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1095.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Geltungsbereich Öffnungszeiten 1 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 gelten für Verkaufslokale des Detail- handels mit Warenverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten. 2 Sie gelten nicht für: a) Dienstleistungsbetriebe; und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)2), beschliesst: § 1 Öffentliche Ruhetage und Feiertage 1 Öffentliche Ruhetage sind: Februar 19823). d) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Ge- werbe und Handel vom 31. Oktober 19664). § 8 Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum gemäss
1158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Erhebung der Feuerwehr- ersatzabgabe von hundert Franken im Sinne von §§ 43 ff. des Feuerschutzgesetzes handelt es sich um einen derartigen Fall. Hier geht es um eigentliche Massenverwal- tung. In diesem Bereich
1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
3 e rgänzung. Die für die Angebotsverbesserungen voraussichtlich erforderliche nfrastruktur (es handelt sich im Wesentlichen um die Doppelspur Cham-Rotkreuz, ie Kreuzungsstellen Oberwil und ev. Fridbach SBB und Bund die not- wendigen Trassenzusagen, Kostenteiler und Finanzierungsvereinbarungen ausge- handelt werden können, müssen konkrete Offerten vorliegen. Dies bringt die Sicherheit, dass alle Parteien
1168.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Busrollmaterial, sog. Doppelgelenkbusse (mit oder ohne Spurfüh- rung) oder schienengeführte Fahrzeuge handeln könnte. Verlangt wurde auch, dass für den Ausbau der Stadtbahnlinie 2 (Zug-Walchwil) das Gespräch
2245.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
jeden Fall zonenkonform. Fällt eine Kindertagesstätte nicht unter den Begriff "Wohnnutzung", so handelt es sich dabei um einen nicht störenden Dienstleistungsbetrieb. Schreibt eine Gemeinde in der Wohnzone
2237.2 - Antwort des Regierungsrates
der Liquidität In der Bilanz 2012 sind Flüssige Mittel von 1'362.5 Mio. Franken ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung per 31. Dezember 2012. Aussagekräftiger ist der durc h- schnittliche
2246.1 - Interpellationstext
bedeutende Stellung der Schweiz als wettbewerbsfähigen, transparenten und sozial verantwortlichen Handelsplatz zu wahren. Was unternimmt der Kanton Zug, damit die fragwürdigen Auswirkungen des Steuerwettbewerbes
2251.01b - Beilage 2
Sitzungen und während ihrer gan- zen Dauer beizuwohnen. Entschuldigungen sind der Staatskanzlei zu- handen des Ratspräsidenten bekanntzugeben. § 33 Teilnahme der Mitglieder des Kantonsrates 1 Um gültig verhandeln
2251.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
sammenhängen, ist aus Gründen der Lesbarkeit von § 16 Abs.2 auf die "Zwillingsnormen" zu verweisen. Es handelt sich hier um einen "unechten" Hinweis. Die Rechtslage würde auch o h- ne diesen Hinweis gelten. Antrag:
2253.2 - Antwort des Regierungsrates
Zug die für Kultur-, Sozial- und Sportförderung bestimm- ten Gelder der Bevölkerung vorenthält, handelt er nicht in deren Interesse. Wie begründet die Regierung dieses Vorgehen? Der Fondsbestand hat sich

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