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1093.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1093.3 (Laufnummer 11173) EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM SCHWEIZERISCHEN OBLIGATIONENRECHT BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 30. APRIL 2003 Sehr geehrter Herr Präsident
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1092.1 - Interpellationstext
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G BEIM HANDELSREGISTER VOM 4. FEBRUAR 2003 Kantonsrat Hans Christen, Zug, hat am 4. Februar 2003 folgende Interpellation ein- gereicht: Die Software „ISOV-Handelsregister“ des Handelsregisters des Kantons hohe Wartungskosten auf. In der Schweiz ist eine kostengünstige Standardsoftware (HR-Win) für Handelsregister auf dem Markt, die bereits von 211) Kantonen in der deutschen Schweiz eingesetzt wird und ca die Daten- migration und die Einführung/Schulung. 1. Trifft es zu, dass der Kanton Zug für das Handelsregister eine eigene Software entwickeln lassen will, die ca. Fr. 2.3 Mio. kosten wird? Falls nein: -
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1109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tion von Hans Christen betreffend Softwareablösung beim Handelsregister am bisherigen Vorgehen festhalten und die Software des Handelsregisters für ca. Fr. 2.3 Mio. auf- wändig überarbeiten wollte (Redesign) Damit würde allen An- bietern eine Chance gegeben und die Auswahl würde - auch zum Vorteil des Handelsregisteramtes - breiter. Eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen habe den Vorteil, dass sich die Kosten gestartet, sondern, das Handelsregisteramt hatte im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion bzw. des Regierungsrat verschiedene Szenarien zu über- prüfen. Zunächst nahm das Handelsregisteramt erneut eine Prüfung
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1110.1 - Motionstext
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erklären. Begründung: 1. Die Motion ist aufgrund von § 38 Abs. 1 der Geschäftordnung „motionsfähig“. Es handelt sich hier um eine bestimmte Massnahme zu einem Geschäft, das in die Kompetenz des Kantonsrates fällt
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1109.1 - Postulatstext
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Damit wird allen Anbietern eine Chance gegeben und die Auswahl wird - auch zum Vorteil des Handelsregisteramtes - breiter. 2 1109.1 - 11129 Eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen hat den Vorteil, dass zu entnehmen, dass der Regierungsrat am bisherigen Vorge- hen festhalten und die Software des Handelsregisters für ca. Fr. 2.3 Mio. aufwändig überarbeiten will (Redesign). Eine kostengünstigere Lösung für NR. 1109.1 (Laufnummer 11129) POSTULAT VON HANS CHRISTEN BETREFFEND SOFTWARE LÖSUNG FÜR DAS HANDELSREGISTERAMT DES KANTONS ZUG VOM 3. APRIL 2003 Kantonsrat Hans Christen, Zug, sowie 27 Mitunterzeichnerinnen
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1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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An- oder Umbau) handeln sollte, wäre der Kantonsrat allein zuständig. Dies gilt aufgrund der obigen Bestimmung selbst für den Fall, dass es sich hier um eine gebundene Ausgabe handeln sollte. 4.2. Gebundene fällen, der Regierungsrat (vorbehältlich Budgetgenehmigung) oder der Kantonsrat (vgl. Ziff. 4.1.)? - Handelt es sich um eine gebundene Ausgabe oder nicht (vgl. Ziff. 4.2.)? 12 1117.3 - 11235 - Wie ist aufgrund e Frage, ob es sich bei einem derart redu- zierten Projekt um eine sogenannte gebundene Ausgabe handelt oder nicht. Eine gebundene Ausgabe kann der Regierungsrat und danach der Kantonsrat via Budget (bei
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1116.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Methode der „Motivierenden Gesprächsführung“. c) Früherfassungskonzepte an Zuger Schulen Dabei handelt es sich um ein permanentes Angebot; das auf Anfrage der Schulen durchgeführt wird. Das Projekt hat
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1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Effektivität (die richtigen Dinge tun) und die Effizienz (die Dinge richtig tun) des öffentlichen Handelns an den Ergebnissen und deren Wirkungen messen; - strategische und operative Aufgaben, Kompetenzen eine direktionsweise Berichterstattung an den Regierungsrat, welche in den Rechenschaftsbericht zu Handen des Kantonsrates einfliesst. Nach Ablauf einer Leistungsauftragsperiode (2 Jahre) wird der Reche Regie- rungsrat am Ende der Pilotphase einen detaillierten Evaluationsbericht über das WOV-Projekt zu Handen des Kantonsrates ausarbeiten. Ohne den Versuch ist es nicht möglich, die erforderliche Sachkenntnis
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1139.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kapazitäten im Bereich der Ermittlungen insbesondere bei schweren Straftaten und - für den Finanz- und Handelsplatz Zug von besonderer Bedeutung - zugunsten der Be- kämpfung von Wirtschaftsdelikten mit insgesamt 2003, Seiten 96 ff.). � Mit der Umsetzung des Projekts Zuger Polizei wurden die im Kanton Zug vor- handenen polizeilichen Mittel zusammengefasst und gebündelt. Mit dem Syner- giepotential von rund 15 Stellen Gewalt in der Gesellschaft und im häuslichen Umfeld eine besorgniserregende Entwicklung dar. Es handelt sich dabei keineswegs um ein rein zugerisches Phänomen, schon gar nicht lassen sich diese mit rein
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1138.2 - Antwort des Regierungsrates
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(Standortseminare, Marketingaktionen im In- und Ausland, Wirtschaftsan- lässe). Bei diesen Kosten handelt es sich jedoch nicht um zweckgebundene Beiträge und sie betragen pro Projekt in der Regel weniger