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1075.1 - Motionstext
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profitiert von den Geschäften der „Crown Resources“ und ihrer Tochterfirma, ins- besondere von deren Handel mit dem „schwarzen Saft“. Es muss betont werden, dass nicht nur die Reederei als Betreiberin von
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1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Anträge der vorberatenden Kommission vom 28. Mai 2003 a) die Tätigkeit der öffentlichen Archive … Handelns zu regeln; b) … Aufarbeitung zu erhalten und die Koordination unter den Archiven zu fördern. streichen
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1083.2 - Antrag des Regierungsrates
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Archivgesetz vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1) beschliesst: 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck Das Gesetz bezweckt, a) die öffen
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1087.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat vom obgenannten Urteil des BG Kenntnis genommen und wird er sofort in dieser Sache handeln und entsprechende Anpassungen im Wahlgesetz vornehmen? 2. Wird sichergestellt, dass in den verschiedenen
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1090.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Bewilligungspflicht (§ 36 Abs. 1 GewG). Weil es sich dabei nicht um ein Kon- zessionsverhältnis handelt und weil dafür lediglich eine Polizeierlaubnis notwendig ist, kann auch keine Konzessionsgebühr gemäss
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1091.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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Detailberatung 5. Antrag 2 1091.3 - 11167 1. Das Wichtigste in Kürze Aus der Sicht des Gewässerschutzes handelt es sich beim Wilersee um einen Sanie- rungsfall. In den vergangenen Jahrzehnten sind verschiedene
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1098.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Staatsrechnung Die Regierung erachtet den Ausgabekurs von 1'700.- Franken pro Aktie für ange- messen, handelt es sich dabei doch um einen Vorzugspreis gegenüber dem aktu- ellen Börsenkurs. Bezogen auf die Dividende
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1095.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. November 2003
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Geltungsbereich Öffnungszeiten 1 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 gelten für Verkaufslokale des Detail- handels mit Warenverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten. 2 Sie gelten nicht für: a) Dienstleistungsbetriebe; und in Vollziehung des Bun- desgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)2), beschliesst: § 1 Öffentliche Ruhetage und Feiertage 1 Öffentliche Ruhetage sind: Februar 19823). d) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Ge- werbe und Handel vom 31. Oktober 19664). § 8 Inkrafttreten Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum gemäss
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1105.2 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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Mitteilung, wenn sie: 1. eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben; 2. dem Verwaltungsrat einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft mit wirtschaftlichem Zweck angehören. - Bern: Art. 9 des Gesetzes
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1118.2 - Antwort des Regierungsrates
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hat der Kanton Zug im Rahmen des Vernehmlassungs- verfahrens „neuer Lohnausweis“ abgegeben? Es handelte sich nicht um ein eigentliches Vernehmlassungsverfahren, sondern um eine Umfrage der Schweizerischen