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2150.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Beim Grossanlass handelt es sich um eine kommerzielle Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1’000 Besucherinnen und Besuchern. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse
2150.2 - Antrag des Regierungsrates
a) Beim Grossanlass handelt es sich um eine Veranstaltung im Kanton Zug mit mindestens 1’000 Besucherinnen und Besuchern. b) Beim zusätzlichen öffentlichen Verkehrsangebot handelt es sich um Extrabusse
2157.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
laufene Zeit- und Ferienguthaben vorgenommen. Bei der zusätzlichen Belastung von 9.2 Mio. Franken handelt es sich um eine einmalige und ausserordentliche Buchung. Sie entspricht 3.1% des gesamtes Person Amt folgende Erklärung abgegeben: «Bei der in der LR ausgewie- senen Differenz von Fr. 1'961'665 handelt es sich nicht um den Reingewinn des StVA, da die- ser Betrag für die internen Verrechnungen benötigt
2155.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
"Natur- und Landschaftsräume", "Siedlung" und "Verkehr" zeigen auf, wie die Agglomeration Zug künftig handeln will, um ihre Ziele der Raumentwicklung zu errei- chen. Massnahmen (Kapitel 6) Die im Agglomerat Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen, wobei es sich in diesem Falle nur um Einnahmen handeln kann, hängen von der Beurteilung des Agglomerationsprogramms der 2. Generation durch den Bund ab lung bereits dem Bund zur Prüfung eingereicht. Die Frist dazu läuft bis zum 30. Juni 2012. Formell handelt es sich um ein überarbeitetes Agglomerationsprogramm, kurz um ein solches der 2. Generation. Das
2156.2 - Antwort des Regierungsrates
einer Baustelle innerhalb der Bauzonen. Wie in allen Verwaltungsangelegenheiten muss staatliches Handeln im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein (Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung der
2165.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2165.7 Laufnummer 14372 Gesetz betreffend Anpassung kantonaler Erlasse an den Rahmenbeschluss 2008 / 977 / JI über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und j
2165.07a - Beilage 1
gefährdet, e) die Information ist nicht oder nur mit unverhältnis- mässigem Aufwand möglich, f) es handelt sich um Journaleintragungen. - 13 - Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012;
2165.02 - Antrag des Regierungsrates
gefährdet, e) die Information ist nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, f) es handelt sich um Journaleintragungen. 1) GS 20, 693 (BGS 162.1) 2) GS 29, 11 (BGS 512.1) 5 § 38c c) Einschränkung
2165.07b - Beilage 2
en Handelns § 6 Abs. 2 (geändert) 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder einer Sache aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen Sicherheit und Ordnung unmittelbar von einem Tier oder Gegenstand aus, richtet sich das polizeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand sowie gegen diejenige Person, welche die tatsächliche oder rechtliche
2165.03 - Antrag des Regierungsrates
Sicherheit und Ord- nung unmittelbar von einem Tier oder Gegenstand aus, richtet sich das poli- zeiliche Handeln gegen das Tier oder den Gegenstand sowie gegen diejenige Person, welche die tatsächliche oder rechtliche

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