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3090.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
der die Kantone ver- pflichtet werden, Beiträge zu entrichten. Durch diese neue Rechtsgrundlage handelt es sich um eine gebundene Ausgabe, für die kein Nachtragskredit notwendig ist . Seite 2/12 3080.3/3090 llen. Die Kreditausfallgarantie hat keine unmittelbaren Ausgaben für den Kan- ton zur Folge. Es handelt sich dabei um eine Eventualverpflichtung, die im Anhang zur Jahres- rechnung auszuweisen ist. Die August 2020 möglich. Die Bürgschaft hat keine unmittelbaren Ausgaben für den Kanton zur Folge. Es handelt sich dabei um eine Eventualverpflichtung, die im Anhang zur Jahresrechnung auszuweisen ist. Die Auswahl
2969.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
ungs-, Vorbereitungs- und Durchsetzungshaft) wie bereits er- wähnt erneut stark vermindert hat. Handelte es sich dabei in den früheren Jahren zeitweise um mehr als 80 Fälle, hatte das Gericht 2017 nur Raum) und zwei Fälle betreffend das kantonale Öffentlichkeitsgesetz. Die gegen Entscheide des Handelsregister amts eingereichten Beschwerden bewegten sich mit 15 bzw. 16 Fällen erneut im langjäh- rigen Mittel /Verkehrsanordnungen SVG-Administrativmassnahmen und -Ausweise Straf- und Massnahmenvollzug Handelsregister Liegenschaftenschätzung/Enteignung Verfahrensrecht Justizverwaltung und Aufsicht Diverse 1 2
2976.2b - Beilage 2
Auflage stellt keine Bedingung für die Streichung des Kantons Zug aus dem Anhang zur RPV dar. Es handelt sich vielmehr um einen Auftrag, § 52c Absatz 1 PBG zeitnah anzupassen und bis dahin betroffene Eigentümer
2991.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erstellten – Weg entlang der alten Lorze südlich der Autobahn verlegt. Teilkarte Radstreckennetz Es handelt sich um eine formale Anpassung aufgrund der vorangehenden Richtplananpassu n- gen. Die Anpassung kantonalen Radstreckenne tzes ist ein kleiner Teil aus dem kantonalen Wanderwegnetz zu entfernen. Es handelt sich dabei um den Abschnitt parallel zur Autobahn zwischen dem Autobahnanschluss Baar und der Einmündung
2990.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2990.2 Laufnummer 16380 Postulat von Fabio Iten und Patrick Iten betreffend Massnahmen für einen optimalen Verkehrsfluss während der Sanierung der Lorzental-Kantonsstrasse (Vorlage Nr. 299
3015.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
r (Art. 32 Abs. 4 Bst. c u. 35 Abs. 1 Bst. j StHG bzw. § 80 Abs. 1 Bst. c u. 88 Abs. 3 StG). Es handelt sich dabei um die Rückerstattung von Beiträgen an ausländische Staatsangehörige. Diese Beiträge konnten wobei die Kantone Höchst be- träge vorsehen können (Art. 9 Abs. 2 Bst. n StHG). Bei den Änderungen handelt es sich grösstenteils um zwingendes Bundesrecht. Ein kantonaler Gestaltungsspielraum verbleibt bei 32 Abs. 4 Bst. c StHG neu Leistungen ge- mäss Art. 18 Abs. 3 AHVG quellensteuerpflichtig. Dabei handelt es sich um die Rückvergütung von AHV-Beiträgen an ausländische Staatsangehörige. Da die Beiträge
3015.2 - Antrag des Regierungsrats
(ID 1826) Synopse Änderung des Steuergesetzes - siebtes Revisionspaket Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 1. Oktober 2019; Vorlage Nr. 3015.2 (Laufnummer 16163) Steuergesetz Der Kanto
3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrele- vanten Banken im Steuergesetz nachgeführt werden. Es handelt sich grösstenteils um zwingenden Nachvollzug von Bundesrecht im kantonalen Recht. Den Kantonen verbleibt
3015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Steuergesetzes, mit der vor allem zwingendes Bundesrecht im kantonalen Steuerrecht umgesetzt wird. Es handelt sich um fol- gende Bereiche: - Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbs 0 Million Franken festzulegen. § 23 Abs. 1 Bst. mter betrifft Gewinne aus «Kleinspielen». Dabei handelt es sich gemäss Com- lot um Lotterien, Sportwetten und Pokerturniere, die weder automatisiert noch
3058.1a - Beilage Erläuterung zur IUV
kann das Fürstentum Liechtenstein der Vereinbarung beitreten). Bei der vorliegenden Ver einbarung handelt es sich um eine schweizerische Finanzierungsvereinbarung. Um eine Ungleichbehand lung zwischen s da es sich um ähnliche Lehrveranstaltungen wie in den an deren Fachbereichen dieser Kostengruppe handelt (z.B. Chemie, Biologie). Anders als die bisherige IUV sieht die neue UV die in Artikel 6 geregelte die maximale Studiendauer für Studienangebote gemäss Artikel 4 Absatz 4 litera c festzulegen. Es handelt sich dabei um andere Studien angebote als die klassischen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien

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