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1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(Vorlage Nr. 1147.1 - 11230) ein, mit der sie den Regierungsrat beauftragte, eine Standesinitiative zu Handen der eidgenössi- schen Räte vorzubereiten, welche die Verankerung der Bürgerrechtserteilung durch
1374.2 - Antwort des Regierungsrates
Unterlauf der Flüsse zu noch grösseren Überschwemmungen und Schäden kam. Beim besagten Ereignis handelte es sich in Unterägeri um ein ausserordentliches Niederschlagsereignis, welches von der statistischen Allgemei- nen streng nach den Grundeigentumsverhältnissen. Bei der Lorze in Unterägeri 1374.2 - 11960 5 handelt es sich jedoch um ein eingestautes Gewässer, welches der Was- serkraftnutzung dient. Dieses ist durch das Wasser zur Energieerzeugung mittels Kraftwerk "Innere Spinnerei". Bei der Lorze in Unterägeri handelt es sich faktisch um einen Kanal, erbaut durch die Rechtsvorgängerin der SAE, mit privater Unterh
1374.1 - Interpellationstext
Ägerital haben ihre Spuren unübersehbar hinterlassen. Dank dem schnellen und ver- antwortungsvollen Handeln der Gemeindeverantwortlichen, der Feuerwehren, der Polizei, dem Zivilschutz und den vielen freiwilligen
1390.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
(1'492'000 Franken) sowie ein Teil der Sanierung der Sportwiese Nord refinanziert werden. Beim Kredit handelt es sich um einen Objektkredit gemäss § 25 des Finanzhaushalt- gesetzes vom 28. Februar 1985 (BGS
1389.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1389.2 (Laufnummer 12070) INTERPELLATION VON LEO GRANZIOL UND ANDREAS HUWYLER BETREFFEND GEFÄHRLICHE STAUS AUF DER A4A, AUSFAHRT ZUG NORD (VORLAGE NR. 1389.1 - 11881) ANTWORT DE
1390.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Wert von knapp 730'000 Franken vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen zu überführen. Hierbei handelt es sich um eine Ausgabe gemäss § 8 Abs. 1 des Finanzhaushaltgesetzes (BGS 611.1), welche zu Lasten
1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
s- und Prozessvorschriften mit Strafe zu bedrohen (Art. 335 Absatz 2 StGB). Bei der Sozialhilfe handelt es sich um kantonale Verwaltungsvorschriften. Aus diesem Grund kann der Kanton Zug im SHG eine e Die Behindertenfachorganisation Pro Infirmis ist in zwei Bereichen Auftragnehmerin des Kantons. Es handelt sich um die folgenden Leistungen: Leistung Zielgruppen Leistungserbringerin Spezialisierte Fachberatung
1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Rechnung 2005 des Kantons werden CHF 16,6 Mio. für die wirtschaftliche Sozialhilfe ausgewiesen. Dabei handelt es sich um die gesamten Unterstützungskosten von Kanton und Gemeinden für fünf Quartale, da nicht einbarung ist die Eigenleistung der betreffenden Institutionen als Vorgabe enthalten. Sehr häufig handelt es sich um eine Eigenleistung in Form von ehrenamtlicher Arbeit (Vorstandsarbeit) oder indem eingegangene
1394.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Wiederaufbau- hilfe in Sri Lanka zu leisten und das Geld den Menzinger Schwestern zu überweisen. Dabei handelt es sich um die Schweizer Sektion der weltweit tätigen Organisation der Schwestern vom Heiligen Kreuz
1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
1421.1 - 11981 23 5.2. Beitrittsverfahren Die IRV wurde von der Konferenz der Kantonsregierungen zu Handen der kantonalen Genehmigungsverfahren verabschiedet. Gemäss § 41 Bst. i der Kantonsverfassung obliegt oraussetzung. Die Ge- nehmigungskompetenz umfasst zwar nur rechtssetzende Verträge. Bei der IRV handelt es sich aber zweifellos um eine rechtssetzende Vereinbarung, da die IRV den Kantonen unmittelbar

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