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1425.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kommissionsberichten und besondere Aufträge Fr. 86.– pro Stunde Fr. 43.– pro halbe Stunde 1) Es handelt sich derzeit hierbei um fünf Kommissionen, nämlich um die Strassenbaukommission, die Kommission für
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1425.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) Änderung vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und e der Kantonsverfassung1) besch
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1425.02 - Antrag des Regierungsrates
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Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) Änderung vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und e der Kantonsverfassung1) besch
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1429.2 - Antwort des Regierungsrates
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in der Antwort auf Frage 2 ausführlich erwähnt. An der Schule steht das langfristige, präventive Handeln im Zentrum. Entsprechend ist auch das Thema Jugendgewalt nicht neu. Verwiesen sei etwa auf das e § 12 des Gesetzes über die kantonalen Schulen, Schülerinnen oder Schüler von der Schule weisen. Handelt es sich dabei um noch schulpflichtige Kinder, so hat die gemeindliche Schulkommission dafür besorgt führen dazu folgendes aus: Das Strafrecht behandelt Kinder und Jugendliche anders als Erwachsene, handelt es sich doch beim Jugendstrafrecht ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Al- tersjahr im
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1431.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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zulegen. Der Regierungsrat gibt einen Überblick über die fälligen parlamentarischen Vor- stösse. Es handelt sich um sechs Motionen und zwei Interpellationen. Mit Ausnahme von einer Motion werden dazu kurze rat beantragt lediglich für einen Vorstoss eine letztmalige Fristver- längerung um ein Jahr. Es handelt sich dabei um die Motion von Hans Abicht betreffend Raumkonzept der kantonalen Verwaltung vom 29
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1438.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sowie auf verkehrs- raumbedingte Faktoren zurückzuführen sind. 6. Verfahrensfragen Beim Projekt handelt es sich um den Bau einer Anlage im Sinn von Art. 2 des Eisen- bahngesetzes des Bundes vom 20. Dezember deshalb zu gegebener Zeit in separaten Vorlagen dem Kantonsrat zur Bewilligung unterbreitet. Es handelt sich voraussichtlich um folgende Projekte mit Baubeginn zwischen 2008 und 2010: - Doppelspurausbau
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1437.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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geregelt worden wäre, wenn er es gewollt hätte. Bei den genannten Pflichten der eingetragenen Partner handelt es sich um Pflichten untereinander, welche keinen Anspruch auf staatliche Leistung oder auf Leistungen ne Änderung ist zu verzichten. Begründung: Bei der Arbeitslosenhilfe nach § 12 ff. des Gesetzes handelt es sich um eine kantonale Leistung, die ihre Grundlage im kantonalen Recht und nicht in einem der
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1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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smodell angepasst. Finanzielle Folgen sind mit diesen Korrekturen nicht verbunden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bestimmungen, die angepasst werden müssen: 1.1. Gesetz über die Organisation
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1446.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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tsmodells in der Zuger Strafjustiz müssen verschiedene kantonale Erlasse geändert werden. Dabei handelt es sich um komplexe und aufeinander abgestimmte Änderungen, welche von internen und externen Fachleuten
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2092.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zu- letzt bezogene und um die Teuerung aufgewertete Regierungsratsgehalt überstiegen. Eigent- lich handelte es sich bei dieser «Vorruhestandsrente» nicht um eine versicherungsmässig vor- finanzierte Rente führen, welche wohl auf die Dauer beiden Ämtern nicht dienlich wäre. Mit seinem vorzeitigen Rücktritt handelte Regierungsrat Eder verantwortungs- voll. Denn er hätte das Amt als Regierungsrat bis Ende Legislatur