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1075.1 - Motionstext
profitiert von den Geschäften der „Crown Resources“ und ihrer Tochterfirma, ins- besondere von deren Handel mit dem „schwarzen Saft“. Es muss betont werden, dass nicht nur die Reederei als Betreiberin von
1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
Anträge der vorberatenden Kommission vom 28. Mai 2003 a) die Tätigkeit der öffentlichen Archive … Handelns zu regeln; b) … Aufarbeitung zu erhalten und die Koordination unter den Archiven zu fördern. streichen
1083.2 - Antrag des Regierungsrates
Archivgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck Das Gesetz bezweckt, a) die öffen
1087.1 - Interpellationstext
Regierungsrat vom obgenannten Urteil des BG Kenntnis genommen und wird er sofort in dieser Sache handeln und entsprechende Anpassungen im Wahlgesetz vornehmen? 2. Wird sichergestellt, dass in den verschiedenen
1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Bewilligungspflicht (§ 36 Abs. 1 GewG). Weil es sich dabei nicht um ein Kon- zessionsverhältnis handelt und weil dafür lediglich eine Polizeierlaubnis notwendig ist, kann auch keine Konzessionsgebühr gemäss
1091.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
Detailberatung 5. Antrag 2 1091.3 - 11167 1. Das Wichtigste in Kürze Aus der Sicht des Gewässerschutzes handelt es sich beim Wilersee um einen Sanie- rungsfall. In den vergangenen Jahrzehnten sind verschiedene
1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Staatsrechnung Die Regierung erachtet den Ausgabekurs von 1'700.- Franken pro Aktie für ange- messen, handelt es sich dabei doch um einen Vorzugspreis gegenüber dem aktu- ellen Börsenkurs. Bezogen auf die Dividende
1095.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
Geltungsbereich Öffnungszeiten 1 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 gelten für Verkaufslokale des Detail- handels mit Warenverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten. 2 Sie gelten nicht für: a) Dienstleistungsbetriebe; und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)2), beschliesst: § 1 Öffentliche Ruhetage und Feiertage 1 Öffentliche Ruhetage sind: Februar 19823). d) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Ge- werbe und Handel vom 31. Oktober 19664). § 8 Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum gemäss
1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
Mitteilung, wenn sie: 1. eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben; 2. dem Verwaltungsrat einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft mit wirtschaftlichem Zweck angehören. - Bern: Art. 9 des Gesetzes
1118.2 - Antwort des Regierungsrates
hat der Kanton Zug im Rahmen des Vernehmlassungs- verfahrens „neuer Lohnausweis“ abgegeben? Es handelte sich nicht um ein eigentliches Vernehmlassungsverfahren, sondern um eine Umfrage der Schweizerischen

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