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2246.2 - Antwort des Regierungsrates
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gegeben noch sinnvoll: Die massgeblichen Regulatorien sind auf Bundesebene angesiedelt (z.B. Handelsregisterrecht betr. Transparen z- vorschriften – der Kanton darf gar keine über die OR-Vorschriften hin bedeutende Stellung der Schweiz als wettbewerbsfähigen, transparenten und sozial verantwortlichen Handelsplatz zu wahren. Was unternimmt der Kanton Zug, damit die fragwürdigen Auswirkungen des 2246.2 - 14447 der Regie- rung? Erachtet es der Regierungsrat als Teil der Strategie zur Förderung des Rohstof f- handels im Kanton Zug, dass das Institut für Finanzdienstleistungen eine entsprechende Weiterbildung im
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2235.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zuge- wiesen (Art. 117 Abs. 1 ParlG). Die zuständige Kommission arbeitet einen Erlassentwurf zu- handen des Rates aus (Art. 117 Abs. 2 i.V.m. Art. 111 ParlG). Damit eine Standesinitiative erfolgreich ist
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2234.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Abschlusssteinen (Typ Pflaster- stein 8/11) auf ca. Fr. 50.--/Laufmeter (inkl. MwSt.). Bei diesen Zahlen handelt es sich um ak- tuelle Offertpreise. Es rechtfertigt sich, die Kosten dieses Projekts nachfolgend
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2235.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
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Kantonsrat des Kantons Zug Kanton Zug Kantonsrat, Postfach 156. 6301 Zug Einschreiben An die Bundesversammlung Parlamentsgebäude 3003 Bern Zug, 28. März 2014 Standesinitjative zur Wiederherstellung de
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2233.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ng Der Baudirektor hat uns informiert, dass es sich bei diesem Projekt faktisch um einen Neubau handelt und nicht um reine Unterhaltsarbeiten, weshalb die Ausgaben korrekterweise der In- vestitionsrechnung
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2251.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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der Stawiko und der JPK sind in den §§18 und 19 der Geschäftsordnung des Kantonsrates geregelt. Es handelt sich dabei um «Zwillingsparagra- phen». Sie wurden daher von der Kommission in Struktur und Terminologie
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2315.3a - Beilage 1
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Finanzdirektion Direktionssekretariat Postfach 1547, 6301 Zug T 041 728 36 03, F 041 728 24 66 www.zg.ch/finanzen T direkt 041 728 35 96 patrick.hengartner@zg.ch Zug, 20. Januar 2014 FD FDS 4.1 / 2 /
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2315.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Übermittlung im Verwaltungsverfahren im Rahmen ihrer gemeinsamen Informatikkonferenz behandelt und zu Handen des Bundes einen Bericht ver- fasst, aus dem – gemäss Finanzdirektion – hervorgeht, wie die elektronische 5]). Bei den Kosten für die Identifikationslösung handelt es sich nicht um neue, sondern um gebun- dene Ausgaben. Bei der Teilrevision des VRG handelt es sich deshalb auch nicht um einen Ausgabenbeschluss elektronischen Prozess zu erhalten. Beim Scanning der in Papie r- form eingereichten Steuererklärungen handelt es sich um einen internen Automatisierungspr o- zess, welcher nicht Gegenstand der VRG-Teilrevision
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2336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Heiligen Kreuz beantragte die Baudirektion am 4. März 2009 dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zu- handen der kantonalen Denkmalkommission, den Hochbau (ehemaliger Wohntrakt) und die Turnhalle aus dem Inventar Oktober 2013 wurde die sogenannte Variante 12 (Abbildung 1) als Bestvariante ausgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Variante, welche vier Mittelschulstandorte vorsieht: Zug Lüssiweg (Langzeitgymnasium zukunftsorientierte Lösung. Die Variante bietet Entwicklungspotential. In der Gesamtkostenbetrachtung handelt es sich im Vergleich zu den anderen um eine tende n- ziell günstige Variante mit 619 Mio. Franken
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2329.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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renz" (§ 9 EG BetmG), da es sich bei der Drogenkonferenz um ein etabliertes politisches Gremium handelt und nicht um einen Fach- begriff im engeren Sinne. Da kein inhaltlicher Anpassungsbedarf des Dro sondern auch die Kompetenz zum Entzug dieser Bewilligung der Heilmittelkontrolle übertragen wird. Es handelt sich dabei um ei- ne Nebenbewilligung, so dass sich die Delegation an das zuständige Fachorgan r