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942.31 - Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz
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Geltungsbereich Öffnungszeiten 1 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 gelten für Verkaufslokale des Detail- handels mit Warenverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten. 1) BGS 111.1 2) SR 822.11 GS 27, 847 1 942.31 Januar 18941) und in Vollziehung des Bundesge- setzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) vom 13. März 19642), * beschliesst: § 1 Öffentliche Ruhetage und Feiertage 1 Februar 19826). d) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 31. Oktober 19667). § 8 Inkrafttreten 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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mit den entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen2) vereinbar ist. * 3 Beim Aushilfspersonal handelt es sich um Personen, die stellvertretend die Arbeit vorübergehend ausfallender Mitarbeiterinnen und sind. * 2 … * 3 … * § 3 Zuständigkeiten 1 Wo in dieser Verordnung von den Direktionen die Rede ist, handelt es sich im Bereich der Justizverwaltung um die Präsidentin/den Präsidenten des Obergerichts bzw.
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153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
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Kanton Zug 153.2 Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV) Vom 2. Oktober 2018 (Stand 11. Juli 2025) Der Regieru
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (SR 0.916.21); – Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43); – R Nationen über Klimaänderungen vom 9. Mai 1992 (SR 0.814.01); – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vom 3. März 1973 (SR 0.453); – Übereinkommen e folgende Aufgaben wahr: a) Ausarbeitung der Position der Schweiz in internationalen Gremien zu Handen des Bundesrates und Beratung der Schweizer Verhandlungs- delegationen; b) Förderung des Informations-
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213.42-A1 - Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) (Anhang)
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Kanton Zug 213.42-A1 Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) * (Anhang) Vom 14. November 2006 (Stand 1. März 2023) Der Regierungsrat des K
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3129.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erhalten, erreicht werden. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wurde am 2. Dezember 2019 zu Handen der Bau- verwaltung der Gemeinde Menzingen im Hinblick auf das vorgesehene Wettbewerbsverfahren (siehe Massnahmen an Wiederholungstätern und an Straftätern mit besonderer Flucht- oder Gemeingefahr. Es handelt sich um eine Konkordatsan- stalt im Sinne des Konkordates der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz
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3128.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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n vor . Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 1964 (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11) und die dazu gehörenden fünf Ver- ordnungen. Dort
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3133.1 - Antwort des Regierungsrats
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Lieferdienst eines Lebensmittelgeschäfts mit Sitz im Kanton St. Gallen. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen . Es ist daher davon auszugehen, dass das Unternehmen der Mehrwertsteuerpflicht untersteht. 2. Ist dem Regierungsrat zudem genauer bekannt, um welche Waren es sich bei die- sem heimlichen Handel genau handelt? Wie steht es um allfällig gehandelte Le- bensmittel? Wie steht es dann in der Folge Raum ge- duldet? Die Umstände sind dem Kantonalen Sozialamt sowie der Zuger Polizei bekannt. Es handelt sich um einen Lieferdienst einer Lebensmittelfirma mit Sitz im Kanton St. Gallen, die im Han- de
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95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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det. Der Zweck dieser Schule bestand vorerst in der Durchfüh— rung von sprachlichen und handelswissenschaftlichen Kursen für junge Kaufleute und Büroangestellte verwandter Erwerbs- zweige. Ab 1905 durften Hallenprogram— mes - enthalten, vorab in den jeweiligen Bürobereichen, ange messene Raumreserven. Es handelt sich um separat ausgewiese ne Nutzflächen, die das Angebot etwas über den Bedarf zum mutmasslichen Projektie rung. Die in den Programmen enthaltenen Nettoflchenmasse haben Richtwertcharakter; es handelt sich dabei um Vorgaben, die bei der Richtplanung als Leitwerte zu beachten sind und bei der ansc
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75.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Beiträge von Kanton und Ge -ffleftden. im diesem Zusammenhang muss beim Amt für Industrie, Gewerbe und Handel (KIGA) eine zusätzliche Personalstelle vorgesehen werden. Diese wird sich aber auch mit der Durch