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1095.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Geltungsbereich Öffnungszeiten 1 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 gelten für Verkaufslokale des Detail- handels mit Warenverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten. 2 Sie gelten nicht für: a) Dienstleistungsbetriebe; und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)2), beschliesst: § 1 Öffentliche Ruhetage und Feiertage 1 Öffentliche Ruhetage sind: Februar 19823). d) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Ge- werbe und Handel vom 31. Oktober 19664). § 8 Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum gemäss
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1158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Erhebung der Feuerwehr- ersatzabgabe von hundert Franken im Sinne von §§ 43 ff. des Feuerschutzgesetzes handelt es sich um einen derartigen Fall. Hier geht es um eigentliche Massenverwal- tung. In diesem Bereich
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1168.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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3 e rgänzung. Die für die Angebotsverbesserungen voraussichtlich erforderliche nfrastruktur (es handelt sich im Wesentlichen um die Doppelspur Cham-Rotkreuz, ie Kreuzungsstellen Oberwil und ev. Fridbach SBB und Bund die not- wendigen Trassenzusagen, Kostenteiler und Finanzierungsvereinbarungen ausge- handelt werden können, müssen konkrete Offerten vorliegen. Dies bringt die Sicherheit, dass alle Parteien
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1168.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Busrollmaterial, sog. Doppelgelenkbusse (mit oder ohne Spurfüh- rung) oder schienengeführte Fahrzeuge handeln könnte. Verlangt wurde auch, dass für den Ausbau der Stadtbahnlinie 2 (Zug-Walchwil) das Gespräch
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2245.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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jeden Fall zonenkonform. Fällt eine Kindertagesstätte nicht unter den Begriff "Wohnnutzung", so handelt es sich dabei um einen nicht störenden Dienstleistungsbetrieb. Schreibt eine Gemeinde in der Wohnzone
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2237.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Liquidität In der Bilanz 2012 sind Flüssige Mittel von 1'362.5 Mio. Franken ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung per 31. Dezember 2012. Aussagekräftiger ist der durc h- schnittliche
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2246.1 - Interpellationstext
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bedeutende Stellung der Schweiz als wettbewerbsfähigen, transparenten und sozial verantwortlichen Handelsplatz zu wahren. Was unternimmt der Kanton Zug, damit die fragwürdigen Auswirkungen des Steuerwettbewerbes
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2251.01b - Beilage 2
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Sitzungen und während ihrer gan- zen Dauer beizuwohnen. Entschuldigungen sind der Staatskanzlei zu- handen des Ratspräsidenten bekanntzugeben. § 33 Teilnahme der Mitglieder des Kantonsrates 1 Um gültig verhandeln
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2251.09 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission zur 2. Lesung
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sammenhängen, ist aus Gründen der Lesbarkeit von § 16 Abs.2 auf die "Zwillingsnormen" zu verweisen. Es handelt sich hier um einen "unechten" Hinweis. Die Rechtslage würde auch o h- ne diesen Hinweis gelten. Antrag:
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2253.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zug die für Kultur-, Sozial- und Sportförderung bestimm- ten Gelder der Bevölkerung vorenthält, handelt er nicht in deren Interesse. Wie begründet die Regierung dieses Vorgehen? Der Fondsbestand hat sich