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2329.1a - Beilage
Heilmittelkontrolle ist zuständig für: a) die Erteilung von Bewilligungen an Fabrikations- und Handelsfirmen sowie an Personen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln (Art. 4 des Gesetzes); a) Aufgehoben. b) die
1084.04 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
t bei den Beratungen vorab auf die finanziellen Aspekte gelegt und folgende Punkte behandelt: - handelt es sich um die richtige Investition im öffentlichen Gesundheitswesen? - besteht ein gutes Preis / Baureserve und die Energiekosten- garantie. Bei den in der Aufstellung eingerechneten Zinskosten handelt es sich um kalkulatorische Werte, da für die Finanzierung keine Fremdmittel aufgenommen wer- den Notwendige vom Wünschbaren getrennt wurde. Es sind keine weiteren Kostenoptimierungen möglich. Es handelt sich auch um keine Luxuslösung. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass für den Bau und die Einrichtung
1095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Gewerbezonen. Die Kantone Basel-Stadt und Zug sind übrigens die einzigen Kantone, die bisher den Engros- handel der Ladenöffnungsgesetzgebung unterstellt haben. Die Verkaufsstellen des Engroshandels werden daher das 1095.1 - 11094 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 31. Oktober 1966 (BGS 833.1) aufzuheben. 4. AUSWIRKUNGEN Das neue Gesetz hat weder personelle ebenfalls von den Bestimmungen über die Öffnungszeiten der Verkaufs- geschäfte ausgenommen. Dabei handelt es sich in der Regel um sogenannte Quar- tierläden, die am Sonntag überwiegend der Versorgung der
1093.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
ausstellen, ohne die gesetzliche Bewilligung zu besitzen (Art. 1155 OR). 2 Das Handelsregisteramt führt das Handelsregister für das ganze Kan- tonsgebiet (Art. 1 Abs. 1 und 2 HregV2)) und ist zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Heimarbeit1); c) erteilt die im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichende Be- willigung zur Ausgabe von Warenpapieren an Lagerhaltende (Art. 482 es Konkordat zur Be- kämpfung von Missbräuchen im Zinswesen6)); d) erteilt Bewilligungen für den Handel mit Sprengmitteln und pyrotechni- schen Gegenständen und überwacht deren Verkehr (Art 10 ff. BG über
1093.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ausstellen, ohne die gesetzliche Bewilligung zu besitzen (Art. 1155 OR). 2 Das Handelsregisteramt führt das Handelsregister für das ganze Kan- tonsgebiet (Art. 1 Abs. 1 und 2 HregV2)) und ist zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Heimarbeit1); c) erteilt die im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu veröffentlichende Be- willigung zur Ausgabe von Warenpapieren an Lagerhaltende (Art. 482 es Konkordat zur Be- kämpfung von Missbräuchen im Zinswesen6)); d) erteilt Bewilligungen für den Handel mit Sprengmitteln und pyrotechni- schen Gegenständen und überwacht deren Verkehr (Art 10 ff. BG über
1095.2 - Antrag des Regierungsrates
Geltungsbereich Öffnungszeiten 1 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 gelten für Verkaufslokale des Detail- handels mit Warenverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten. 2 Sie gelten nicht für: a) Dienstleistungsbetriebe; und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)2), beschliesst: § 1 Öffentliche Ruhetage und Feiertage 1 Öffentliche Ruhetage sind: Februar 19823). d) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Ge- werbe und Handel vom 31. Oktober 19664). § 8 Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum gemäss
1178.2 - Antwort des Regierungsrates
2-5 den Kanton und die Gemeinden gesondert zu behandeln. Bei den untenstehend aufgeführten Zahlen handelt es sich jedoch durchwegs um die Summe möglicher Zusatzbelastungen für Kanton und Gemeinden. Details infolge zu geringer Bundesbeiträge, ist aber - sofern es sich nicht um eine Anpassung an die Teuerung handelt - nur mit einer Änderung von Art. 12 der Vereinbarung möglich, d.h. im Rahmen einer Kündigung der
1183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1183.3 (Laufnummer 11402) GESETZESINITIATIVEN FÜR EINE BEDARFSGERECHTE UND SOZIALE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DER KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG IM KANTON ZUG UND FÜR EINE FLEXIBLE ADMIN
1183.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
die oben angeführten grundlegenden Mängel nicht beheben, son- dern nur geringfügig mildern. Zudem handelt es sich bei dem vermeintlichen Entge- genkommen bei der Einreichungsfrist bis April um eine Harm
1183.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
und wir empfehlen, lediglich einen Begriff zu verwen- den. Bei der «vorangehenden Steuerperiode» handelt es sich tatsächlich um die rechtskräftigen Steuerfaktoren zwei Jahre vor der Anspruchsberechtigung

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