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75.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Gemeinden leisten zusammen für die Finanzierung der Projekte Beiträge bis zu 10 Mio Franken. Es handelt sich somit um Staatsausgaben in erheblichem Ausmass, weshalb nicht eine Direktion, sondern der R
140.3 - Bericht und Antrag der Kommission
genannten Massnahmen (Erhaltung bzw. Schaffung guter Rahmenbedingungen für die zugerische Wirt schaft) handelt es sich weder um neue öffentliche Aufgaben noch verursachen sie irgendwelche Kosten, § 1 Est. a die Erfüllung der ordentlichen Verwaltungs aufgaben unbedingt notwendicen Ausgaben zählen. Mithin handelt es sich bei der Verleihung der Anerkennungspreise eindeutig um eine neue Aufgabe und bei den damit
140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
erteilen konnte. Ent sprechende Anfrager wurden entweder an das Amt für Indu strie, Gewerbe und Handel (KIGA), die Steuerverwaltung oder die Zuger Banken und Treuhänder verwiesen. Entsprechend be standen
257.2 - Antrag des Regierungsrats
und der Handel mit alkoholhaltigen vergorenen Getränken im Rahmen der gesetzlichen Ordnung frei ausgeübt werden. §3 Einschränkungen Die freie Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und des Handels mit al alkoholhaltiger Getränke. 2 Die Bewilligung umfasst gleichzeitig auch die Bewilligung zum Klein- handel mit gebrannten Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger alle widersprechenden Be stimmungen aufgehoben, namentlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz) vom 5. Juli 19842), das Gesetz über Tanzveranstaltungen
95.3 - Bericht und Antrag der Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 95.3(Laufnurnmer 8203) KANTONS RATSB ESCJ-ILUSS BETREFFEND PLANUNG VON BAUTEN AUF DEM GASWERKAREAL IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 4. NOVEMBER 1993 Se
41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Frühjahr 1993 ausgebildet werden. Die Finanzierung erfolgt in Absprache mit dem Amt für Industrie, Handel und Gewerbe (KIGA) vor allem über Mittel der Arbeitslosenver sicherung durch den Verein. e) Besc Beschäftigung erfolgt wenn möglich in der Wohngemeinde und dauert in der Regel sechs Monate. Es handelt sich somit nicht um eine dauernde Beschäftigung, son dern um eine Möglichkeit für Mitbürgerinnen
41.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
schaffen, wenn es sich nicht einfach um Alibistellen handeln soll. 3. Zusammenfassung und Antrag Wir attestieren dem Regierungsrat ein aktives Handeln zur Be kmpfung der Arbeitslosigkeit. Das beantragte einer psychischen Belastung kann auch das Wissen führen, dass es sich eventuell um eine Alibistelle handelt und dass die ausgeführte Arbeit eigentlich gar nicht notwendig ist. Schlimm wäre es, wenn der vo
41.3 - Bericht und Antrag der Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 141,3(Laufnummer 8053) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BESCHÄFTIGUNGSPROGRAMM FOR ÄLTERE LANGZEITARBEITSLOSE BEICHT UND ANTRAG DER VC“BERATENDEN KOMMISSION VOM 214. MAI 1993 Seh
257.3 - Bericht und Antrag der Kommission
dabei müssen die Verurteilungen jeweils im Zusammenhang mit der Ausübung des Gastgewerbes oder des Handels mit gebrannten Wassern stehen. Als nicht gut beleumdet g i l t eine Person in der Regel aber auch regierungsrätlichen Vorlagen, welche die Total- revision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit al koholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz) vom 5. Juli 1984 zum Gegenstand haben, ausein Gastgewerbegesetz entweder nicht mehr geregelt oder im Zuge der Revision ersatzlos aufgehoben werden. Es handelt sich um folgende Themen: 6 2 5 7 . 3 — 8706 - S t r e i c h u n g d e r B e d i i r f n i s k l a
257.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. April 1996
und der Handel mit alkoholhaltigen vergorenen Getränken im Rahmen der gesetzlichen Ordnung frei ausgeübt werden. §3 Einschränkungen 1 Die freie Ausübung gastgewerblicher Tätigkeiten und des Handels mit a alkoholhaltiger Getränke. 2 Die Bewilligung umfasst gleichzeitig auch die Bewilligung zum Klein- handel mit gebrannten Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Die Abgabe alkoholhaltiger alle widersprechenden Be stimmungen aufgehoben, namentlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz) vom 5. Juli 1984, das Gesetz über Tanzveranstaltungen

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