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3120.2 - Antwort des Regierungsrats
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amt, das an sieben davon unterschiedliche Mängel und nicht erlaubte Ein- griffe feststellte. Es handelte sich um zu starke Tieferlegungen, nicht-typenkonforme Felgen, abgedunkelte Rücklichter usw. Jedoch Verbindung mit Art. 42 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]). Es handelt sich dabei um Übertretungen, die mit Busse sanktioniert werden (Art. 90 Abs. 1 SVG). 1.2. Grenzwerte das Strassenverkehrsamt Zug zuständig. Die Zuger Polizei wirkt helfend und verkehrserzie- hend, handelt präventiv gegen Gefährdungen und Regelverstösse, erhebt Ordnungsbussen und verzeigt Fehlbare. Wenn
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2963.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ppen set z- ten sich zusammen aus 6 bis 13 Fachexpertinnen und -experten. Mit wenigen Ausnahmen handelte es sich um Vertreterinnen und Vertreter aus den Verwaltungen von Gemeinden und Kanton. Insgesamt Schluss, dass eine Differen z- bereinigung im Projekt «ZFA-Reform 2018» nicht zielführend sei. Es handelt sich um einen Entscheid für oder gegen die Umsetzung der Hauptmassnahmen «Musikschule» und «Regio-
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2963.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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Mitwirkung des Kantons befinden können. Seite 6/9 2963.2 - 16123 5.4. Massnahmen «Umsetzen» Hier handelt es sich um 15 Massnahmen, welche der Projektausschuss seinerzeit dem Regierungsrat und den Gemeinden reduziert 1 Der Erwerbsstatus wird bei der Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung erhoben. Es handelt sich um eine Stichprobe. Die aktuellsten Daten stammen aus dem Jahr 2017. 2963.2 - 16123 Seite 7/9
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2972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2972.2 Laufnummer 16136 Postulat von Tabea Zimmermann, Andreas Lustenberger und Mariann Hess betreffend nachhaltige Anlagestrategie der Zuger Pensionskasse (Vorlage 2972.1 - 16067) Bericht
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2972.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2972.1 Laufnummer 16067 Laufnummer Nr. Postulat von Tabea Zimmermann Gibson, Andreas Lustenberger und Mariann Hess betreffend nachhaltige Anlagestrategie der Zuger Pensionskasse vom 16. Ma
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2963.1a - Beilage Schlussbericht
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direktion einen Informationsanlass des Kantons und der Gemeinden mit im vergangenen Jahr im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Der Anlass findet zumeist bei einem grösseren Arbeitgeber der Region der Stadt Zug erfolgt heute schon über die Gemeinden. Es handelt sich primär um touristischen Verkehr, der den Gemeinden zugute kommt. Es handelt sich nicht um öffentlichen Verkehr nach GöV, es besteht der Stadt Zug erfolgt heute schon über die Gemeinden. Es handelt sich primär um touristischen Verkehr, der den Gemeinden zugute kommt. Es handelt sich nicht um öffentl ichen Verkehr nach GöV, es besteht
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2991.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt, Verkehr
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entkoppeln seien und der Halbanschluss festgesetzt werde. Mit einer Festsetzung könne auch der Bund zum Handeln bewegt werden. Andere Kommissions- mitglieder vertraten die Meinung, dass die unterirdische Führung Bedeutung. Vielmehr sind akustische Aufwertungen auch im Rahmen des Vorsorgeprinzips möglich. Zudem handelt es sich bei der Aufzählung in V 3.6 um eine beispielhafte Aufzählung. Es besteht somit die Möglichkeit
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2993.00 - Einreichung Standesinitiative
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Kanton Zug Kantonsrat Kantonsrat, Postfach. 6301 Zuo Einschreiben (R) Vereinigte Bundesversammlung Parlamentsgebäude 3003 Bern Zug, 4. September2019 Standesinitiative betreffend politisches Mandat auc
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2993.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2993.1 Laufnummer 16111 Motion von Anna Bieri und Barbara Häseli betreffend Standesinitiative betreffend politisches Mandat auch bei Mutterschaft vom 4. Juli 2019 Die Kantonsrätinnen Anna
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3007.2 - Antwort des Regierungsrats
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Dem Regierungsrat sind zwei Quellfassungen bekannt, welche diese Anforderung überschreiten: Es handelt sich um die Quelle «Utigerhof B» (Walterswil, Baar) der Wasserversorgung Zürich sowie um einen von bei derzeit nicht genutzten Quellen betrifft indessen nur eine bakteriologische Be- lastung. Es handelt sich dabei in der Regel um Quellen, die aufgrund natürlicher ungenügender Filterwirkung im Untergrund werden müssen, weil der planerische Grund- wasserschutz nicht sichergestellt werden kann. Dabei handelt es sich meist um Grundwasser- fassungen im überbauten Gebiet. 8. Gemäss Lebensmittelrecht müssen