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3296.1 - Interpellationstext
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denen das Lernen und die Testsituationen bzw. Lernkontrollen stattfinden. Beim Nachteilsaus- gleich handelt es sich um eine Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskrimi- nierung vorzubeugen
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3296.2a - Beilage 1: Voraussetzungen und Ablauf
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Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Schulpsychologischer Dienst Nachteilsausgleich LRS Dyskalkulie Voraussetzungen Und Ablauf.Doc Artherstrasse 25, 6300 Zug T 041 723 68 40,
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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(VKF) , welche vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (IVTH; BGS 942.22) verbindlich Gemeinden. Es handelt sich nicht um eine neue, sondern um eine bereits bestehende Aufgabe. Obwohl die Kaminfegearbeiten im Feuerschutzgesetz unter dem vorbeugenden Brandschutz geregelt wer- den, handelt es sich Feuerschutzverordnung entsprechende Rege- lungen erlassen (§ 10, §§ 14–15 und §§ 19–25 FSV). Es handelt sich dabei um Beiträge an die Löschwasserversorgung in den Gemeinden (§§ 14–15 FSV), um Beiträge
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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Übernahme der Aufgabe als Stützpunktfeuerwehr durch die Frei- willige Feuerwehr der Stadt Zug (FFZ). Es handelt sich somit um eine Kodifizierung der Praxis. Die Bestimmung von § 31 Abs. 1a FSG soll dem Regierungsrat Verwaltungsrat erlassen werden soll, aber durch den Regierungsrat zu genehmigen ist. Bei diesen Gebühren handelt es sich um Entgelte für Bewilligungen, Brandschutzgesuche etc. Zwar gelten auch für die Festsetzung
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3299.2 - Antrag des Regierungsrats
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bilden die vom In- terkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse gestützt auf die Interkanto- nale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (IVTH[BGS 942.22]) verbindlich
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3299.3a - Beilage Synopse
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bilden die vom Interkantonalen Organ Technische Handelshemmnisse gestützt auf die In- terkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (IVTH[BGS 942.22]) verbindlich
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3314.2 - Antwort des Regierungsrats
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digungsfonds für Tierverluste vom 2. Juli 1998 [BGS 925.16]) . Bei Ordnungsbussen gegen Lit- tering handelt es sich allerdings nicht um Gebühren oder Entgelte für definierte Leistungen, sondern um Strafzahlungen
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3316.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3316.1 Laufnummer 16773 Kleine Anfrage von Philip C. Brunner betreffend Statistiken im Asylwesen des Kantons Zug im Jahre 2021 Antwort des Regierungsrats vom 23. November 2021 Sehr geehrte
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. - Bei der Thematik der Gehaltsfortzahlung handelt es sich um eine Problematik bezüglich der Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverträge Mitarbeitenden müsste der Lohn an- gehoben werden, was insgesamt rund 110 000 Franken ausmacht. Es handelt sich dabei um einen jährlich wiederkehrenden Betrag. Die Kostenberechnung basiert auf den Lohndaten Rahmen des Projekts wurden erste Kostenschätzungen für den ersten und zweiten Effekt erstellt. Es handelt sich um Kostenschätzungen, welche auf Lohndaten aus dem Jahr 2020 ba- sieren. Berechnungsmodelle
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3333.1a - Beilage: Lohneinreihungsverordnung
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Kanton Zug Verordnung über Referenzfunktionen, Einreihungsplan und Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO) Vom unbekannt (Stand unbekannt) Der Regierungsrat des Kantons Zug gestützt auf § 44b