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2845.3d - Beilage 4 Stellungnahme
Gesetzen, Regulierungen, vertraglichen Bestimmungen und weiteren Vorschriften, Geschäfts- und Handelspraktiken sowie Compliance-Standards gewährleistet werden kann. Dieser in den AGB geregelte generelle Regularien möglich, wobei stets ein enger Bezug zum Kanton Zug gegeben sein muss. In der Regel handelt es sic h dann um reine Kontobeziehungen, allenfalls kombiniert mit bestehenden lokalen Immobil i-
2845.4a - Beilage Synopse
Auflösung 1 Die Auflösung der Gesellschaft regeln die Statuten. 2 Mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nach Abschluss der Auflösung und Liquidation tritt dieses Gesetz ausser Kraft. 3 Die Staatskanzlei
2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
Auflösung 1 Die Auflösung der Gesellschaft regeln die Statuten. 2 Mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nach Abschluss der Auflösung und Liquidation tritt dieses Gesetz ausser Kraft. 3 Die Staatskanzlei Staatskanzlei stellt fest, dass die Auflösung, Liquidation und Lö­ schung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt ist. Sie veröffentlicht ihre Feststellung im Amtsblatt und bereinigt die Gesetzessammlungen
2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
Auflösung 1 Die Auflösung der Gesellschaft regeln die Statuten. 2 Mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister nach Abschluss der Auflösung und Liquidation tritt dieses Gesetz ausser Kraft. 3 Die Staatskanzlei Staatskanzlei stellt fest, dass die Auflösung, Liquidation und Lö­ schung der Gesellschaft im Handelsregister erfolgt ist. Sie veröffentlicht ihre Feststellung im Amtsblatt und bereinigt die Gesetzessammlungen
2852.2 - Antwort des Regierungsrats
behalten. Aktuell befassen sich die eidgenössischen Räte mit zwei Vorstössen zum Thema LSP. Dabei handelt es sich zum einen um die Motion 18.3708 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
2855.1a - Beilage 1: Projektdokumentation ZVB
Hochbauamt des Kantons Zug Aabachstrasse 5, 6300 Zug www.zg.ch/hochbauamt Zugerland Verkehrsbetriebe AG An der Aa 6, 6300 Zug projekte@zvb.ch Neuer Hauptstützpunkt für die Zugerland Verkehrsbetriebe A
2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Szenarien ermittelte Barwert stellt nicht die effektive Kapitalbelastung für den Kanton dar. Es handelt sich dabei lediglich um einen vergleichbaren Wert. Das konsequente Anwen- den der gleichen Berec 216,52 Millionen Franken. Mit dem Barwert von 177,03 Millionen 2855.1 - 15747 Seite 23/35 Franken handelt es sich bei der vom Regierungsrat beantragten Variante um das kostengüns- tigste Szenario. 4.2.2 Vornahme oder anderer wesentlicher Modalitäten keine verhältnismässige Handlungsfreiheit bestehen wird, handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 26 Abs. 2 des Finanzhaus- haltgesetzes vom 31. August 2006
3108.1 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 112 der Vorlage Nr. 3095
und Konkurs (SchKG, SR 281.1) – Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) – Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) – Verordnung Total Aktive Rechnungsabgrenzungen 49’416’423.06 89’507’430.15 40’091’007.09 106 Vorräte 1060 Handelswaren 1’134’667.25 1’060’171.55 -74’495.70 106 Total Vorräte 1’134’667.25 1’060’171.55 -74’495.70 107 Abgänge Wertaufholung Wertverlust Bilanz per 31.12.2019 Vorräte und Anlagen im Finanzvermögen Handelswaren 1’134’667 2’757 -77’253 1’060’172 Grundstücke FV 91’101’150 356’8891) -9’895’7472) 6’199’457
3095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Konkurs (SchKG, SR 281.1) – Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) – Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) – Verordnung Total Aktive Rechnungsabgrenzungen 49’416’423.06 89’507’430.15 40’091’007.09 106 Vorräte 1060 Handelswaren 1’134’667.25 1’060’171.55 -74’495.70 106 Total Vorräte 1’134’667.25 1’060’171.55 -74’495.70 107 Abgänge Wertaufholung Wertverlust Bilanz per 31.12.2019 Vorräte und Anlagen im Finanzvermögen Handelswaren 1’134’667 2’757 -77’253 1’060’172 Grundstücke FV 91’101’150 356’8891) -9’895’7472) 6’199’457
3237.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
n, sondern in der Kategorie «Natur- und Heimatschutz» enthalten. Die gegen Entscheide des Handelsregisteramts eingereichten Beschwerden bewegten sich mit 12 (2020) bzw. 16 (2019) Fällen erneut im langjährigen Rückgang, wobei es sich im Vergleich zu den Vorjahren vermehrt um besonders anspruchsvolle Fälle handelte und das Ge- richt wiederholt Anlass und Gelegenheit zu wichtigen Praxisfestlegungen hatte. Beis /Verkehrsanordnungen SVG-Administrativmassnahmen und -Ausweise Straf- und Massnahmenvollzug Handelsregister Liegenschaftenschätzung / Enteignung Staatshaftung Verfahrensrecht Justizverwaltung und Aufsicht

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