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1543.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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um eine Zahlung bezüglich Mehrkosten des Verbleibs der Mitarbeitenden bei der Zuger Pensionskasse handelt (vgl. KR-Protokoll vom 2. Juni 2005, Seiten 1264 - 1271). Die Stawiko-Delegation hat davon Kenntnis
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1544.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1544.1/1529.2/1344.3/1354.3 (Laufnummer 12391) RECHENSCHAFTSBERICHT DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2006 _____________ ZWISCHENBERICHT ZU DEN PER ENDE MÄRZ 2007 ZUR BERICHTERST
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3158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht vom 15. September 1997 (Gastgewerbegesetz, GaG; SRL 980); Kanton Schwyz: § 3 Bst. c und d des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit beim Erlass des Gastgewerbegesetzes aus dem Vorgängererlass, dem Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken vom 5. Juli 1984 (Gastgewer- begesetz; GS 22, 519). § 31 des Gastg das Bundesgesetz über die gebrannten Wasser vom 21. Juni 1932 (Alkoholgesetz, AlkG; SR 680). Es handelt sich um Spirituosen, Likörweine, Brände, Aperitivs, Alcopops sowie hochgradigen Alkohol für industrielle
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3161.8 - Zusatzbericht und -antrag Nr. 2 des Regierungsrats
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ist sich der Tatsache bewusst, dass damit dieses Finanzie- rungsgefäss strapaziert wird; aber es handelt sich dabei gemäss heutiger Rechtslage um die einzige Möglichkeit, sofort Gelder der Wirtschaft zur der Lotteriefonds nicht belastet und zur Überbrückung im Sinne einer Vorfinanzierung verwendet. Es handelt sich dabei um eine Massnahme zur Stützung der Zuger Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen
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3161.9c - Beilage 3: Vertrag Darlehen
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vollständig und wahr sind; das Unternehmen vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen wurde bzw. bei fehlendem Handelsregistereintrag vor dem 1. März 2020 gegründet wurde; das Unternehmen am 1. Oktober Leistungsumfang Verwendungszweck Vertrag zur Gewährung eines Darlehens zwischen Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion und (Unternehmen) , Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen
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3161.9b - Beilage 2: Vertrag à-fonds-perdu
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im Kanton Zug hatte; das Unternehmen vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen wurde bzw. bei fehlendem Handelsregistereintrag vor dem 1. März 2020 gegründet wurde; die zumutbaren Selbsthil , Vertrag zur Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrags (à fonds perdu) zwischen Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion und (Unternehmen) Wird der vorliegende Vertrag durch einen neuen ersetzt
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3165.1a - Beilage: Machbarkeitsstudie
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berechnet. Die Eigenverbrauchsquote wird anhand des tatsächlichen oder – wenn dieses nicht vor- handen ist, anhand eines Standard- Verbrauchsprofils mittels einer Software ermittelt. Anschliessend werden 2 4/25 1 Einleitung Bei den Objekten der vorliegenden Machbarkeitsstudie Sonnenenergiepotential handelt es sich um Gebäude im Portfolio des Hochbauamtes des Kantons Zug. Die vorliegende „Machbarkeitsstudie 1.2 9/25 Bewertung: ★★★★★ Bei dem Dach, auf welchem die Photovoltaik-Anlage gebaut werden soll, handelt es sich um ein Flachdach, oder aber um ein Schrägdach, das bis zu einer Ab- weichung von 30° nach
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3165.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Eigenver- brauchsquote wurde anhand des tatsächlichen Verbrauchsprofils oder – wenn dieses nicht vor- handen war – anhand eines Standard-Verbrauchsprofils mittels einer Software ermittelt. An- schliessend wurden
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3165.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 3165.4 Laufnummer 16519 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit Ökoplus für die Planung und Installation von PV-Anlagen und La- destationen Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskom
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3164.1 - Postulatstext
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kühler und diese Aussenbereiche sind viel weni- ger einladend. Damit die Gemeinden weiterhin gezielt handeln können, müssen die kantonalen Regelungen gelockert werden. Konkret bitten wir um Folgendes: Während