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1386.2a - Beilage
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Das Rechtsmittel der Einsprache nach VRG in der Zugerischen Gesetzgebung Die Möglichkeit der Einsprache nach VRG ist nach folgenden Erlassen gegeben: - VO zur Bundesgesetzgebung über die Ausweise für
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1398.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sdirektion (§ 2 Abs. 1 Bst. h EG LW). Ein Anreizsystem rechtfertigt sich dann, wenn innovatives Handeln gefördert oder ei- ner Innovation zu grösserer Verbreitung verholfen werden soll. Nachdem rund 1/4
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1400.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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prozentual höchsten Zuwachsraten der Schweiz aufweist (von 1999 - 2004 um 8,4 %) und die Zahl der im Handelsregister des Kantons Zug eingetragenen Firmen in noch viel 4 1400.1 - 11925 grösserem Ausmass ansteigt
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1400.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Strafoberrichter für die Erledigung von zwei Fällen wählen (vgl. Vorlage Nr. 1262.1 - 11556). Es handelte sich damals um Herr Martin Stosberg und Frau Verena Bräm, welche ihre Arbeit zur vollsten Zufriedenheit wieder Fälle von Geldwäscherei und Kapitalanlage- betrug zu untersuchen und zu beurteilen. Dabei handelt es sich meist um umfangreiche sog. „Kisten“-Fälle, wobei nicht nur komplizierte Sachverhalte im
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1406.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Zuwachsrate bei der Bevölkerung in den sechs Jahren von 1999 bis 2004 8,4 % und jene der im Handelsregister eingetragenen Firmen gar über 25 %. Um die Standort- attraktivität unseres Kantons zu erhalten
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1405.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schwerpunkt des Konzepts Sennhütte liegt in der selbst geleisteten Psychotherapie und agogischem Handeln (auf den Einzelnen abgestimmtes Tempo). Wegen dieses besonderen Kon- zeptes ist die Sennhütte bei
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1405.4 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ver- mischen. Trotzdem ist die Kommission der Ansicht, dass sie sich zum Bauvorhaben äussern muss. Handelt es sich doch um eine Ausnahmebewilligung für eine nicht zo- nenkonforme Baute ausserhalb der Bauzonen nun an die Sennhütte angebaute Baukörper soll 14 m lang und 4 m breit sein (siehe Beilage). Dabei handelt es sich um eine massvolle Erweiterung der nicht zonenkonformen, je- doch im Bestand geschützten Sennhütte
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1412.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein anderes Organ zuständig ist oder dieses im Einzelfall nicht rechtzei- tig handeln kann. 2. Abschnitt Polizeiliches Handeln A. Grundsätze § 3 Gewaltmonopol Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse im Bereich polizeiliche Handeln gegen das Tier oder die Sache sowie gegen diejenige Person, welche die tatsächliche oder rechtliche Herrschaft über das Tier oder die Sache hat. 3 Polizeiliches Handeln kann sich gegen
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1412.06 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung polizeiliche Handeln gegen das Tier oder die Sache sowie gegen diejenige Person, welche die tatsächliche oder rechtliche Herrschaft über das Tier oder die Sache hat. 3 Polizeiliches Handeln kann sich gegen zuständig ist und dessen Vertreter im Einzelfall nicht er- reichbar sind. 2. Abschnitt Polizeiliches Handeln A. Grundsätze § 3 Gewaltmonopol Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse im Bereich der polizeilichen
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1412.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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eingetretener erheblicher Störungen notwendig sind. § 6 Adressaten des polizeilichen Handelns 1 Polizeiliches Handeln richtet sich gegen Personen, die unmittelbar die öffentliche Sicherheit und Ordnung polizeiliche Handeln gegen das Tier oder die Sache sowie gegen diejenige Person, welche die tatsächliche oder rechtliche Herrschaft über das Tier oder die Sache hat. 3 Polizeiliches Handeln kann sich gegen zuständig ist und dessen Vertreter im Einzelfall nicht er- reichbar sind. 2. Abschnitt Polizeiliches Handeln A. Grundsätze § 3 Gewaltmonopol Die Übertragung hoheitlicher Befugnisse im Bereich der polizeilichen