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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind der Staatskanzlei spätestens 3 Tage vor dieser Sitzung zu- handen des Präsidenten einzureichen. Dieser bringt sie dem Rat zur Kenntnis. 2 Begehren um Berichtung des ernennen. Sobald die Kommission zur Berichterstattung bereit ist, hat sie der Staatskanzlei zu- handen des Ratspräsidenten hievon Kenntnis zu geben. 1 Kommissionsminderheiten, bestehend aus einem oder
2254.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
diejenigen Kriterien und Messgrössen verstanden, die für die Berechnung des ZFA einbezogen werden. Dabei handelt es sich - neben den modellspezifischen Parametern gemäss Gesetz - um den Kantonssteuerertrag sowie Grundlagen 2.1 Mechanismen und Eckwerte des heutigen ZFA Beim heutigen innerkantonalen Finanzausgleich handelt es sich um einen rein horizontalen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ohne Beteiligung des Kantons geringer als jene der anderen Gemeinden. Bei den am stärksten wachsenden Gemeinden Cham und Risch handelt es sich um Nehmergemeinden, die eine hohe wirtschaftliche Dynamik aufweisen. Die Gebergemeinden
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
Kanton obliegt dementsprechend auch der Unterhalt und die Signalisation. Beim Parkplatz "Hegiwald" handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche im Privateigentum. Die Abstellfläche entlang der Sihl igkeit ist der von der Interpellantin erwähnte Lastwagen auch der Zuger Polizei aufgefallen. Es handelt sich um ein Sattelmotorfahrzeug mit bulgarischem Kennzeichen. Dieses Fahrzeug parkiert jeweils auf
2331.1a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
diejenigen Kriterien und Messgrössen verstanden, die für die Berechnung des ZFA einbezogen werden. Dabei handelt es sich - neben den modellspezifischen Parametern gemäss Gesetz - um den Kantonssteuerertrag sowie Grundlagen 2.1 Mechanismen und Eckwerte des heutigen ZFA Beim heutigen innerkantonalen Finanzausgleich handelt es sich um einen rein horizontalen Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ohne Beteiligung des Kantons geringer als jene der anderen Gemeinden. Bei den am stärksten wachsenden Gemeinden Cham und Risch handelt es sich um Nehmergemeinden, die eine hohe wirtschaftliche Dynamik aufweisen. Die Gebergemeinden
2335.1a - Beilage
Holz-Elementbau geplant und soll 18 Unterrichtszimmern Platz bieten. Zwei Turnhallen Bei den Turnhallen handelt es sich um zwei übereinanderliegende Einheiten, die an den Rand des bestehen- den Hartplatzes zu oberfl ächenna- hen Schichten sind der ausgehenden Würmeiszeit und der Nacheiszeit zuzuordnen. Es handelt sich hierbei um eiszeitliche Seeablagerungen, Delta- und Seeablagerungen, eiszeitliche Schotter und
2331.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Varianten nicht umfangreiche Abklärungsarbeiten vorgenommen werden sollten, sondern dass mit dem vo r- handenen Material gearbeitet werden solle. Der Regierungsrat solle die vorhandenen Zahlen aufbereiten. E
2335.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kantonsschule mit regelmässigen Zim- merwechseln nötig sind. Zwei Turnhallen Bei den Turnhallen handelt es sich um zwei übereinanderliegende Einheiten, die an den Rand des bestehenden Hartplatzes zu liegen Oktober 2013 wurde die sogenannte Variante 12 (A b- bildung 1) als Bestvariante ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Variante, welche vier Mittelschulstandorte vorsieht: Zug Lüssiweg (Langzeitgymnasium zukunftsorientierte Lösung. Die Variante bietet Entwicklungspotential. In der Gesamtkostenbetrachtung handelt es sich im Vergleich zu den anderen um eine tendenziell günstige Variante mit 619 Mio. Franken Kosten
2331.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Reform 2018»; Oktober 2017: Verabschiedung des Geschäfts vom Regierungsrat und von den Gemeinden zu- handen des Kantonsrats; Mai 2018: Beschluss im Kantonsrat und nachfolgend allfällige Volksabstimmung; a
1112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wie Katzen, Vögel, Igel und Nager aus dem Kanton Zug aufgenommen und gepflegt werden können. Es handelt sich bei diesen Tieren um verwahrloste, verletzte Findel- und Verzichtstiere, überzählige Tiere aus hat das Veterinäramt nämlich Tiere gegebenenfalls unter Quarantäne zu stellen. Bei der Quarantäne handelt es sich um eine öffentliche Sperrmassnahme, welche in Art. 68 der Tierseuchenverordnung (TSV, SR
1112.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
äussern kann. Es wird klar festgehalten, dass es sich um einen einmaligen Investiti- onsbeitrag handelt und dass sämtliche Betriebskosten durch den Tierschutzverein getragen werden können. 2. Bemerkungen finanziell zu unterstützen. Ausserdem ist der Begriff „Quarantäne“ in diesem Zusammenhang übertrieben, handelt es sich doch eher um eine Absonderung von Kleintieren, die krank sind oder bei denen eine Krankheit

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