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2099.2 - Antwort des Regierungsrates
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entgegen der häufig geäusserten Meinung, unser Kan- ton sei nur noch ein Dienstleistungs- und Handelsstandort - nach wie vor sehr wichtig. Aufgrund der neusten Zahlen der eidg. Betriebszählung aus dem Jahr
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2109.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Sitzung am 9. November 2011 verabschiedete die PAKO einstimmig den vorliegenden Bericht und Antrag zu Handen der Regierungsräte und Kantonsparlamente BS und ZG. 1.2. Auftrag und Aufgabe der Strafanstalt Bostadel
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2108.04b - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat, Teil-Synopse
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Geschäfte von untergeordneter Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. 2 Der Gemeindepräsident handelt für den Gemeinderat, wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind. Er tut dies wenn möglich im E nächsten Sitzung über die getroffenen Massnahmen. 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeindepräsidi- um für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkularweg ein. Es tut
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2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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r Bedeutung durch Präsidialentscheid erledigen. 2 Wenn unverzüglich Massnahmen zu treffen sind, handelt das Gemeinde- präsidium für den Gemeinderat oder holt den Beschluss auf dem Zirkular- weg ein. Es
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2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- Geeignete Mitwirkung der Be- völkerung (3 Monate); - Regierungsratsbeschluss, Verabschiedung zu Handen der Kantonsrates; - Kantonsratsbeschluss inkl. Raumplanungskommission. 1 Jahr Von Sommer 2013 bis
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2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- Geeignete Mitwirkung der Be- völkerung (3 Monate); - Regierungsratsbeschluss, Verabschiedung zu Handen der Kantonsrates; - Kantonsratsbeschluss inkl. Raumplanungskommission. 1 Jahr Von Sommer 2013 bis
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2150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verschiedene Veranstalter von Grossanlässen erhalten aus dem Lotteriefonds einen Beitrag des Kantons: Es handelt sich entweder um wiederkehrende Beiträge (z.B. Zuger Jazz Night, Zuger Seefest, Zuger Märlisunntig die ZVB die Kasse des Tarifverbunds Zug führt, konnte sie auch diesbezüglich Auskunft geben. Es handelt sich um den EVZ, die Zuger Messe und die Zuger Kantonalbank. Mit dem Tarifverbund Zug werden die
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2150.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Antrag ge- stellt, dass zur Präzisierung § 1 Abs. 1 Bst. a wie folgt gefasst wird: "Beim Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1'000 Besucherin- nen und mit folgender Än- derung unter § 1 Abs. 1 Bst. a zuzustimmen (fett markiert): "Beim Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1'000 Besucherinnen und Besuchern
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2150.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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öffentlichen Verkehr hat der Vorlage mit der Präzisierung, dass es sich um kommerzielle Veranstaltungen handeln müsse, einstimmig zugestimmt. 2. Eintretensdebatte Die Stawiko hat sich gefragt, wieso der Beschluss Ergänzung der vorberatenden Kommission, wonach es sich immer um eine kom- merzielle Veranstaltung handeln müsse, sei dies noch klarer formuliert. Die Stawiko weist noch explizit auf die Ausführungen im Kommission für öffentlichen Verkehr, wonach es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug handeln muss. Zu § 1 Abs. 3 stellt die Stawiko einstimmig den Antrag auf folgende Ergänzung (fett): «Extrakurse
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2150.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2013
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Beim Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1’000 Besucherinnen und Besuchern. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse