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3122.2 - Antwort des Regierungsrats
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Kunstsammlung verantwortlich ist. Sie werden durch mindestens drei wei- tere Personen ergänzt. Dabei handelt es sich um Fachexpertinnen und -experten im Bereich der Bildenden und Angewandten Kunst. Für die
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3012.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und Konkurs (SchKG, SR 281.1) – Handelsregisterverordnung vom 17. Oktober 2007 (HRegV, SR 221.411) – Verordnung vom 3. Dezember 1954 über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1.) – Verordnung he Umfeld volatil ist. International besteht unter anderem das Risiko einer Verschärfung des Handelsstreits zwischen den USA und China. In Europa ist die politische Unsicherheit nach wie vor hoch. Insbesondere eidgenössischen Räten beschlossenen Änderungen des Bundesrechts sowohl im Konkurs- als auch im Handelsregisterbereich nicht per 1.1.2020 in Kraft treten, da die entsprechenden Entscheide des Bundesrates noch
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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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wird, wird noch zu prüfen sein. Gemäss Art. 5 Abs. 3 der Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB, VSHAB) vom 15. Februar 2006 (SR 221.415) kann die Publikationsplattform des bestätigt. Diese Mittel werden bei den elektronischen Veröffentlichungen des Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch) seit 2003 erfolgreich angewendet. Gleichwohl kann das Amtsblatt ganz oder teilweise denen in gedruckter Form die GS, die BGS und das Amtsblatt unentgeltlich zugestellt werden. Es handelt sich bei dieser Regelung um den aktuellen § 12, der nun sachgerecht unter der neuen Überschrift
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3153.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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stimmt den Änderungen dieser Bestimmungen im Sinne der Vorlage Nr. 3153.2 – 16431 kommentarlos zu. Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle, sprachliche Anpassungen des geltenden Rechts. 4.3. § 6 Abs t des Zuger Amtsblatts hingewiesen, die diesem gerade auch aufgrund des Marktblatts zukommt. Es handelt sich dabei um ein traditionelles Element, das für Vereine, Parteien und die Bevölkerung von unschätzbarem
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414.185 - Reglement über die Brückenangebote
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dnung § 14 Verstösse 1 Als Verstösse, die nach den Richtlinien dieser Disziplinarordnung zu be- handeln sind, gelten insbesondere: a) Nichteinhalten des Lern- bzw. Praktikumsvertrags und der dazugehö-
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732.22-A1 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba (Anhang)
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Kanton Zug 732.22-A1 Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba (Anhang) * Vom 19. Mai 2005 (Stand 1. Januar 2025) Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes für die Bewirtschaftung der Abfä
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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Leistungsabgeltung zugunsten dieses Kindes gemäss der entsprechenden interkantonalen Vereinbarung. 2 Handelt es sich um eine Zuweisung an eine Schule, die keiner Vereinba- rung untersteht, regelt und übernimmt oder des Rektors. * 3 Sie bzw. er leitet die Sitzungen der Schulkommission. In dringenden Fäl- len handelt sie bzw. er für die Schulkommission und orientiert diese an- schliessend über die getroffenen Massnahmen
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412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
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Kreativität g) Lernen und Reflexion h) Sprache und Kommunikation i) Eigenständigkeit und soziales Handeln 2 Die Stundentafel für den Kindergarten umfasst 23 2/3 Lektionen. * 2.2.2. Stundentafel Primarstufe die überfachlichen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers. Beim Fach «Individuelle Förderung» handelt es sich um ein Angebot der Schule, welches ausserhalb des Pflichtpensums der Schülerinnen und Schüler
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511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
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ehörden des Kantons Schwyz; e. Rapportierung und Anzeigeerstattung bei strafbaren Handlungen zu- handen der Strafverfolgungsbehörden des Kantons Schwyz sowie Be- richterstattung an das Verkehrsamt des
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152.31 - Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Zug (Amtsblattverordnung, ABV)
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hen Handelsblatt (SHAB) als auch im Amtsblatt veröffentlicht, richtet sich der Zeitraum des Zugriffs mittels Suchfunktion nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über das Schwei- zerische Handelsblatt (Verordnung