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632.1 - Steuergesetz
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zulässig. * § 167 Löschung im Handelsregister 1 Eine juristische Person darf im Handelsregister erst dann gelöscht werden, wenn die kantonale Steuerverwaltung dem Handelsregisteramt angezeigt hat, dass die Teilhabenden sowie Kom- manditärinnen und Kommanditären anteilmässig zugerechnet. 2 Ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personenge- samtheiten ohne juristische Persönlichkeit, die aufgrund 2 Ausländische juristische Personen sowie nach § 10 Abs. 2 steuerpflichtige, ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personenge- samtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den
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711.31-23-1.de.pdf
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öffentlichen Mitwirkung. Neben diesen Anpassungen gibt es auch Fortschreibungen des Richtplans. Dabei handelt es sich um konkrete Vorhaben, welche im Richtplan aufgeführt waren und in der Zwischenzeit (z. B
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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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Kanton Zug 154.234 Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO) Vom 22. November 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat d
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153.64 - Verordnung über die digitale Postverarbeitung (V DPV)
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Kanton Zug 153.64 Verordnung über die digitale Postverarbeitung (V DPV) Vom 3. September 2024 (Stand 1. Februar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. c und d der Verfa
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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z bilden die vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (IVTH3)) verbindlich erklärten
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211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
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buches vom 26. Juni 1998 steht. § 170 * Einsicht ins Güterrechtsregister 1 Das Recht, beim Handelsregisteramt Einsicht ins Güterrechtsregister zu nehmen, bleibt gewahrt. 3.2. Vormundschaft § 171 * … 3 im Kanton Zug die juristische Persönlichkeit zuer- kannt werden, ohne dass eine Eintragung im Handelsregister zu erfolgen hat. Gesuche sind unter Einsendung der Statuten oder Reglemente dem Re- gierungsrate Verfügungen führt die Erbschaftsbe- hörde ein Protokoll. Die Erklärungen der Erben sowie Dritter zu Handen des Protokolls sind von diesen zu unterzeichnen. § 74 * … § 75 * Aufnahme des öffentlichen Inventars
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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Kanton Zug 414.413 Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR) Vom 14. Juni 2013 (Stand 1. August 2023) Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Z
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414.41 - Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PH-Gesetz, PHG)
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Kanton Zug 414.41 Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug * (PH-Gesetz, PHG) Vom 28. Februar 2013 (Stand 1. Januar 2024) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfass
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161.111 - Geschäftsordnung des Kantonsgerichts (GO KG)
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cher Rechtsfragen; k) Erstattung des Rechenschaftsberichts zu Handen des Obergerichts; l) Unterbreitung von Beförderungsanträgen zu Handen des Obergerichts; m) Behandlung von administrativen Geschäften
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162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
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gelöscht. Die Lö- schung erfolgt automatisch, wenn die Nutzerin bzw. der Nutzer verstorben oder im Handelsregister gelöscht worden ist. Die Nutzenden können ihr Be- nutzerkonto auch selber löschen. § 8 Benut