-
1426.1 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1426.1/1022.2/ 1165.2/1306.2/1224.2 (Laufnummer 12008) A. MOTION VON ROLF SCHWEIGER BETREFFEND ERLEICHTERUNGEN FÜR HALTER VON MOTORFAHRZEUGEN MIT ELEKTRISCHEM ANTRIEB (VORLAGE N
-
1425.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1425.8 (Laufnummer 12474) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG DER NEBENAMTLICHEN BEHÖRDENMITGLIEDER (NEBENAMTSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION
-
1436.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
3.68 3. Zuständigkeit und finanzielle Auswirkungen Bei den Beiträgen gemäss Ziffern 2.1 und 2.2 handelt es sich um neue einmalige Ausgaben. Soweit die Beitragsleistungen Fr. 500'000.– nicht übersteigen halts- gesetzes dar, da diese Transaktion das Finanzvermögen des Kantons nicht vermin- dert. Es handelt sich dabei lediglich um eine Umbuchung. 1436.1 - 12033 11 4. Anträge Gestützt auf diesen Bericht
-
1437.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Artikel in diversen Gesetzen umfasst, die integrierender Bestandteil dieser Vorlage sind. Einerseits handelt es sich dabei um effektive Gesetzesänderungen und andererseits um Gesetze, welche zurzeit bereits
-
1437.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
personellen Auswirkungen, weil es sich hier weitgehend um Vollzug von Bundesrecht auf kantonaler Ebene handelt (ausser 1437.1 - 12039 5 bezüglich faktischen Lebensgemeinschaften). Die Ausstandsvorschriften für
-
1436.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
in der Stawiko keine Voten abgegeben. 5. Zuständigkeiten Bei den Zahlungen gemäss Ziffern 2 und 3 handelt es sich um neue einmalige Aus- gaben. Die Beitragsleistungen liegen unterhalb von 500'000 Franken zes (BGS 611.1) dar, da diese Transaktion das Finanz- vermögen des Kantons nicht vermindert. Es handelt sich lediglich um eine Umbuchung. 6. Anträge Gestützt auf diesen Bericht b e a n t r a g e n wir
-
1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Situatio- nen, Prioritäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern - ist im gesamten staatlichen Handeln zu berücksichtigen. Sie hat in jedes politische Konzept, jede Massnahme einzufliessen und zwar von
-
1346.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Ziff. 3.2.2). 1 Die Höhe der jährlichen Altersrente ergibt sich aus dem beim Altersrücktritt vor- handenen Sparguthaben, multipliziert mit dem Umwandlungssatz. Ab vollendetem 65. Alterjahr beträgt der U
-
1338.4 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
-
der Kantonsstrasse durchführbar bleibt. Im Falle der Ostumfahrung hatte die Baudirektion bereits handeln müssen, als erst das Zwischenergebnis vorlag. Ein privates Bauvorhaben war ausgeschrieben. Es lag
-
1335.5 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
der regierungs- rätlichen Vorlage hin und hält fest, dass es sich hier um eine einmalige Zahlung handelt und dass damit der Indexstand von 108.5 Punkten per November 2003 für die Berechnung von Teuerun Sinne des Finanzhaus- haltgesetzes dar, da das Finanzvermögen des Kantons nicht vermindert wird. Es handelt sich dabei lediglich um eine Umbuchung. Zu beachten ist, dass der verbuchte Nettoanteil an der direkten Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zustimmte. 7. Zuständigkeiten Bei den Zahlungen gemäss Ziffer 2, 3 und 4 handelt es sich um neue einmalige Ausgaben. Der Beschluss zur Mitarbeiterbeteiligung untersteht gemäss §