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zü- rich eingetragen als im Kanton Zug (ZH 90 000 / ZG 30 312). Das starke Wachstum an im Handelsregister eingetragenen Firmen wirkt sich nicht nur auf das Handelsregister, das Amt für Wirtschaft und
2349.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ist Ausfluss der Feuerwehrpflicht, um gewisse Perso- nen von der Pflicht ausnehmen zu können. Es handelt sich hierbei um eine sehr weiche und wenig konkrete und eher programmatische Bestimmung, die aufgrund
2358.2 - Antwort des Regierungsrates
Auftrag, den Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin abzuschlies- sen. Bei der Zuschlagsempfängerin handelt es sich um die Firma RR Donnelley Document Solutions (Switzerland) GmbH, In der Luberzen 17, 8902 Erfahrung in der Doku- mentenverwaltung und verbundenen Bereichen. Bei der berücksichtigten Anbieterin handelt es sich um eine Schweizer GmbH, welche für drei weitere Kantone die Steuerakten einscannt bzw. deren sie zur Wahrung des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet werden. Bei allen Steuerdaten handelt es sich um sensitive und dementsprechend schützenswerte D a- ten. Sie fallen unter die Datenschu
2357.2 - Antwort des Regierungsrates
Fall handelt es sich um zwei unterschiedliche Stellen. Einmal das Inserat für die Stelle als Co-Generalsekretärin/Generalsekretär, welches extern vergeben wurde. Beim anderen Kurz-Inserat handelt es sich Seite 2/6 2357.2/2359.2/2361.2 - 14637 Bei der Stelle der Generalsekretärin / des Generalsekretärs handelt es sich um die engste Mit- arbeiterin oder den engsten Mitarbeiter eines Regierungsratsmitglieds
2359.2 - Antwort des Regierungsrates
Fall handelt es sich um zwei unterschiedliche Stellen. Einmal das Inserat für die Stelle als Co-Generalsekretärin/Generalsekretär, welches extern vergeben wurde. Beim anderen Kurz-Inserat handelt es sich Seite 2/6 2357.2/2359.2/2361.2 - 14637 Bei der Stelle der Generalsekretärin / des Generalsekretärs handelt es sich um die engste Mit- arbeiterin oder den engsten Mitarbeiter eines Regierungsratsmitglieds
2376.2 - Antwort des Regierungsrats
Regierungsrat ist bei seinem Handeln an die Grundrechte der Bundesverfassung gebunden. Im Verwaltungsrecht sind vor allem die fünf sogenannten Grundprinzipien von Bedeutung. Es handelt sich um den Grundsatz der hörigkeit kennt)? Nach Ansicht des kantonalen Datenschutzbeauftragten sowie des Regierungsrates handelt es sich bei der Parteizugehörigkeit um besonders schützenswerte Personendaten im Sinn von § 2 Abs öffentlicher Aufgaben betrauten privaten Dritten sind keine politischen Behörden oder Gremien. Es handelt sich dabei um Institutionen, welche über das fachliche Knowhow, geeignete bauliche Einrichtungen
2370.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Aktienrechts analog anwendbar, was sich aus den Art. 71 Abs. 1 lit. g und 74 Abs. 2 lit. e der Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) ergibt. 2. Vorschlag der Motionärin Die Motionärin hinterlegt werden müssen. Das Institut gibt den Betrag erst frei, wenn die Gesel lschaft in das Handelsregister eingetragen ist (Art. 633 Abs. 2 OR). Für Kapitalerhöhungen bei Aktienge- sellschaften schreibt

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