-
3011.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Jahren in praktisch allen Bestimmungen überholt bzw. nicht mehr oder nur noch bedingt anwendbar. Es handelt sich dabei um einen interkantonalen Vertrag (Konkordat). Für seine Auflösung ist die Zustimmung aller
-
3008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Motion 4.1. Rechtliche Grundlagen Nach dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG, SR 822.11) dürfen Frauen während acht Wochen nach der Niederkunft nicht beschäftigt werden unabhängig davon, ob es sich um eine herkömmliche Tätigkeit oder die Tätigkeit in einer Legislative handelt – kleine berufliche Tätigkeiten während des Mutter- schaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch
-
3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
2 Das AIO erstellt periodisch einen Bericht über den Betrieb der kantonalen Personenregister zu Handen der IKG und der zuständigen Direktion (§ 18). Da die zuständige Direktion bzw. die Fachstelle Statistik B. die Adresse) über Personen, wenn diese Daten nicht mit einer Datensperre versehen sind. Dabei handelt es sich um Daten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden. § 10 Abs. 2 hält fest, dass dies für die Entbindung von der Feuerwehrpflicht können auch Angaben zur Gesundheit bea r- beitet werden. Dabei handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten, die eine Regelung in einem Gesetz im formellen
-
3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Vorlage Nr. 3025.3 Laufnummer 16277 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Ein- wohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG) Bericht und Antrag
-
3025.3a - Synopse
-
die Meldung von Unstimmigkeiten zu Handen der da- tenliefernden Organe. 2 Es erstellt periodisch einen Bericht über den Betrieb der kantonalen Personen- register zu Handen der IKG und der zuständigen Direktion
-
3025.4 - Ergebnis 1. Lesung
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1884) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 2. Juli 2020; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 3025.4 (Laufnummer 16373) Einführungsgesetz z
-
3025.2 - Antrag des Regierungsrats
-
Organe. 2 Es erstellt periodisch einen Bericht über den Betrieb der kantonalen Perso- nenregister zu Handen der IKG und der zuständigen Direktion. 7. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 21 Übergangsbestimmung
-
3025.5 - Ablauf der Referendumsfrist. 1. Dezember 2020
-
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1884) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 1. Dezember 2020; Vorlage Nr. 3025.5 (Laufnummer 16399) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohn
-
3064.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Falls es eine kleine Anzahl von gewährten Darlehen ist, woran hapert es? Bei den Kantonsdarlehen handelt es sich um eine spezielle Konstruktion: Sie ermöglichen lediglich, dass Wohnungen, deren Anlagekosten
-
3062.2 - Antwort des Regierungsrats
-
motivierten Anschlag in der Schweiz – analog zu diversen Anschlägen 2019 weltweit – von allein handelnden Personen mit rechtsextremer Gesinnung, aber ohne Kontakt zu etablierten gewalttätig -extremistischen